Autor Thema: Teilabordnung an anderen Dienstherrn - Reisekosten?  (Read 511 times)

Lyonfox

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Hallo,

ich bin zurzeit Beamter in Hessen. Mein hessischer Dienstherr hat mich für ein Projekt für drei Jahre mit 80 % meiner Arbeitskraft nach Niedersachsen abgeordnet. Zu 20 % arbeite ich weiter für das Land Hessen. Der niedersächsische Dienstort ist ca. 60 km von meinem Dienst- und Wohnort in Hessen entfernt. Ich wollte daher Reisekosten geltend machen, und die jeweiligen Bundesländer verweisen aufeinander. Wer wäre aus Eurer Sicht für die Geltendmachung von Kosten zuständig.

Freue mich über Hinweise und Tipps

PolareuD

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Antw:Teilabordnung an anderen Dienstherrn - Reisekosten?
« Antwort #1 am: 21.04.2024 08:00 »
Im Rahmen einer Abordnung ist der bisherige Dienstherr, also Hessen, für die Zahlung von Trennungsgeld zuständig. So zumindest mein Kenntnisstand.

frankundfrei

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Antw:Teilabordnung an anderen Dienstherrn - Reisekosten?
« Antwort #2 am: 22.04.2024 16:53 »
nun, bei meiner Abordnung in 2013/14 von BW nach Berlin hat die aufnehmende Diensstelle das Trennungsgeld gezahlt......auch die Reisekosten, die aber beschränkt waren, was die Anzahl der Reisen angeht...1-2 x pro Monat mit gesponserter Bahncard 50, da dies wirtschaftlich war...ferner eben Mietkosten....

aber die Abordnung war die volle Woche, denken aber dass das Bundesland keine Rolle spielt......ferner klar, sollte man sowas ja vorher geklärt haben...im Optimalfall......hätte ich dies nicht so erstattet bekommen, hätte ich mich nicht abordnen lassen.