Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2719816 times)

Unterbezahlt

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1050 am: 29.01.2021 19:01 »
Ich muss dir in der Sache vollumfänglich zustimmen. Mich regt das auch wahnsinnig auf. Der geleistete Amtseid mit Dienstpflichten u.a. der vollen Hingabe zur Verteidigung unserer Verfassung auf der einen Seite. Und dann die jeweiligen Dienstherren, die hier als Gesetzgeber vorsätzlich die Rechtsprechung ignorieren und wie in diesem Beispiel sogar infam mit dem BVerfG und unserer Verfassung brechen.

Wenn du als Beamter mal Mist baust wird es dir auch im Kleinen mit Wucht um die Ohren gehauen, aber so richtig und mit allen Konsequenzen. Aber dein Dienstherr macht Moral und Willkür zu Recht, weil es die Kassenlage erfordert. Aus dem "Beweisvideo" 1:06min (Beschluss) von gestern Abend ergibt sich für die beschließenden Abgeordneten nicht mal der Anfangsverdacht einer Straftat. Ein Beamter würde für so eine Amtshandlung (vorsätzlicher Gesetzes- und Verfassungsbruch) mit Diszis überzogen und seine Geeignetheit in Frage gestellt.

Ja geht’s noch?

Diesen Kontrast möchte ich vor lauter Deprimiertheit am liebsten sofort in Bier ersäufen. Nur ist die Sache dann morgen früh immer noch genauso scheisse, nur der Kopf brummt.

Entsprechende Verstöße im Sinne „unserer bundesdeutschen Verfasungsrealität“. Gab es jedoch leider auch schon vorher. Das macht es zwar nicht besser, aber es ist im Rahmen einer schleichenden Gewöhnung an die Sache zumindest nicht negativ ungewöhnlich.

Aktuelles Beispiel gefällig?

Da wäre zum Beispiel das Urteil des BVerfG, vom 26. Februar 2020 - 2 BvR 2347/15.
Ich darf zitieren:

„Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen. Die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.“

Ich will hier jetzt kein neues Thema aufmachen. Nur als Beispiel...

Bis heute ist das weiter illegal, weil sich die Regierung mit dem Arsch draufsetzt. Den Kirchen und der CDU mit ihrer gespielten Christlichkeit passt die Entscheidung einfach nicht. Anstatt jetzt zu handeln und wie Berlin ein verfassungswidriges Gesetz aufgrund der Entscheidung zu beschließen, handelt man hier einfach gar nicht. Man darf positiv anmerken, das Nichthandeln besser ist als vorsätzlich falsch zu handeln, was hier sogar juristisch stimmt. Jedenfalls ist es ein aktuelles Beispiel auf Bundesebene, das alle Bürger betrifft und wo auch nichts passiert bzw. das BVerfG zumindest zeitweise ignoriert wird. Auch hier könnte es perfide Taktik sein. Macht die CDU hier auf Rechtstaat und packt das Ding korrekt an und verliert dadurch bei der Bundestagswahl weiter an konservativen Wählern? Das hatte ja schon bei der „Homoehe“ richtig weh getan. Die Hintergründe bleiben Spekulation.

Die Sonntagsreden des Bundespräsidenten und auch die Reden des Präsidenten des BVerfG sind voll mit blumigen Anekdoten zum Thema Rechtsstaat, Demokratie und das Entsprechendes täglich aktiv verteidigt werden müsse. Alle klatschen und nicken und haben es dann schnell wieder vergessen.
Für sich selbst kann man beschließen, im Kleinen alles richtig zu machen, da wo man es beeinflussen kann. Ansonsten tut das Laufen gegen die Wände echt weh.

Ich bin froh, dass du hier, auch im Namen aller anderen interessierten Beamten, echten Idealismus gezeigt hast. Mehr kann man als Privatperson echt nicht machen.

Also: Nicht unterkriegen lassen! Am Ende werden wir gewinnen. Es dauert nur noch. Der Rechtstaat ist verstörend langsam aber dann am Ende konsequent. Und wir können uns sicher sein, dass Karlsruhe gestern ganz genau hingesehen hat. Die Sache ist noch nicht gelaufen! Es hat gerade erst begonnen.
« Last Edit: 29.01.2021 19:08 von Unterbezahlt »

BYL

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1051 am: 29.01.2021 23:32 »
Weil es die einzige Partei ist, die sich in dem Fall an Recht und Gesetz hält? Achja im Migrationsrecht hält sie sich auch als einzige Partei an Recht und Gesetz.
An rot-rot-grün sieht man ja zumindest was reale Politik bedeutet. In Talkshow kommunistisch von besserer Bezahlung reden aber dann nicht liefern: Machen statt reden!

