Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2639284 times)

DeGr

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 71
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1035 am: 29.01.2021 08:05 »
Es ist doch einfach nur noch erschreckend, wie die Gewaltenteilung durch Missachtung der BVerfG-Rechtsprechung mit Füßen getreten wird...

Wie sehr hasse ich die Floskel "Armes Deutschland" und dennoch passt sie einfach auf die Situation...

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,195
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1036 am: 29.01.2021 08:50 »
Ihr bringt es beide mal wieder auf den Punkt - und der tiefere Sinn, dass alle mitgemacht haben, dürfte darin liegen, dass sich derzeit alle Chancen ausrechnen werden, ab dem Herbst selbst Teil der Regierung zu sein, und also kein Interesse haben, dann von deutlich höheren Personalkosten in der eigenen politischen Beinfreiheit behindert zu werden: https://www.wahlrecht.de/umfragen/landtage/berlin.htm. Dabei ist zugleich interessant, dass sich offensichtlich auch die Berliner AfD entsprechende Hoffnungen machen dürfte, ansonsten hätte sie gestern nicht ebenfalls zugestimmt, sondern sich als die einzige Kämpferin für den Rechtsstaat und das Beamtentum inszeniert. Dass das nicht geschehen ist, dürfte viel über den Zustand der Berliner CDU aussagen (über den der Regierungsparteien muss man ja nicht mehr viel sagen). Die AfD macht sich offensichtlich berechtigte Hoffnungen, mit ihr ab dem Herbst zu koalieren.

Die Politik - zumindest jetzt erst einmal die Berliner - hat sich letztlich im Verlauf der letzten 18 Jahre so an das Sonderopfer der Beamten gewöhnt und dieses bereits in die eigenen Berechnungen mit eingetütet, dass Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht da offensichtlich nur noch als störend empfunden werden, für sie keine Relevanz mehr haben.

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,529
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1037 am: 29.01.2021 09:06 »
..Politik ist ein "dreckiges Geschäft" und wer sich in diesem Geschäft behaupten will, muss zu allererst sämtliche Skrupel ablegen...das beginnt schon auf lokaler Ebene und verstärkt sich in der Landes- u. Bundespolitik weiter...

...Gerichtsentscheidungen werden dann mal locker und oft wider besseeren Wissens (bei manchen Protagonisten fehlt sogar dieses Wissen) übergangen, wenn es der Koalitionszwang (den es ja auch nicht geben darf) und dem Machterhalt dient...da gibt es auch keine großartigen Unterschiede zwischen den Parteien...echte Opposition gibt es auch schon lange nicht mehr...

...obwohl die Parteienlandschaft in D inzwischen ja ziemlich bunt ist und eigentlich für jeden eine Farbe dabei sein dürfte, fällt es mir persönlich immer schwerer, eine Auswahl zu treffen und diese Partei mit gutem Gewissen zu wählen...bei der letzten Wahl habe ich aufgegeben und bin zu Hause geblieben...damit habe ich mich in eine Position begeben, die für mich früher immer unvorstellbar war und die ich anderen immer vorgehalten habe...

Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,539
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1038 am: 29.01.2021 09:09 »
Ihr bringt es beide mal wieder auf den Punkt - und der tiefere Sinn, dass alle mitgemacht haben, dürfte darin liegen, dass sich derzeit alle Chancen ausrechnen werden, ab dem Herbst selbst Teil der Regierung zu sein, und also kein Interesse haben, dann von deutlich höheren Personalkosten in der eigenen politischen Beinfreiheit behindert zu werden: https://www.wahlrecht.de/umfragen/landtage/berlin.htm. Dabei ist zugleich interessant, dass sich offensichtlich auch die Berliner AfD entsprechende Hoffnungen machen dürfte, ansonsten hätte sie gestern nicht ebenfalls zugestimmt, sondern sich als die einzige Kämpferin für den Rechtsstaat und das Beamtentum inszeniert. Dass das nicht geschehen ist, dürfte viel über den Zustand der Berliner CDU aussagen (über den der Regierungsparteien muss man ja nicht mehr viel sagen). Die AfD macht sich offensichtlich berechtigte Hoffnungen, mit ihr ab dem Herbst zu koalieren.

Die Politik - zumindest jetzt erst einmal die Berliner - hat sich letztlich im Verlauf der letzten 18 Jahre so an das Sonderopfer der Beamten gewöhnt und dieses bereits in die eigenen Berechnungen mit eingetütet, dass Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht da offensichtlich nur noch als störend empfunden werden, für sie keine Relevanz mehr haben.

