Was hat das mit dem Thema zu tun?
Es ist schon erwähnenswert; nicht bloß auf Grund der rechtlichen Bewertung.
Viel mehr ist es höchst interessant zu sehen, dass die Politik/Exekutive (hier der Senat) sich NICHT mehr an die einst ausgesprochenen Garantien gebunden fühlt und - im Zuge der sich immer stärker abzeichnenden Niederlage (Weihnachtsgeld ist ein Teilaspekt der Gesamtverfasstheit der Besoldung!) - einfach mal so tut, als hätte es keine vertrauensbegründenden Zusagen in der Vergangenheit gegeben. Starkes Stück
Das ist im allerhöchsten Maße befremdlich...
bestätigt mich persönlich aber in der damaligen Entscheidung,
individuell Einspruch einzulegen, die verfassungswidrige Besoldung anzuprangern
und auf die schriftliche Erklärung zum Verzicht auf die Einrede der Verjährung zu bestehen.
Dennoch: Ich sehe unverändert schwarz, was die Rückwirkung anbelangt... zu teuer, um den Berechtigten hier ansatzweise entgegenzukommen. Das wird wieder ein halbseidenes Urteil in höchster Instanz und die Besoldungsgesetzgeber können sich dann solidarisch auf die Schultern klopfen, weil alles richtig gemacht mit dem Aussitzen!
Wvl. 2035