...du hast Recht...an der Bundestagswahl werde ich auf jeden Fall teilnehmen (mein Wahlverzicht betraf die Kommunalwahl), obwohl ich im mom wirklich nicht weiß, welche Partei für mich dann das Rennen macht...Rot-Rot-Grün halte ich für eine Katastrophe (obwohl die Günen eigentlich meine Partei wären, wenn sie noch einen Schritt weiter in die Realität gehen würden)...

Schwarz-Grün auf Bundesebene wäre ein Experiment wert..

Die mitunter größte Katastrophe ist AfD und die gilt es zu verhindern.

BerndStromberg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1052 am: 29.01.2021 23:58 »
Ich teile eure Empörung über das, das da gerade im Berliner Abgeordnetenhaus passiert ist, voll und ganz. Und zwar nicht nur wegen der uns weiterhin verfassungswidrig vorenthalten Besoldung. Sondern auch, weil ich es wie ihr für eine brandgefährliche Entwicklung halte, wenn Exekutive und Legislative zunehmend die Entscheidungen der Judikative nicht mehr befolgen. Wo soll das bitte enden?

Gerade wenn man an die qualitätssichernde Funktion einer amtsangemessenen Besoldung denkt. In jeder Sonntagsrede heißt es doch, dass es v.a. die Beschäftigten sind, die den funktionierenden Rechtsstaat ausmachen. Wenn es dann aber darum geht, die nötigen Mittel dafür aufzubringen, um gut qualifizierte Absolventen für diese Aufgaben zu gewinnen, ist plötzlich kein Geld mehr da.

Ich kann nur sehr hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht in der anstehenden Entscheidung zur A-Besoldung seine vornehme Zurückhaltung aufgibt und endlich mal Tacheles spricht. So darf es einfach nicht mehr weitergehen, sonst ist unser Rechtsstaat auf Dauer in seiner Substanz gefährdet.
« Last Edit: 30.01.2021 00:05 von BerndStromberg »

Ytsejam

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1053 am: 01.02.2021 08:26 »
Das Gutachten ist wissenschaftlich gut begründet und belegt.
Ich habe es komplett gelesen und es erinnert, sowohl inhaltlich, als auch vom Schreibstil doch sehr an Beiträge aus diesem Thread.
Kein Zufall, wie vermuten lässt, wenn man ein bisschen mit den Buchstaben spielt.



Inhaltlich tut das dem Ganzen jedoch keinen Abbruch.

Sowas nennt man neudeutsch "Doxxing". Es hat schon einen Grund, warum man gemeinhin, insbesondere als Beamter, in Internetforen nicht mit Klarnamen unterwegs ist, da sonst jedes Wort vom Dienstherrn gegen einen verwendet werden kann und im schlimmsten Fall Konsequenzen zu befürchten sind.

Dass sowas nun von einem "Newbie" kommt dessen 1. Beitrag es ist, den Klarnamen von Swen hier preiszugeben hat da schon Geschmäckle...

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1054 am: 01.02.2021 08:35 »
...obwohl auch "Newbies" hier jahrelang mitlesen können, ohne sich anzumelden...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1055 am: 01.02.2021 11:18 »
Das Gutachten ist wissenschaftlich gut begründet und belegt.
Ich habe es komplett gelesen und es erinnert, sowohl inhaltlich, als auch vom Schreibstil doch sehr an Beiträge aus diesem Thread.
Kein Zufall, wie vermuten lässt, wenn man ein bisschen mit den Buchstaben spielt.



Inhaltlich tut das dem Ganzen jedoch keinen Abbruch.

Sowas nennt man neudeutsch "Doxxing". Es hat schon einen Grund, warum man gemeinhin, insbesondere als Beamter, in Internetforen nicht mit Klarnamen unterwegs ist, da sonst jedes Wort vom Dienstherrn gegen einen verwendet werden kann und im schlimmsten Fall Konsequenzen zu befürchten sind.

