Autor Thema: [NI] Klage gegen das neue Besoldungsgesetz - Wie geht man vor? Unrealistisch?  (Read 778 times)

Keating

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Moin,

für meine Augen hat das neue Besoldungsgesetz (ab 1.8.) zwei eklatante Schwächen:
1. Realschullehrkräfte in Funktionsstellen des ehemaligen höheren Dienstes mit der Besoldung A13 verdienen im Moment rund 450€ mehr als Realschullehrkräfte mit der normalen Besoldung A12. Das neue Besoldungsgesetzt sieht eine Mehrbezahlung von lediglich 188€ vor. Ich bin mir nicht sicher, ob hier ein Abstandsgebot eingehalten oder Besitzstandswahrung gilt. Meine Arbeit durch den geringeren Abstand auf jeden Fall deutlich abgestuft.

2. BuB des ehemaligen gehobenen Dienstes mit Besoldung A13 erhalten eine allg. Stellenzulage. BuB des gehobenen Dienstes mit Besoldung A12 erhalten ebenfalls eine allg. Stellenzulage. Mit dem 1.8. erhalten nur erst genannte eine allg. Stellenzulage, obwohl das Ziel der höheren Besoldung aller Lehrkräfte eine einheitliche Besoldung war (so kommuniziert). Die unterlassene Stellenzulage zeigt jedoch, dass die Besoldung eben nicht einheitlich ist und es noch immer vermeintlich bessere Leerkörper gibt. Ob hier ebenfalls eine Besitzstandswahrung oder ähnliches gilt, kann ich nicht einschätzen.

Eventuell kann mir jemand hier im Kreise helfen, weil ich weiß, dass eure Kompetenzen der meinen deutlich überlegen ist.

Wie wäre das Vorgehen, wenn ich auf juristischem Wege die Gesetzeslage überprüfen lassen wollte?

Vielen Dank für Eure Zeit

clarion

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Ich denke,  es ist nicht zum Ziel führend, eine Klage damit zu begründen,  dass andere mehr "Mehr" bekommen als man selbst. Besitzstandswahrung heißt nicht, dass relative Abstände gewahrt werden, sondern dass man absolut nicht schlechter dasteht als vorher.

A13 ist nun mal ein höheres Amts als A12. Das hat ja nicht mit besser sein zu tun, sondern damit, dass ein höherwertigere Dienstposten ausgeübt wird.

Das Thema Abstandsgebot betrifft alle Beamte und wird im Zusammenhang mit der amtsangemessene Besoldung gerügt. Da kannst du Dich an die übrigen Beamte dran hängen. Die Hebung aller Lehrer nach A13 bewirkt sicher, dass Funktionsstellen weniger attraktiv sein werden, sofern sie nicht besser als A13 bewertet werden. Aber das wollte man anscheinend so.

AVP

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Es gibt ab 01.08 kein neues Besoldungsgesetz in Niedersachsen. Es stehen lediglich höherwertige Planstellen im Schuldienst zur Verfügung, das ist überwiegend eine haushalterische Sache.


Organisator

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Moin,

für meine Augen hat das neue Besoldungsgesetz (ab 1.8.) zwei eklatante Schwächen:
1. Realschullehrkräfte in Funktionsstellen des ehemaligen höheren Dienstes mit der Besoldung A13 verdienen im Moment rund 450€ mehr als Realschullehrkräfte mit der normalen Besoldung A12. Das neue Besoldungsgesetzt sieht eine Mehrbezahlung von lediglich 188€ vor. Ich bin mir nicht sicher, ob hier ein Abstandsgebot eingehalten oder Besitzstandswahrung gilt. Meine Arbeit durch den geringeren Abstand auf jeden Fall deutlich abgestuft.

2. BuB des ehemaligen gehobenen Dienstes mit Besoldung A13 erhalten eine allg. Stellenzulage. BuB des gehobenen Dienstes mit Besoldung A12 erhalten ebenfalls eine allg. Stellenzulage. Mit dem 1.8. erhalten nur erst genannte eine allg. Stellenzulage, obwohl das Ziel der höheren Besoldung aller Lehrkräfte eine einheitliche Besoldung war (so kommuniziert). Die unterlassene Stellenzulage zeigt jedoch, dass die Besoldung eben nicht einheitlich ist und es noch immer vermeintlich bessere Leerkörper gibt. Ob hier ebenfalls eine Besitzstandswahrung oder ähnliches gilt, kann ich nicht einschätzen.

Eventuell kann mir jemand hier im Kreise helfen, weil ich weiß, dass eure Kompetenzen der meinen deutlich überlegen ist.

Wie wäre das Vorgehen, wenn ich auf juristischem Wege die Gesetzeslage überprüfen lassen wollte?

Vielen Dank für Eure Zeit

Ich glaube nicht, dass man als Einzelperson gegen ein Gesetz rechtlich vorgehen kann.