Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2727412 times)

Euphyll

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Ach nur die teuren Mieten? Bitte nicht eine weiter gefasste Ballungsraumzulage nur für I, N, R, WÜ und alle anderen gehen leer aus :)

Vielleicht bin ich ja zu naiv, aber liegt die Lösung nicht auf der Hand:
a) ein Ortszuschlag für die "teuren" Mieten wird kommen (z.B. am H4 Satz für angemessenen Wohnraum der Gemeinde angelehnt) oder am Kaufkraftindex
b) entsprechend höhere Zuschläge für die Kinder

Ist es da nicht sogar denkbar, dass die kinderlosen Beamten, die in günstigen Gegenden alimentiert werden, mittelfristig weniger haben werden?

Oder ist der irgendwo der Grundbetrag so niedrig in der untersten Besoldungsgruppe, dass diese angepasst werden müssten?

WasDennNun

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Ach nur die teuren Mieten? Bitte nicht eine weiter gefasste Ballungsraumzulage nur für I, N, R, WÜ und alle anderen gehen leer aus :)

Vielleicht bin ich ja zu naiv, aber liegt die Lösung nicht auf der Hand:
a) ein Ortszuschlag für die "teuren" Mieten wird kommen (z.B. am H4 Satz für angemessenen Wohnraum der Gemeinde angelehnt) oder am Kaufkraftindex
b) entsprechend höhere Zuschläge für die Kinder

Ist es da nicht sogar denkbar, dass die kinderlosen Beamten, die in günstigen Gegenden alimentiert werden, mittelfristig weniger haben werden?

Oder ist der irgendwo der Grundbetrag so niedrig in der untersten Besoldungsgruppe, dass diese angepasst werden müssten?
Und einige bekommen eine Absenkung, weil sie in den letzten Jahren über-alimentiert waren  :o

WasDennNun

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Die Mindestalimentation ist in diesem Rahmen der Ausgangspunkt für die Besoldungsstaffelung, durch die die Besoldungsgruppen und Besoldungsordnungen zueinander in Verhältnis gesetzt und abhängig voneinander aufgebaut werden; durch eine verfassungswidrig zu geringe Mindestalimentation wird die gesamte darauf aufbauende Stufung in Frage gestellt, sodass der Besoldungsgesetzgeber dann gezwungen ist, eine konsistente neue Besoldungssystematik mit einem verfassungskonformen Ausgangspunkt zu erarbeiten (Rn. 48).
Je deutlicher dabei der Verstoß gegen die Mindestalimentation, desto eher muss es zu einer spürbaren Anhebung des gesamten Besoldungsniveaus kommen (Rn. 49), von der also nicht nur Teilgruppen der Beamten (also z.B. Verheiratete, Beamte mit Kindern oder mit ortsabhängig hohen Wohnkosten etc.) profitieren dürfen.
Ist denn irgendwo ein Verstoß der Mindestalimentation eines unverheiratetene Beamten gegeben?
Ich befürchte ja, dass "nur" die Besoldungssystematik bzgl. der Teilgruppen der Beamten (also z.B. Verheiratete, Beamte mit Kindern oder mit ortsabhängig hohen Wohnkosten etc.) "defekt" ist und möglicherweise durch "absenken" der "Grundbesoldung" und anheben/einführen der Teilaspekte heilbar wird.

kommunalbeamter91

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Ein Absenken der Grundbesoldung würde wohl in nicht unerheblichem Maße die anderen Prüfkritierien Nominallohnwentwicklung, Tariflohnentwicklung und Besoldungsentwicklung in den anderen Ländern betreffen. Die Sorge einer Überalimentation bei Singels muss man hier glaube ich nicht haben....

WasDennNun

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Ein Absenken der Grundbesoldung würde wohl in nicht unerheblichem Maße die anderen Prüfkritierien Nominallohnwentwicklung, Tariflohnentwicklung und Besoldungsentwicklung in den anderen Ländern betreffen.
Wieso denn das?
Es würde ja auf die identische Besoldung hinausführen.
Ob da nun Grundbesoldung 2000€ steht oder Grundbesoldung 1500 und 500 Ortszuschlag= 2000€
Da ändert sich doch bzgl. dieser Prüfkriterien nichts.

