Vielleicht schon etwas vorweggegriffen...
Ungeachtet einer Klage muss doch weiterhin Widerspruch beim LfF eingereicht werden, bis es ein Urteil gibt!?
Da gab´s doch auch mal ein Urteil von einer Klägerin, die wegen nicht eingelegter Widersprüche nach Klageeinreichung für die Jahre nach der Klage leer ausging?
Ich denke auch, dass man weiterhin jedes Jahr Widerspruch einreichen muss. Zusätzlich VG informieren. Vermutlich wird die Klage dann jedes Jahr erweitert?
Ich habe inzwischen auch ein Schreiben erhalten, dass das Verfahren ruht. Ich hatte das auch beantragt.
Wer weiß, wie das mit dem Verzicht auf die Einrede der Verjährung ist? Muss man das beim Gericht beantragen? Der Beklagte muss doch erklären, dass er darauf verzichtet, oder?