Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2675107 times)

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1125 am: 05.02.2021 07:21 »
...ja, ist schon klar...aber im normalen Leben läuft das anders..
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1126 am: 05.02.2021 07:29 »
Wenn Du Dich mit Special Snowflakes, Versagern, die für ihre Unzulänglichkeiten andere verantwortlich machen, und Charakterschwachen umgibst, ist das Dein Problem - und nicht generalisierbar.

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1127 am: 05.02.2021 07:36 »
...es gibt Menschen, die haben einfach nur eine andere Vita und sind deswegen keinesfalls Versager, Snowfalkes oder ähnliches...auch lässt ein beruflicher Werdegang keine Rückschlüsse auf Charaktereigenschaften zu..

...und wenn ich von tarifbeschäftigten Kollegen umgeben bin, ist das absolut kein Problem für mich...

..ich weiß, du bist sehr "speziell"...aber manchmal kann ich bei deinen Äußereungen einfach nur den Kopf schütteln oder die Augen verdrehen..
Gruß aus "Tief im Westen"

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Spid

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1128 am: 05.02.2021 07:40 »
Wer von Neid und Mißgunst zerfressen ist, ist charakterschwach. Wer eine andere Vita hat, hat die entsprechenden Lebensentscheidungen getroffen. Und wer Beamter werden wollte und nicht genügte, hat versagt.

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1129 am: 05.02.2021 07:48 »
...Neid und Mißgunst sind charakterschwach, da gebe ich dir Recht...

...nur dein Betrachtungswinkel ist m.E. falsch...wenn A und B die selbe Tätigkeit ausüben, A allerdings 500€ weniger dafür ausgezahlt bekommt als B,  ist die Empörung von A darüber in erster Linie eine Frage von nicht übereinstimmender Gerechtigkeit (wobei Neid und Mißgunst zwar auch vorhanden sein können, aber eher als weitere Folge)...
Gruß aus "Tief im Westen"

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1130 am: 05.02.2021 07:49 »
Gerechtigkeit ist ein höchst subjektives Gefühlchen ohne Wert. Was Du beschreibst, sind Neid und Mißgunst - und somit Charakterschwäche.

DeGr

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1131 am: 05.02.2021 07:51 »
Wer von Neid und Mißgunst zerfressen ist, ist charakterschwach. Wer eine andere Vita hat, hat die entsprechenden Lebensentscheidungen getroffen. Und wer Beamter werden wollte und nicht genügte, hat versagt.

Zum Beispiel die Lebensentscheidung, eine Krankheit zu haben, die dazu führt, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorzeitig der Dienst beendet werden müsste oder über Jahre hinweg mit regelmäßigen krankheitsbedingten Ausfällen zu rechnen wäre, sodass der Amtsarzt den Wunsch einer Verbeamtung zu Nichte macht?

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1132 am: 05.02.2021 07:53 »
Gerechtigkeit ist ein höchst subjektives Gefühlchen ohne Wert.
...ohne Worte...
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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1133 am: 05.02.2021 07:54 »
Wer von Neid und Mißgunst zerfressen ist, ist charakterschwach. Wer eine andere Vita hat, hat die entsprechenden Lebensentscheidungen getroffen. Und wer Beamter werden wollte und nicht genügte, hat versagt.

Zum Beispiel die Lebensentscheidung, eine Krankheit zu haben, die dazu führt, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorzeitig der Dienst beendet werden müsste oder über Jahre hinweg mit regelmäßigen krankheitsbedingten Ausfällen zu rechnen wäre, sodass der Amtsarzt den Wunsch einer Verbeamtung zu Nichte macht?

Nein, derjenige genügte qualitativ nicht.

Spid

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1134 am: 05.02.2021 07:55 »
Gerechtigkeit ist ein höchst subjektives Gefühlchen ohne Wert.
...ohne Worte...

Du kannst diese Tatsache leugnen - das ist aber unbeachtlich.

Finanzer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1135 am: 05.02.2021 07:56 »
Nachdem svenTarnotsch, wasdennun und was_guckst_du grob einer Meinung sind, hatte ich Angst um den Unterhaltungswert des threads.

Wie ich sehe war die Angst unbegründet.

DeGr

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1136 am: 05.02.2021 07:57 »
Wer von Neid und Mißgunst zerfressen ist, ist charakterschwach. Wer eine andere Vita hat, hat die entsprechenden Lebensentscheidungen getroffen. Und wer Beamter werden wollte und nicht genügte, hat versagt.

Zum Beispiel die Lebensentscheidung, eine Krankheit zu haben, die dazu führt, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorzeitig der Dienst beendet werden müsste oder über Jahre hinweg mit regelmäßigen krankheitsbedingten Ausfällen zu rechnen wäre, sodass der Amtsarzt den Wunsch einer Verbeamtung zu Nichte macht?

Nein, derjenige genügte qualitativ nicht.

Und derjenige, der nicht genügte, hat deines vorherigen Posts zufolge "versagt". Krank werden ist also mit "Versagen" gleichzusetzen

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1137 am: 05.02.2021 07:59 »
Nein, derjenige genügte qualitativ nicht.
...das erinnert mich irgendwie an meinen Geschichtsuterricht...so kurz nach der Weimarer Republik
Gruß aus "Tief im Westen"

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xap

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1138 am: 05.02.2021 08:00 »
Nachdem svenTarnotsch, wasdennun und was_guckst_du grob einer Meinung sind, hatte ich Angst um den Unterhaltungswert des threads.

Wie ich sehe war die Angst unbegründet.

Da unser sozial degeneriertes Forenmitglied inzwischen auch hier seinen unbeachtlichen Senf dazu gibt, kann ich dich diesbezüglich beruhigen.

Spid

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1139 am: 05.02.2021 08:01 »
Eine bestimmte Gesundheit ist eine qualitative Anforderung. Wer sie nicht erfüllt, versagt bei der Erfüllung und genügt qualitativ nicht. Was ist daran so schwer zu verstehen?