Unterbezahlt

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Die Dienstherren werden sicher kreative Lösungen suchen. Ein Absenken für Singles oder Landhaushalte halte ich für nicht wahrscheinlich, würde es doch wieder andere Prüfkriterien reißen. Um das Abstandsgebot zur Sozialhilfe und die Stufenabstände, d.h. komplette Neuordnung und kräftige Anhebung kommen sie aus meiner Sicht nicht herum. Siehe die Berechnungen von SwenTanortsch.

Das Urteil ist ein voller Erfolg! Jeder der es bislang nicht getan hat sollte mindestens Widerspruch einlegen. Weil es noch lange bis zu Urteilen für das jeweilige Bundesland und damit auch bis zu den entsprechenden Änderungen in den Besoldungsordnungen, individuellen Nachberechnungen und Nachzahlungen dauern wird, überlege ich derzeit zu klagen. Dann gibts die Prozesszinsen noch oben drauf. Der Gedanke ist noch nicht ganz ausgegoren.

kommunalbeamter91

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Ein Absenken der Grundbesoldung würde wohl in nicht unerheblichem Maße die anderen Prüfkritierien Nominallohnwentwicklung, Tariflohnentwicklung und Besoldungsentwicklung in den anderen Ländern betreffen.
Wieso denn das?
Es würde ja auf die identische Besoldung hinausführen.
Ob da nun Grundbesoldung 2000€ steht oder Grundbesoldung 1500 und 500 Ortszuschlag= 2000€
Da ändert sich doch bzgl. dieser Prüfkriterien nichts.

Da das BVerG in seinen bisherigen Urteilen die Anhebung und Abesenkung der Grundgehaltssätze bezüglich der genannten Kriterien betrachtet, sind für mich diese auch maßgeblich.

WasDennNun

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Die Dienstherren werden sicher kreative Lösungen suchen. Ein Absenken für Singles oder Landhaushalte halte ich für nicht wahrscheinlich, würde es doch wieder andere Prüfkriterien reißen.
Sehe ich nicht, siehe oben.
Zitat
Um das Abstandsgebot zur Sozialhilfe und die Stufenabstände, d.h. komplette Neuordnung und kräftige Anhebung kommen sie aus meiner Sicht nicht herum.
Jaein!
Für Singles ist da noch Luft nach unten.
Für Beamte mit Kinder gibt es eine ordentliche Schippe drauf.
Zitat
Siehe die Berechnungen von SwenTanortsch.
Regelsatz 432€
Unterkunft 700€
PKV 300€
115% Abstandsgebot
macht 1650€ Mindestalimentation !!
Geringste Single Beamtennetto > 1800€
Geringste Verheiratet Beamtennetto >2300€
Luft nach unten, für verheiratete wird es enger (Regelsatz plus 389, PKV, Wohnung +200 ab da wird es eng)

(Interessant wäre ja mal zu schauen, wo die höchsten angemessenen Kosten für Wohnraum akzeptiert werden in Deutschland)
Zitat
Das Urteil ist ein voller Erfolg! Jeder der es bislang nicht getan hat sollte mindestens Widerspruch einlegen. Weil es noch lange bis zu Urteilen für das jeweilige Bundesland und damit auch bis zu den entsprechenden Änderungen in den Besoldungsordnungen, individuellen Nachberechnungen und Nachzahlungen dauern wird, überlege ich derzeit zu klagen. Dann gibts die Prozesszinsen noch oben drauf. Der Gedanke ist noch nicht ganz ausgegoren.
Ja, der Erfolg ist der, dass Kinder wieder mehr Wert sind.
Spannend wird sein, wie es bewertet wird, wenn Kinderlose ihre Gattin zu hause lassen und diese voll mit alimentiert werden muss.

