Hallo!
Folgende Frage:
Ein verbeamteter Lehrer wird wegen Dienstunfähigkeit (psychische Erkrankung) lange vor Erreichen des Renteneintrittsalters in den Ruhestand versetzt. (Die Dienstunfähigkeit wird in diesem Bundesland anschließend regulär alle 2 Jahre überprüft.)
Er möchte eine freiberufliche Tätigkeit im Sportbereich in geringem Umfang ausüben. Dies wurde ihm sogar ärztlich angeraten, um nicht in seiner Depression zu versinken.
Nach meinen Recherchen wäre diese Tätigkeit, da sie weder im öffentlichen Dienst stattfindet, noch dienstliche Interessen der früheren Tätigkeit berührt, noch nicht einmal anzeigepflichtig, wobei das sicherheitshalber vermutlich trotzdem besser wäre.(
https://ra-stracke.de/beamtenrecht/brauche-ich-eine-genehmigung-nebentaetigkeit-des-beamten-im-ruhestand/ )
Falls sie nicht angezeigt wird, müsste der Verdienst ja trotzdem irgendwo angezeigt werden, da ja gegebenenfalls die Ruhestandsbezüge gekürzt werden würden, falls der Verdienst zu hoch wäre. (Das wäre bei dem geringen Verdienst in der Nebentätigkeit praktisch wohl irrelevant.)
Kann jemand erläutern wie das zusammenpasst?