Am Beispiel Berlin wurde berechnet, dass die notwendigen 115% jährlich etwa 38.954,02 € betragen.
Ich bin mir jetzt gar nicht sicher, was die niedrigste Gruppierung in Berlin ist, aber ich glaube A6?
Der A6-Beamte, vh, 2 Kinder, muss also die o.g. 38.954,02 € erreichen. Derzeit erreicht er 27.611,40 €/Jahr.
Möchte man das allein über den Zuschlag für das zweite Kind berichtigen, bedeutet das, dass die fehlenden 11.342,62 € zu einem Anstieg des Familienzuschlags von monatlich 556,42 € auf monatlich 945,22 € führen.
Aufgeschlüsselt dann folgendermaßen:
- Zuschlag vh: gleichbleibend 139,03 €
- Zuschlag K1: gleichbleibend 124,88 €
- Zuschlag K2: von 124,88 € auf 681,30 €
Durchaus interessant, wie der Gesetzgeber in diesem Modell die Wertigkeit berechnet. Arbeit ist nett, Partner und 1 Kind auch, aber wenn der Beamte so tollkühn ist, ein zweites Kind zu bekommen, dann ist dadurch ein warmer Geldsegen mehr als gerechtfertigt... Rechnerisch mag das hinkommen, rechtlich wäre es zu überprüfen, von der Außenwirkung her fände ich es einigermaßen irre.
Und: Wie geht das dann weiter? Kind 3 bedeutet momentan 389,16 €. Dürfte vor dem o.G. und der Entscheidung zur Besoldung kinderreicher Beamter in NRW keinesfalls halten.
Gibt's dann für Kind 3 also auch (mindestens?) 681,30€? Das würde bedeuten, dass ein Beamter, vh, 3K, in Berlin alleine mal 1.626,52 € über den Zuschlag erhalten würde. Bei 4 Kindern sind es dann schon 2.307,82 € und damit mehr, als unser A6-Beamter Grundgehalt bekommt.
Nach dem jetzigen Gefüge wäre das übrigens erst der Fall, wenn unser A6-Beamter 8 Kinder in die Welt setzen würde.
Ich wiederhole mich: Rechnerisch kommt man natürlich irgendwie zum Ergebnis. Rechtlich muss es dann genau überprüft werden, ich habe da Zweifel. Aber v.a. die Aussage, die dahintersteckt, finde ich recht... befremdlich.