Die CDU mit der AfD koalieren? Wie kommst du den darauf? Zudem reicht es dann doch trotzdem nicht...
Das sich die AfD nicht als "Retter" aufgespielt hat, wundert mich ebenso... Normal wird doch gegen jeden und alles geschossen.

Wdd3

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,255
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1039 am: 29.01.2021 09:31 »
..Politik ist ein "dreckiges Geschäft" und wer sich in diesem Geschäft behaupten will, muss zu allererst sämtliche Skrupel ablegen...das beginnt schon auf lokaler Ebene und verstärkt sich in der Landes- u. Bundespolitik weiter...

...Gerichtsentscheidungen werden dann mal locker und oft wider besseeren Wissens (bei manchen Protagonisten fehlt sogar dieses Wissen) übergangen, wenn es der Koalitionszwang (den es ja auch nicht geben darf) und dem Machterhalt dient...da gibt es auch keine großartigen Unterschiede zwischen den Parteien...echte Opposition gibt es auch schon lange nicht mehr...

...obwohl die Parteienlandschaft in D inzwischen ja ziemlich bunt ist und eigentlich für jeden eine Farbe dabei sein dürfte, fällt es mir persönlich immer schwerer, eine Auswahl zu treffen und diese Partei mit gutem Gewissen zu wählen...bei der letzten Wahl habe ich aufgegeben und bin zu Hause geblieben...damit habe ich mich in eine Position begeben, die für mich früher immer unvorstellbar war und die ich anderen immer vorgehalten habe...

...die Partei der Nichtwähler... könnte häufig das Stimmenstärkste Lager sein.

Ja, du musst dir zumindest den Vorwurf gefallen lassen das du sowohl den Rechten wie auch den Linken Extremismus durch deine Tatenlosigkeit unterstützt.
Dein bisheriges Auftreten in diesem Forum gibt keinen Anlass zu der Vermutung das dies dein Ziel sein könnte.

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,529
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1040 am: 29.01.2021 09:52 »
...du hast Recht...an der Bundestagswahl werde ich auf jeden Fall teilnehmen (mein Wahlverzicht betraf die Kommunalwahl), obwohl ich im mom wirklich nicht weiß, welche Partei für mich dann das Rennen macht...Rot-Rot-Grün halte ich für eine Katastrophe (obwohl die Günen eigentlich meine Partei wären, wenn sie noch einen Schritt weiter in die Realität gehen würden)...

Schwarz-Grün auf Bundesebene wäre ein Experiment wert..
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,195
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1041 am: 29.01.2021 10:18 »
Ihr bringt es beide mal wieder auf den Punkt - und der tiefere Sinn, dass alle mitgemacht haben, dürfte darin liegen, dass sich derzeit alle Chancen ausrechnen werden, ab dem Herbst selbst Teil der Regierung zu sein, und also kein Interesse haben, dann von deutlich höheren Personalkosten in der eigenen politischen Beinfreiheit behindert zu werden: https://www.wahlrecht.de/umfragen/landtage/berlin.htm. Dabei ist zugleich interessant, dass sich offensichtlich auch die Berliner AfD entsprechende Hoffnungen machen dürfte, ansonsten hätte sie gestern nicht ebenfalls zugestimmt, sondern sich als die einzige Kämpferin für den Rechtsstaat und das Beamtentum inszeniert. Dass das nicht geschehen ist, dürfte viel über den Zustand der Berliner CDU aussagen (über den der Regierungsparteien muss man ja nicht mehr viel sagen). Die AfD macht sich offensichtlich berechtigte Hoffnungen, mit ihr ab dem Herbst zu koalieren.

Die Politik - zumindest jetzt erst einmal die Berliner - hat sich letztlich im Verlauf der letzten 18 Jahre so an das Sonderopfer der Beamten gewöhnt und dieses bereits in die eigenen Berechnungen mit eingetütet, dass Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht da offensichtlich nur noch als störend empfunden werden, für sie keine Relevanz mehr haben.

Die CDU mit der AfD koalieren? Wie kommst du den darauf? Zudem reicht es dann doch trotzdem nicht...
Das sich die AfD nicht als "Retter" aufgespielt hat, wundert mich ebenso... Normal wird doch gegen jeden und alles geschossen.

