Eine Kollegin von mir hat diese Woche ein Schreiben vom LBV erhalten, dass Ihr Widerspruch als unzulässig zurückgewiesen wurde, weil Sie nicht innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Beihilfebescheid eingelegt hat.
Weiterhin steht drin, dass Sie die Kosten des Verfahrens trägt.
Ich hab noch keine Antwort auf irgendeinen meiner Widersprüche erhalten.
Sie hat genau wie ich den Vordruck verwendet und auch gegen die Erhöhung der Kostendämpfungspauschale Widerspruch eingelegt. Warum bekommt Sie so einen Bescheid, ist das zulässig?.
Wenn @LaBeVe eine ganz andere Antwort erhält. Habt ihr ne Ahnung?