Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Unterbezahlt:
Die Dienstherren werden sicher kreative Lösungen suchen. Ein Absenken für Singles oder Landhaushalte halte ich für nicht wahrscheinlich, würde es doch wieder andere Prüfkriterien reißen. Um das Abstandsgebot zur Sozialhilfe und die Stufenabstände, d.h. komplette Neuordnung und kräftige Anhebung kommen sie aus meiner Sicht nicht herum. Siehe die Berechnungen von SwenTanortsch.

Das Urteil ist ein voller Erfolg! Jeder der es bislang nicht getan hat sollte mindestens Widerspruch einlegen. Weil es noch lange bis zu Urteilen für das jeweilige Bundesland und damit auch bis zu den entsprechenden Änderungen in den Besoldungsordnungen, individuellen Nachberechnungen und Nachzahlungen dauern wird, überlege ich derzeit zu klagen. Dann gibts die Prozesszinsen noch oben drauf. Der Gedanke ist noch nicht ganz ausgegoren.

kommunalbeamter91:

--- Zitat von: WasDennNun am 11.08.2020 09:08 ---
--- Zitat von: kommunalbeamter91 am 11.08.2020 08:57 ---Ein Absenken der Grundbesoldung würde wohl in nicht unerheblichem Maße die anderen Prüfkritierien Nominallohnwentwicklung, Tariflohnentwicklung und Besoldungsentwicklung in den anderen Ländern betreffen.

--- End quote ---
Wieso denn das?
Es würde ja auf die identische Besoldung hinausführen.
Ob da nun Grundbesoldung 2000€ steht oder Grundbesoldung 1500 und 500 Ortszuschlag= 2000€
Da ändert sich doch bzgl. dieser Prüfkriterien nichts.

--- End quote ---

Da das BVerG in seinen bisherigen Urteilen die Anhebung und Abesenkung der Grundgehaltssätze bezüglich der genannten Kriterien betrachtet, sind für mich diese auch maßgeblich.

WasDennNun:

--- Zitat von: Unterbezahlt am 11.08.2020 09:30 ---Die Dienstherren werden sicher kreative Lösungen suchen. Ein Absenken für Singles oder Landhaushalte halte ich für nicht wahrscheinlich, würde es doch wieder andere Prüfkriterien reißen.
--- End quote ---
Sehe ich nicht, siehe oben.

--- Zitat ---Um das Abstandsgebot zur Sozialhilfe und die Stufenabstände, d.h. komplette Neuordnung und kräftige Anhebung kommen sie aus meiner Sicht nicht herum.
--- End quote ---
Jaein!
Für Singles ist da noch Luft nach unten.
Für Beamte mit Kinder gibt es eine ordentliche Schippe drauf.

--- Zitat ---Siehe die Berechnungen von SwenTanortsch.

--- End quote ---
Regelsatz 432€
Unterkunft 700€
PKV 300€
115% Abstandsgebot
macht 1650€ Mindestalimentation !!
Geringste Single Beamtennetto > 1800€
Geringste Verheiratet Beamtennetto >2300€
Luft nach unten, für verheiratete wird es enger (Regelsatz plus 389, PKV, Wohnung +200 ab da wird es eng)

(Interessant wäre ja mal zu schauen, wo die höchsten angemessenen Kosten für Wohnraum akzeptiert werden in Deutschland)

--- Zitat ---Das Urteil ist ein voller Erfolg! Jeder der es bislang nicht getan hat sollte mindestens Widerspruch einlegen. Weil es noch lange bis zu Urteilen für das jeweilige Bundesland und damit auch bis zu den entsprechenden Änderungen in den Besoldungsordnungen, individuellen Nachberechnungen und Nachzahlungen dauern wird, überlege ich derzeit zu klagen. Dann gibts die Prozesszinsen noch oben drauf. Der Gedanke ist noch nicht ganz ausgegoren.

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Ja, der Erfolg ist der, dass Kinder wieder mehr Wert sind.
Spannend wird sein, wie es bewertet wird, wenn Kinderlose ihre Gattin zu hause lassen und diese voll mit alimentiert werden muss.

was_guckst_du:
...es geht um die Alimentation "kinderreicher" Familien...deren Alimentation ist verfassungswidrig...

Bastel:

--- Zitat von: WasDennNun am 11.08.2020 10:03 ---
--- Zitat von: Unterbezahlt am 11.08.2020 09:30 ---Die Dienstherren werden sicher kreative Lösungen suchen. Ein Absenken für Singles oder Landhaushalte halte ich für nicht wahrscheinlich, würde es doch wieder andere Prüfkriterien reißen.
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Sehe ich nicht, siehe oben.

--- Zitat ---Um das Abstandsgebot zur Sozialhilfe und die Stufenabstände, d.h. komplette Neuordnung und kräftige Anhebung kommen sie aus meiner Sicht nicht herum.
--- End quote ---
Jaein!
Für Singles ist da noch Luft nach unten.
Für Beamte mit Kinder gibt es eine ordentliche Schippe drauf.

--- Zitat ---Siehe die Berechnungen von SwenTanortsch.

--- End quote ---
Regelsatz 432€
Unterkunft 700€
PKV 300€
115% Abstandsgebot
macht 1650€ Mindestalimentation !!

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Dann würde man den Öffentlichen Dienst noch unattraktiver machen. 40-41h Woche für 15% mehr als Grundsicherung? Dann lieber Harz4...

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