Andersherum habe ich es gemeint: Die Berliner AfD - die ja gemeinhin in der Öffentlichkeit für AfD-Verhältnisse als weniger extremistisch gilt oder so dargestellt wird (allein, wenn man gestern ihren ekelhaften Sexismus erlebt hat, sieht man, dass diese Darstellung falsch ist) - scheint sich offensichtlich eine entsprechende Koalitionsoption auszurechnen, denn ansonsten hätte sie, denke ich, gestern Fundamentalopposition betrieben. Dass sie sich nun eine solche Option vorstellen kann, sollte mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit auch etwas über den Zustand des Berliner Landesverbands der CDU aussagen - denn viele der AfD'ler sind, trotz ihres verirrten Extremismus, auch aus der Vergangenheit herrührend politisch erfahren und darüber hinaus, was ihre formale Intelligenz betrifft, keine Idioten.

Und über den Wertekompass einer CDU, die sich entsprechend so verhält wie gestern, muss man nicht mehr viel sagen, denke ich. Der Testballon in Thüringen vor einem Jahr war darüber hinaus ja ebenfalls kein Zufall - und um nicht missverstanden zu werden, damit will ich nichts über andere Landesverbände der CDU oder die Bundes-CDU sagen, also nicht verallgemeinern (und auch die Berliner CDU ist kein monolithischer Block). Aber letztlich hat was_guckst_du in seinen Beiträgen alles Nötige zum Thema Politik gesagt. Wer sich vorsätzlich gegen das Bundesverfassungsgericht wendet, während neben ihm die AfD wiederkehrend zentrale Werte unserer Verfassung verhöhnt, dem ist die Brille auf der Nase doch ziemlich verrutscht, was er aber wohl ohne Brille nicht mehr erkennen kann, sodass er den Nebel vor den Augen für Realität hält...

Dogmatikus

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 54
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1042 am: 29.01.2021 10:22 »
"Dit ist Berlin" hat jemand gesagt, der es aus langer Erfahrung weiß: https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2021/01/Beschluss.mp4

Meine Damen und Herren, hier sehen sie, wie in unter 2 Minuten vorsätzlicher Verfassungsbruch begangen wird. Immerhin haben wir es in Bild und Ton, in Farbe und bunt.

Man kann nur hoffen, dass heute im betreffenden BVerfG-Senat angesichts derartiger offener Missachtung des höchsten deutschen Gerichts die Wände vor Wut gebebt haben und sich das in den nächsten Entscheidungen bemerkbar macht, sowie, dass gegen die Berliner Umsetzung (und sollten andere Länder diesem Negativbeispiel folgen, auch gegen diese) eine Klagewelle sondergleichen folgt.

Vielleicht wachen die Verfassungsbrecher dann auf. Jedenfalls kann sich niemand als moralische Instanz aufspielen, und niemand kann sich mit Unwissenheit rühmen.

Ganz abgesehen vom konkreten Inhalt des Gesetzes und worum es in der Sache geht: Dass der Gesetzgeber nach einer derart schallenden Ohrfeige des BVerfG einer bestehenden Verfassungswidrigkeit mit einer ebenso offensichtlichen Verfassungswidrigkeit begegnet, sollte jeden Bürger in diesem Land zur Weißglut treiben. Heute geht es um die Besoldung - und morgen?

Wdd3

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,255
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1043 am: 29.01.2021 10:26 »
...du hast Recht...an der Bundestagswahl werde ich auf jeden Fall teilnehmen (mein Wahlverzicht betraf die Kommunalwahl), obwohl ich im mom wirklich nicht weiß, welche Partei für mich dann das Rennen macht...Rot-Rot-Grün halte ich für eine Katastrophe (obwohl die Günen eigentlich meine Partei wären, wenn sie noch einen Schritt weiter in die Realität gehen würden)...

Schwarz-Grün auf Bundesebene wäre ein Experiment wert..

Die mitunter größte Katastrophe ist AfD und die gilt es zu verhindern.

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,529
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1044 am: 29.01.2021 10:27 »
@SwenTanortsch

...wenn das so weiter geht, werden wir noch Freunde... ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,529
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1045 am: 29.01.2021 10:28 »

Die mitunter größte Katastrophe ist AfD und die gilt es zu verhindern.

...ich hege die Hoffnung, dass die sich bald selbst versenken werden...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,195
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1046 am: 29.01.2021 12:16 »
@SwenTanortsch

...wenn das so weiter geht, werden wir noch Freunde... ;D

Na, hör auf - wenn wir beide uns hier nicht mehr prügeln, dann wird's doch für die anderen langweilig...

