Autor Thema: [NI] Niedersächsische Familienergänzungszuschlagsverordnung  (Read 235 times)

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Ein Referentenentwurf zur Niedersächsischen Verordnung zur Gewährung eines Familienergänzungszuschlags (Niedersächsische Familienergänzungszuschlagsverordnung - FEZVO) liegt nun vor:

https://oeffentlicher-dienst.info/g/ni-fezvo

Grandia

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Endlich tut sich was in der schwebend verfassungswidrigen Zusatzalimentation für Mehrverdienerhaushalte und mehreren Kindern.
Ich hab nicht nachgerechnet aber es gibt sicherlich Fälle wo die Abstände zwischen den Stufen oder sogar Gruppen infinitisimal klein werden. Auch unklar ist, ob und um wieviel die Zuschläge bei Zuverdienst des Ehepartners verringert werden. Keine Berechnungsgrundlage für höhere A-Besoldungen in beiden Papieren.
Ich bin gespannt wie ein Flitzebogen und reiche höchstwahrscheinlich sinnloserweise im Dezember vorsichtshalber den Widerspruch ein.

Keating

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Und warum genau sind A11 und höher bei zwei Kindern nicht mit drin? Ich bin tatsächlich unwissend und etwas erschlagen ob der Masse an Informationen. Vielleicht kann jemand schnell helfen.

clarion

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Für A11 und höher beträgt der Familienergänzungszuschlag bei zwei Kindern 0,00 Euro.

Der Familienergänzungszuschlag richtet sich offenbar ausschließlich nach der Besoldungsgruppe, der Stufe und Zahl der Kinder. Warum wollen die das Partnereinkommen wissen?

Was ist bei 7 oder 8 Kindern?

DER Entwurf ist in der Tat geeignet, Schnappatmung zu bekommen. Wenn zugegeben wird, dass die Grundbesoldung noch nicht einmal  für zwei Kinder reicht, dürfte eine Verfassungswidrigkeit m.E. klar gegeben sein.