Karlsruhe (Stadt) = Mietstufe 4
Im Entwurf ist der Hauptwohnsitz maßgeblich.
Verstehe ich es eigentlich richtig, dass bei Beamtenehepaaren der REZ halbiert wird? Dies kann doch dann nur für die "Stufe 1" gelten, da für Kinder immer nur der Kindergeldempfänger berechtigt ist.