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,195
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1047 am: 29.01.2021 14:35 »
@SwenTanortsch

...wenn das so weiter geht, werden wir noch Freunde... ;D

Na, hör auf - wenn wir beide uns hier nicht mehr prügeln, dann wird's doch für die anderen langweilig...

PS. Und wenn ich es richtig sehe, haben wir beide eine recht ähnliche politische Sozialisation durchlaufen - auch deshalb habe ich jetzt mal mehrere Bündnis 90/Grüne in der von mir bekannten freundlichen Art mit wie gehabt fast nur ein-Wort-Sätzen angeschrieben und sie ein wenig an ihre Verantwortung erinnert, die sich bei ihnen aus dem ersten Teil ihres Namens ableitet und der mir an ihrer mindestens immer genauso wichtig gewesen ist wie die Ökologie - nämlich der Rechtsstaatsgedanke, der aus der Bürgerrechtsbewegung der DDR zu den damaligen Grünen gefunden und die dann gesamtdeutsche Partei ab den 1990er-Jahren durchaus nicht unerheblich mitgeprägt hat. Nicht zuletzt als Teil einer Abstimmung ohne Enthaltungen und Gegenstimmen zu einem grob verfassungswidrigen Gesetz hat der Berliner Teil von Bündnis 90/Die Grünen genau dieses Erbe und damit eine ihrer wichtigen Tradition ebenfalls deutlich beschädigt, was wiederum zeigt, wie geschichtsvergessen man auch dort mittlerweile ist. Das werde nicht nur ich dieser Partei nicht vergessen, schätze ich mal.

Unterbezahlt

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 95
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1048 am: 29.01.2021 15:01 »
Es ist ja nicht das erste Mal, dass Abgeordnete oder Minister vorsätzlich das Recht brechen. Da finden sich jedes Jahr Skandale. Und zwar quer durch die Parteienlandschaft. Auch dir, SwenT, sollte das nicht entgangen sein. Die gestrige Entscheidung in Berlin ist aber mal wieder ein Tiefschlag. Insbesondere weil sie einstimmig geschah.

Der Unterschied ist nur, dass die Sache mit der Berliner Besoldung medial erstmal wenig Aufmerksamkeit generieren wird. Anders als z.B. das Maut-Desaster. Möglicherweise freut sich die Mehrheit der Deutschen sogar, wenn Beamte erstmal nicht das bekommen, was Ihnen durch das Recht zusteht. Da laufen ja seit vielen Jahren schräge Kampagnen... Ich nenne nur mal die unsägliche Debatte über Pensionen und Renten.

Mit der Wahl einer der üblichen Parteien tue ich mich übrigens genauso schwer...

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,195
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1049 am: 29.01.2021 17:08 »
Es ist ja nicht das erste Mal, dass Abgeordnete oder Minister vorsätzlich das Recht brechen. Da finden sich jedes Jahr Skandale. Und zwar quer durch die Parteienlandschaft. Auch dir, SwenT, sollte das nicht entgangen sein. Die gestrige Entscheidung in Berlin ist aber mal wieder ein Tiefschlag. Insbesondere weil sie einstimmig geschah.

Der Unterschied ist nur, dass die Sache mit der Berliner Besoldung medial erstmal wenig Aufmerksamkeit generieren wird. Anders als z.B. das Maut-Desaster. Möglicherweise freut sich die Mehrheit der Deutschen sogar, wenn Beamte erstmal nicht das bekommen, was Ihnen durch das Recht zusteht. Da laufen ja seit vielen Jahren schräge Kampagnen... Ich nenne nur mal die unsägliche Debatte über Pensionen und Renten.

Mit der Wahl einer der üblichen Parteien tue ich mich übrigens genauso schwer...

Du hast natürlich Recht, Unterbezahlt, dass dort, wo Politik ist, politische Skandale ebenfalls ihren Platz haben. Aber zugleich ist es so, wie Du schreibst, hier ist zum einen die Einstimmigkeit gegeben, und zum anderen - deutlich schwerwiegender - die Entscheidung vom 04. Mai 2020, die ja anhand zwar der Berliner Richterbesoldung, aber am Ende mit Blick auf die Mindestalimentation auch die Berliner A-Besoldung zum Thema hatte. Dieser Entscheidung liegt nun erst ein Dreivierteljahr zurück. Wenn es nun ein anderes Land oder der Bund gewesen wäre, wäre das rechtsstaatlich betrachtet formal nichts anderes gewesen - aber hier ist es dasselbe Land das formell und materiell praktisch ungebrochen fortfährt, und zwar nachdem vor drei Jahren auch schon das Bundesverwaltungsgericht vielfache Defizite auf den Tisch gebracht hatte. Das Land Berlin wäre jetzt im Sinne unserer bundesdeutschen Verfasungsrealität so eindeutig formell und materiell in einer deutlichen Bringschuld gewesen - und die hat es nicht einmal in Ansätzen erfüllt: und dadurch verändert das Land Berlin die deutsche Verfasungsrealität.

