Zu 1) Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums binden nun einmal sowohl die Dienstherrn wie auch die einzelnen Beamten; "Rosinenpicken" ist beiden nicht gestattet (vgl. zuletzt BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 12. Juni 2018 - 2 BvR 1738/12 -, Rn. 13, 98, 158).
Was ist denn an eine Grundbesoldung, die sich an den Besoldeten richtet Rosinenpicken?
Und eine Alimentation der Familie, die dazu führt, dass der Grundbesoldete nicht weniger Netto (für sich) hat (also so wie es jetzt ja ab Kind 3 gefordert wird)?
Also gibt es keinen Grund, dass die Systematik nicht erneuert wird.
Und eine Erhöhung der Grundbesoldung um 40% nur wegen der imagniären A5 erste Stufe 4K Familie und deren asozialen Unterschreitung der 115% Marke ist also kein Rosinenpicken, (denn für den Single täten es ja auch 5-15% an Anhebung der Grundbesoldung und 0% wg. 115% Grenze)
ok, ich verstehe.
Das führt doch zu einer extremen Spreizung des dem 4K Beamten zur Verfügung stehenden NettoEinkommenens für sich, gegenüber dem Single, was der Single hat.
Und das wurde doch unlängst ab Kind 3 als nicht statthaft vom BVerG dargestellt.
ok, da sehe ich nun wirklich keine Rosine.
Aber hinterher Klagen dann die Familien und bekommen nochmal nen höheren Famaufschlag on the Top: Macht Sinn!
Aber dass dann die Beamte 20% mehr haben als die restliche Bevölkerung, dass ist sicher darstellbar.
Hätte natürlich zur Folge, dass dann 8-10 Jahre ein Nullrunde diesmal GG Konform folgen kann, da ja die Prüfkriterien beinhart unterschritten werden, da man ja 20% Vorsprung hat (hinken jetzt ja 17% hinterher) und 5% minus "erlaubt" ist.
Spannend das ist...