Dass sowas nun von einem "Newbie" kommt dessen 1. Beitrag es ist, den Klarnamen von Swen hier preiszugeben hat da schon Geschmäckle...

Das, was Du schreibst, Ytsejam, ist gut nachvollziehbar - und zugleich denke ich aber, dass das, was Torsten Schwan dort in Berlin schreibt, kein Anlass leistet für dienstrechtliche Konsequenzen, denn dort werden keine Dienstgeheimnisse öffentlich gemacht, die Aussagen sind durchgehend anhand öffentlich zugänglicher Quellen nachprüfbar und darüber hinaus findet sich bei ihm ab und mal - wenn ich das richtig verstehe - auch ein wenig Ironie, die aber kaum dienstrechtlich zu ahnden sein dürften (schätze ich). Letztlich unterliegt das offensichtlich sämtlich dem Grundrecht freier Meinungsäußerung im grundgesetzlichen Sinne, ohne dass da beamtenrechlich etwas geahndet werden könnte, denke ich.

Was ich hier schreibe, also Swen, dürfte nicht anders zu bewerten sein: Auch meine bisherigen Ausführungen dürften weitgehend ähnlich gelagert sein - wie ja auch die aller anderen hier auch. Und dass nun interessanterweise Swen Tanortsch ein Anagramm von Stan Wenortsch ist (hat das nicht letztens der von Dir zitierte Nutzer geschrieben? - ich will das jetzt nicht nochmal suchen, weil es ja nix mit mir zu tun hat), dafür kann ich ja nichts.

Ytsejam

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1056 am: 01.02.2021 14:48 »
Das Gutachten ist wissenschaftlich gut begründet und belegt.
Ich habe es komplett gelesen und es erinnert, sowohl inhaltlich, als auch vom Schreibstil doch sehr an Beiträge aus diesem Thread.
Kein Zufall, wie vermuten lässt, wenn man ein bisschen mit den Buchstaben spielt.



Inhaltlich tut das dem Ganzen jedoch keinen Abbruch.

Sowas nennt man neudeutsch "Doxxing". Es hat schon einen Grund, warum man gemeinhin, insbesondere als Beamter, in Internetforen nicht mit Klarnamen unterwegs ist, da sonst jedes Wort vom Dienstherrn gegen einen verwendet werden kann und im schlimmsten Fall Konsequenzen zu befürchten sind.

Dass sowas nun von einem "Newbie" kommt dessen 1. Beitrag es ist, den Klarnamen von Swen hier preiszugeben hat da schon Geschmäckle...

Das, was Du schreibst, Ytsejam, ist gut nachvollziehbar - und zugleich denke ich aber, dass das, was Torsten Schwan dort in Berlin schreibt, kein Anlass leistet für dienstrechtliche Konsequenzen, denn dort werden keine Dienstgeheimnisse öffentlich gemacht, die Aussagen sind durchgehend anhand öffentlich zugänglicher Quellen nachprüfbar und darüber hinaus findet sich bei ihm ab und mal - wenn ich das richtig verstehe - auch ein wenig Ironie, die aber kaum dienstrechtlich zu ahnden sein dürften (schätze ich). Letztlich unterliegt das offensichtlich sämtlich dem Grundrecht freier Meinungsäußerung im grundgesetzlichen Sinne, ohne dass da beamtenrechlich etwas geahndet werden könnte, denke ich.

Was ich hier schreibe, also Swen, dürfte nicht anders zu bewerten sein: Auch meine bisherigen Ausführungen dürften weitgehend ähnlich gelagert sein - wie ja auch die aller anderen hier auch. Und dass nun interessanterweise Swen Tanortsch ein Anagramm von Stan Wenortsch ist (hat das nicht letztens der von Dir zitierte Nutzer geschrieben? - ich will das jetzt nicht nochmal suchen, weil es ja nix mit mir zu tun hat), dafür kann ich ja nichts.

Ich wollte nicht unterstellen, dass etwas dienstrechtlich Anstößiges bei dir zu vermuten wäre. Genauso ist das was dieser andere Typ da geschrieben hat natürlich vollkommen sachlich und unangreifbar.