Das ist der für mich zentrale Punkt in der Angelegenheit, weshalb ich am Ende Andreas Voßkuhle zitiert habe, also dass Unrecht erst dann herrsche, „wenn Recht systematisch missachtet oder sein Geltungsanspruch generell in Abrede gestellt“ werden würden, und dass also gerichtliche Entscheidungen auch dann befolgt werden müssten, wenn man sie für unzweckmäßig oder falsch hielte. Das Gesetz ist nicht an ein, zwei Punkten falsch - es ist in vielfacher Hinsicht im Sinne des Willkürbegriffs des Bundesverfassungsgerichts willkürlich: Es erkennt also spätestens in der Bemessung des Grundsicherungsniveaus und der Nettoalimentation praktisch durchgehend nicht mehr die umfassende Judikatur des Bundesverfasungsgerichts und damit nicht mehr die Geltung unserer Verfassung an.

Durch den Gesetzesbeschluss ist es nun also kein exekutives Problem mehr (wie z.B. der sog. Scheuerskandal), auch kein gesellschaftlich-ökonomisches (wie z.B. der sog. Diesel- oder Abgasskandal), sondern ein legislatives: Unrecht wird so zu Recht, und zwar systematisch und vorsätzlich und in den genannten Bereichen praktisch durchgehend. Deshalb habe ich da meine gut 50 Seiten geschrieben: Natürlich geht es mir auch um die Besoldungs- oder Alimentationshöhe - aber vor allem ging es mir darum, dass Unrecht nicht Recht werden darf, weshalb ich den genannten umfangreichen Nachweis tätig (und an einer markanten Stelle versteckt und ohne Textbeleg Orwell das Wort erteile). Das war eigentlich meine Hauptmotivation: als Beamter, der ich mich an meinen Eid gebunden fühle (was nichts mit Berlin, aber viel mit unserer rechtsstaatlichen Gesellschaftsordnung zu tun hat), und als Staatsbürger, der noch die Sätze: "Geh doch rüber" oder "Sie wollen doch eine andere Republik" gut im Ohr habe von Teilen derer, die das schon früher so formulierten, und jetzt übertragen von jenen, denen ich mich von der politischen Vorstellungswelt eher zuordnen würde, sowie am Ende als Geschichts- und Pädagogiklehrer, der vielfach auch Politik unterrichtet und sich also fragt, was soll ich denn meinen Schülerinnen und Schülern von unserem Staatswesen erzählen: Staatsbürgerkunde, verlogene wie in einem zum Glück von seinen Bürgern demontierten und dann untergegangenen Staat - oder die Wahrheit, die ich ihnen vielfach mit Blick auf exekutive Verfehlungen und der Verbändelung von Legislative und Exekutive seit jeher präsentieren konnte, um sie mehr und mehr in unsere gesellschaftliche Realität einzuführen. Aber wie ist ihnen zu vermitteln, dass das Gesetz nicht mehr das Recht ist und dass die horizontale Gewaltenteilung ein schöner Gedanke auf dem Papier ist, weil nun die Exekutive gleich den Job der Judikative gleich mit übernimmt? In eine solche Welt will ich sie nicht entlassen: Denn das hat kein Kind und kein Jugendlicher verdient - wenn wir unseren Kindern schon eine vielfach geschrottete Umwelt und Ökologie hinterlassen, dann sollten wir ihnen zumindest noch den Rechtsstaat bewahren, so viel Intelligenz sollte selbst in meiner Generation noch vorhanden sein, und zwar selbst bei Leuten, deren moralischer Kompass offensichtlich der Kreiselkompass ist und den die - wie die Berliner Großparteien - offensichtlich mit Flaschendrehen verwechseln...

Pardon für diese etwas längeren moralischen Ergüsse, aber ich merke gerade, dass ich offensichtlich doch noch angefasster bin von den gestrigen Ereignissen, als ich das mir selbst gestern eingestehen wollte... Der Verfassungspatriot in mir zerrt an seinen Ketten...