Autor Thema: [RP] Verbeamtung: Abzüge bei Ermittlung der Zeiten für Erfahrungsstufe  (Read 22 times)

Master RLP

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Hallo,

ich arbeite seit fast 14 Jahren als Tarifbeschäftigter bei Behörden in RLP und mein Arbeitgeber hat mir ein Angebot für eine Verbeamtung in der A10 vorgelegt (mit einem Jahr Probezeit).

Die berücksichtungsfähigen Zeiten aus Tätigkeiten nach meinem Studium aus der Beschäftigung beim Land sowie auch Zeiten vorher aus der Privatwirtschaft und aus dem Zivildienstzeit (nach § 30 LBesG RLP) wurden alle anerkannt, soweit so gut.
Dann werden mir 2,5 Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Zugangsvoraussetzung für den Einstieg das III. Einstiegsamt (nach § 18 LVO RLP) sowie 3 Jahre für den direkten Einstieg in das erste Beförderungsamt wegen einem Masterstudium (nach § 9 LVO RLP) abgezogen, das kann ich nachvollziehen.
Allerdings werden mir jetzt weitere 3 Jahre für eine Probezeit abgezogen, obwohl die regelmäßige Probezeit von 3 Jahren nur um 2 Jahre auf die Mindestprobezeit von einem Jahr verkürzt wird (§ 11 LVO RLP und § 20 LBG RLP). Da stelle ich mir die Frage, ob der Abzug von 3 Jahren gerechtfertig ist oder ob ein Abzug von 2 Jahren korrekt wäre. Oder gibt es noch es noch irgendwelche anderen Abzugszeiten, die ich übersehen habe?

Ich freue mich auf Eure Antworten.