Dennoch, vor allem wenn man mehrere Jahre in einem Forum unterwegs ist weiß man selbst nie, was man vielleicht mal geschrieben hat was jemand in den falschen Hals bekommen könnte. Wenn dann so ein Psedonym mit Klarnamen versehen wird gibt es durchaus Gestalten, die nichts besseres zu tun haben als jahrealte Beiträge zu finden, die vielleicht zweideutig, oder gar eindeutig sind, nur halt mit den Jahren einen komplett andere Bedeutung wiederfahren haben. Solche alten Sachen haben schon einigen dank der Cancel Culture Schwierigkeiten bereitet.

Aber vorliegend ist das ja egal, da es ja Gottseidank nur ein irrer Zufall ist mit diesem Anagramm. Ich wollte es nur mal erwähnt haben. ;-)


Epiin

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1058 am: 03.02.2021 08:14 »
Unter Aktuelles auf der Homepage des tbb wird geschrieben:

Noch immer ist kein Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes mit einem Vorschlag zur Abschaffung des verfassungswidrigen Zustands der Unteralimentation vorgelegt worden, trotz Zusagen der Landesregierung für Januar. Der tbb hatte im Januar in einer gemeinsamen Aktion mit allen Landesbünden und dem dbb das TFM angeschrieben und eine bundeseinheitliche Lösung gefordert. Das TFM hat mit Schreiben vom 20. Januar 2021 (Posteingang 2.2.2021) einer bundeseinheitlichen Vorgehen eine Absage erteilt.

Mit Schreiben vom 8. Dezember 2020 hatte das TFM mit Schreiben an alle Bediensteten bereits über das Urteil informiert und avisiert, dass sie eine Änderung der kinderbezogenen Familienbestandteile ändern wollen. Der tbb hatte als Alternative zur Anpassung der Grundbesoldung die Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes vorgeschlagen, um auf diese Weise auch wieder eine Parallelität zum Tarifbereich herzustellen.

Zur avisierten Lösung des TFM sollte man wissen, dass sich das TFM im Vorfeld zur Heilung des verfassungswidrigen Besoldungsabstands zur Grundsicherung mit verschiedenen Lösungsmöglichkeiten befasst hat: So wurde im Petitionsausschuss vom Vertreter des TFM vorgetragen: Bei der Option des Familienzuschlags, bezogen auf das zweite Kind, würden sich geschätzte Kosten von 25 Mio. Euro ergeben. Mit Ausgaben von 36,5 Mio. Euro sei zu rechnen, wenn der Familienzuschlag auf das erste und zweite Kind verteilt würde. Bei der Erwägung einer Option im Bereich des Grundgehalts müsse das Abstandsgebot beachtet werden. Fehlten bspw. 320 Euro in der Besoldungsgruppe A 6 Stufe 1 und würde das Grundgehalt um diesen Betrag ergänzt werden, müssten alle anderen Besoldungsgruppen um den Prozentsatz dieses Betrags ebenfalls erhöht werden. Diese Variante würde Kosten von ca. 265 Mio. Euro im Jahr erzeugen und stelle die teuerste Option dar. Die Einführung von einer jährlichen Sonderzahlung in Höhe von 50 Prozent eines Monatsgehalts sei ebenfalls denkbar und koste zwischen 80 und 82 Mio. Euro im Jahr, und ein 13. Monatsgehalt hätte Kosten von ca. 160 Mio. Euro zur Folge.

Die bislang vom TFM kommunizierte Variante, die Anhebung der Kinderzuschläge ab dem 2. Kind, wäre demnach die für den Haushalt „günstigste“ Variante.

Für den tbb stellen sich daher folgende Fragen: Welche Wert-(schätzung) hat eine verfassungsgemäße Besoldung seiner Landesbeamt*innen für die Landesregierung? Und natürlich: Mit welcher Verzögerung kommt der für Januar 2021 mehrfach zugesagte Gesetzentwurf?

Landsknecht

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1059 am: 03.02.2021 11:17 »
Mal schauen ob das Bestand hat. Nach dem Motto "erstmal die günstigste Lösung, dann schauen wir mal weiter".

Bisher ging ich nach der Diskussion hier im Forum davon aus, dass eine alleinige Erhöhung der Familienzuschläge der Entscheidung des BVerfG nicht gerecht wird. Da werden wir wohl alle auf die kommenden Urteile zur A-Besoldung warten müssen, damit Klarheit herrscht.

