Das was einige hier betreiben nenn sich "trollen" und hat seinen Ursprung im Bereich der „Aufmerksamkeitsökonmie“.
Wenn man sachlich nichts beizutragen hat stellt man eine empörende Aussage hier rein (der Wahrheitsgehalt ist dabei völlig unerheblich) und alle regen sich darüber auf. Der Troll bekommt ganz viel Aufmerksamkeit und der Thread geht in die falsche Richtung.
Außenwirkung blamabel und Thema verfehlt. Enttäuschung über die Mitstreiter maximal. Das ist nicht konstruktiv. Wir sprechen hier über ein Thema mit großer finanzieller Sprengkraft. Bislang hat die Öffentlichkeit wenig Notiz davon genommen. Es gibt kaum Medien die darüber berichtet haben. Außer Dr. Stuttmann in der NVwZ hat sich bislang kein bekannter Jurist mit einer Stellungnahme in die Öffentlichkeit gewagt. Dr. Schwan hat eine Untersuchung geschrieben, die in die gleiche Richtung geht und sich ganz detailliert mit dem Berliner Umgang des Beschlusses befasst.
Vielleicht hat Dr. Schwan damit andere ermuntert sich mit der Sache auseinanderzusetzen. Vielleicht kommt in den Fachzeitschriften bald mehr.
Enttäuscht bin ich von den Gewerkschaften. Von denen hätte kommen müssen, was von Dr. Schwan aus intrinsischen sowie idealistischen Motiven gekommen ist. Wenn man in der Gewerkschaft nicht ausreichend Sachverstand hat, beauftragt man einen externen Gutachter mit der Untersuchung. Aber nichts ist passiert. Auf der Seite des DBB Berlin oder des DRB findet sich seit der blamablen Entscheidung im Berliner Senat: NICHTS! Nicht mal eine kurze Stellungnahme oder Info wie man nun weiter verfahren möchte. GAR NICHTS. Das darf echt nicht wahr sein. Da wird man schon zum Jagen getragen und dann ist man noch zu faul den Abzug zu drücken. Wenn Unfähigkeit auf Arbeitsverweigerung trifft kann man das nur noch infames Desinteresse nennen. Und dann wären wir bei der Frage warum man dort noch Mitglied ist, wenn anschließend dann auch noch der Rechtschutz für die Sache versagt wird.
Mich bewegt bei aller Enttäuschung die Frage, wie wir in der Sache weiterkommen.
Berliner-Besoldung.de und die Untersuchung von Dr. Schwan sind für Berlin eine gute Sache. Hier kam richtig Bewegung rein Kann sich jemand von euch vorstellen, so etwas auch für sein Bundesland zu machen? In Berlin steht man ziemlich alleine da. Ich könnte mir da für Niedersachsen eine Plattform vorstellen. Ich möchte aber nicht meinen Namen dafür hergeben. Wer Lust hat bitte PN an mich.
Aus meiner Sicht wäre flankierender öffentlicher Druck ganz wichtig.
Wir müssen aktiv werden mit der Kampagne, die die Gewerkschaften verweigern. Die Juristen müssen Fachartikel schreiben und die Medien müssen die Infos dann von uns zum richtigen Zeitpunkt gebündelt und sprachlich aufgearbeitet bekommen. Es nützt nichts, den Beschlusstext online zu stellen oder in einer Mail zu verpacken. Auch den Text von Dr. Schwan wird niemand lesen, der kein großes Eigeninteresse an der Sache hat. Eine kurze Zusammenfassung jedoch durchaus!
Ansonsten sprechen hier eigentlich über den BverfG Beschluss 2 BvL 4/18 und die Verrenkungen der Dienstherren bei der Umsetzung der neuen besoldungsrechtlichen Direktiven.
Inhaltlich bin ich da ganz bei Dr. Schwan, der in seiner Untersuchung detailliert nachgewiesen hat, warum es eben nicht reicht die Familienzuschläge für die unteren Besoldungsgruppen anzuheben und ansonsten die Dinge auf Biegen und Brechen schönzurechnen. Hier nochmal sehr verkürzt:
-Das Besoldungsgefüge darf nicht wie nun in Berlin geschehen unten eingeebnet werden
-Der Familienzuschlag darf nicht exorbitant erhöht werden, sodass er in Konkurrenz mit dem Grundgehalt steht
-Eine andere Bezugsgröße als die 4K-Familie existiert nicht. Anhand der Direktiven des BVerfG lässt sich keine Besoldung 2.0 für Singles ableiten. Das Singles mehr hatten als Familien war schon immer so. Die Besoldung erfolgt ja nicht nach dem Fertilitätsprinzip.
Die Untersuchung lässt sich dazu erschöpfend ein. Und sie ist stets gut mit Quellen belegt. Man kann die Kontinuität Rechtsprechung des BVerfG in der Sache gut nachvollziehen.
Hier wird zum Teil in eine völlig andere Richtung argumentiert, dann aber nie mit Quellen belegt. „Was_denn_nun“ hat seit Monaten die gleiche Idee, macht es aber wie Trump und wiederholt falsches oder juristisch unzulässiges so lange bis er selbst davon überzeugt ist.
Stuttmann und Schwan argumentieren inhaltlich ähnlich.
Ex-Bundesverfassungsrichter Di Fabio und sein verschmitztes Lächeln bei der Aussage „… für Angehörige des ÖD…. inhaltlich sehr positiv…“ ist auch vielsagend.
Ich habe noch keine Ausführungen gelesen, die gut belegt die Sichtweise der Dienstherrn untermauern. Der Berliner Gesetzentwurf versucht es nicht mal. Er zitiert den Beschluss zwar, belässt es jedoch dabei und interpretiert ihn anschließend vorsätzlich falsch.
Offensichtlich orientiert man sich in Thüringen, und Meck-Pomm gegenwärtig an Berlin. Das war absehbar. Im Bund steht immer noch das Besoldungsanpassungsgesetz aus. Das ist seit Monaten überfällig. Ob man dort ähnlich dreist sein wird?
Am Ende gewinnt im föderalen Gefüge hoffentlich nicht wieder derjenige, der sich zuletzt aus der Deckung begibt und die anderen die Fehler machen lässt, um anschließend so richtig einen rauszuhauen.
Das ist bislang der niedersächsische Weg. Gruß an den EUGH und die Altersdiskriminierung…
Zum Schluss möchte ich eure Aufmerksamkeit noch auf folgenden Beschluss lenken:
BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. November 1998
- 2 BvL 26/91 –
„Die Besoldung verheirateter Beamter mit mehr als zwei unterhaltsberechtigten Kindern hat in den Jahren 1988 bis 1996 diesen Anforderungen nicht entsprochen. Eine allgemeine rückwirkende Behebung des Verfassungsverstoßes ist jedoch mit Blick auf die Besonderheiten des Beamtenverhältnisses nicht geboten (wie BVerfGE 81, 363).“
Wir war nicht bewusst, dass wir seit so vielen Jahren im Prinzip um die gleiche Sache kämpfen. Auch dort gibt es schon das 115% Ziel bei den Familienzuschlägen.