Meines Erachtens sollte man die Untersuchung auf sich zukommen lassen und abwarten, was der Amtsarzt begutachtet. In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es den Grundsatz "Rehabilitation vor Rente", der sinngemäß mittlerweile auch in viele Bereiche des Beamtenrechts übertragen wurde.
Daher gehe ich nach wie vor eher davon aus, dass mit der amtsärztlichen Untersuchung zunächst einmal die Kostenübernahme und Notwendigkeit einer solchen Rehamaßnahme abgeklopft werden soll. Gerade bei jungen Beamten sollte dabei nichts unversucht bleiben, eine Dienstunfähigkeit zu verhindern. Das hier vielfach beschworene Damoklesschwert der Dienstunfähigkeit sehe ich daher als eine von mehreren Möglichkeiten an, allerdings noch nicht als die einzige Möglichkeit, die bereits jetzt in Stein gemeißelt wäre.
Mein Rat wäre daher zunächst: Bleib entspannt und warte ab, was der Amtsarzt sagt. Sag ihm direkt bei der Untersuchung, dass Du großes Interesse an einer Reha hast, aber nicht wirklich weißt, was du tun musst, um eine solche zu erhalten.
Erst wenn es zu einer Entscheidung kommen sollte, mit der Du nicht einverstanden bist, lohnt es sich nach meiner Erfahrung, fachkundigen (und in der Regel auch kostenpflichtigen) Rat einzuholen.