WasDennNun

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1060 am: 03.02.2021 12:13 »
Bezüglich des Mindesabstandes zur Grundsicherung ist die dafür notwendige Anpassung der Fam Zuschläge doch der logische und vernünftigste Weg.
Etwas anderes zu Glauben ist doch Träumerei.
(Oder befindet sich irgendein Single unterhalb des Mindesabstandes? Falls ja, dann reicht es natürlich nicht.)

Das damit nicht alle Probleme der gesetzeswidrigen Unteralimentierung gelöst sind, dass vergessen wahrscheinlich die Gesetzgeber und müssen geprügelt werden.

Aber da sie ja zunehmend Nulpen als Juristen einstellen und diese noch nicht in roten Roben sitzen wird die Verteidigung zunehmend schwieriger (oder haben die das auch schon geoutsourced?)

Landsknecht

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1061 am: 03.02.2021 13:05 »
Zitat
Oder befindet sich irgendein Single unterhalb des Mindestabstandes?

Wurde das hier nicht schon dargelegt?

Dogmatikus

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1062 am: 03.02.2021 13:07 »
Am Beispiel Berlin wurde berechnet, dass die notwendigen 115% jährlich etwa 38.954,02 € betragen.

Ich bin mir jetzt gar nicht sicher, was die niedrigste Gruppierung in Berlin ist, aber ich glaube A6?
Der A6-Beamte, vh, 2 Kinder, muss also die o.g. 38.954,02 € erreichen. Derzeit erreicht er 27.611,40 €/Jahr.

Möchte man das allein über den Zuschlag für das zweite Kind berichtigen, bedeutet das, dass die fehlenden 11.342,62 € zu einem Anstieg des Familienzuschlags von monatlich 556,42 € auf monatlich 945,22 € führen.

Aufgeschlüsselt dann folgendermaßen:

  • Zuschlag vh: gleichbleibend  139,03 €
  • Zuschlag K1: gleichbleibend 124,88 €
  • Zuschlag K2: von 124,88 € auf 681,30 €

Durchaus interessant, wie der Gesetzgeber in diesem Modell die Wertigkeit berechnet. Arbeit ist nett, Partner und 1 Kind auch, aber wenn der Beamte so tollkühn ist, ein zweites Kind zu bekommen, dann ist dadurch ein warmer Geldsegen mehr als gerechtfertigt... Rechnerisch mag das hinkommen, rechtlich wäre es zu überprüfen, von der Außenwirkung her fände ich es einigermaßen irre.

Und: Wie geht das dann weiter? Kind 3 bedeutet momentan 389,16 €. Dürfte vor dem o.G. und der Entscheidung zur Besoldung kinderreicher Beamter in NRW keinesfalls halten.

Gibt's dann für Kind 3 also auch (mindestens?) 681,30€?  Das würde bedeuten, dass ein Beamter, vh, 3K, in Berlin alleine mal 1.626,52 € über den Zuschlag erhalten würde. Bei 4 Kindern sind es dann schon 2.307,82 € und damit mehr, als unser A6-Beamter Grundgehalt bekommt.

Nach dem jetzigen Gefüge wäre das übrigens erst der Fall, wenn unser A6-Beamter 8 Kinder in die Welt setzen würde.

Ich wiederhole mich: Rechnerisch kommt man natürlich irgendwie zum Ergebnis. Rechtlich muss es dann genau überprüft werden, ich habe da Zweifel. Aber v.a. die Aussage, die dahintersteckt, finde ich recht... befremdlich.

stressinger

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1063 am: 03.02.2021 13:08 »
Zitat
Oder befindet sich irgendein Single unterhalb des Mindestabstandes?

Wurde das hier nicht schon dargelegt?
Ja, aber er ignoriert es einfach weiterhin...

WasDennNun

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« Antwort #1064 am: 03.02.2021 13:26 »
Zitat
Oder befindet sich irgendein Single unterhalb des Mindestabstandes?

Wurde das hier nicht schon dargelegt?
Ja, aber er ignoriert es einfach weiterhin...
Jipp, so wie der Gesetzgeber, ja den FamZuschlag-Weg offensichtlich gehen will, er damit meine Meinung bestätigt, was diesen Punkt der zukünftigen Besoldung angeht, und damit eure Meinung ignoriert wird.