was_guckst_du

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...es geht um die Alimentation "kinderreicher" Familien...deren Alimentation ist verfassungswidrig...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Bastel

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Die Dienstherren werden sicher kreative Lösungen suchen. Ein Absenken für Singles oder Landhaushalte halte ich für nicht wahrscheinlich, würde es doch wieder andere Prüfkriterien reißen.
Sehe ich nicht, siehe oben.
Zitat
Um das Abstandsgebot zur Sozialhilfe und die Stufenabstände, d.h. komplette Neuordnung und kräftige Anhebung kommen sie aus meiner Sicht nicht herum.
Jaein!
Für Singles ist da noch Luft nach unten.
Für Beamte mit Kinder gibt es eine ordentliche Schippe drauf.
Zitat
Siehe die Berechnungen von SwenTanortsch.
Regelsatz 432€
Unterkunft 700€
PKV 300€
115% Abstandsgebot
macht 1650€ Mindestalimentation !!

Dann würde man den Öffentlichen Dienst noch unattraktiver machen. 40-41h Woche für 15% mehr als Grundsicherung? Dann lieber Harz4...

kommunalbeamter91

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...es geht um die Alimentation "kinderreicher" Familien...deren Alimentation ist verfassungswidrig...

durch stetiges Wiederholen wird es nicht wahrer...... ::)

BausD

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Die Dienstherren werden sicher kreative Lösungen suchen. Ein Absenken für Singles oder Landhaushalte halte ich für nicht wahrscheinlich, würde es doch wieder andere Prüfkriterien reißen.
Sehe ich nicht, siehe oben.
Zitat
Um das Abstandsgebot zur Sozialhilfe und die Stufenabstände, d.h. komplette Neuordnung und kräftige Anhebung kommen sie aus meiner Sicht nicht herum.
Jaein!
Für Singles ist da noch Luft nach unten.
Für Beamte mit Kinder gibt es eine ordentliche Schippe drauf.
Zitat
Siehe die Berechnungen von SwenTanortsch.
Regelsatz 432€
Unterkunft 700€
PKV 300€
115% Abstandsgebot
macht 1650€ Mindestalimentation !!

Dann würde man den Öffentlichen Dienst noch unattraktiver machen. 40-41h Woche für 15% mehr als Grundsicherung? Dann lieber Harz4...

Aber bitte dankbar sein! Und dann ab A7 nicht die Kostendämpfungspauschale in NRW vergessen.  :P

WasDennNun

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Dann würde man den Öffentlichen Dienst noch unattraktiver machen. 40-41h Woche für 15% mehr als Grundsicherung? Dann lieber Harz4...
Wieso unattraktiver machen?

Andererseits: Als A3er oder A4er 15% mehr als H4? Die unteren Tarifler bekommen weniger.

BTW: Aber da fällt mir ein, dass die Rechnung ja einen Kinken hat.
Müsste nicht auch die Pension entsprechenden Kriterien genügen?
Übern Daumen passt das ja grade so als Einzelperson, aber natürlich absolut nicht mehr als Ehepaar.

WasDennNun

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...es geht um die Alimentation "kinderreicher" Familien...deren Alimentation ist verfassungswidrig...

durch stetiges Wiederholen wird es nicht wahrer...... ::)
Inwiefern ist denn irgendwo bisher nachgewiesen worden, dass die Alimentation eines Singles verfassungswidrig ist?
Inwiefern Bestände also die Notwendigkeit diese zu korrigieren?
(Ich sehe hier maximal in einigen Ballungszentren einen möglichen Anspruch, ansonsten?)
EDIT:
Angemessenere Wohnraum München 670€ zzgl. Heizung/Warmwasser
Da ist auch der Single "angemessen" Alimentiert :(
« Last Edit: 11.08.2020 10:43 von WasDennNun »

Bastel

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Die unteren Tarifler bekommen weniger.

Für die gilt das Gleiche!