Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2649873 times)

Neuer12

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1230 am: 20.02.2021 15:17 »
Karlsruhe.
Wo kann man die jeweilige mietstufe nachschauen?

Und gilt Wohn- oder Dienstort?

sapere aude

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1231 am: 20.02.2021 16:32 »
Karlsruhe (Stadt) = Mietstufe 4
Im Entwurf ist der Hauptwohnsitz maßgeblich.


Verstehe ich es eigentlich richtig, dass bei Beamtenehepaaren der REZ halbiert wird? Dies kann doch dann nur für die "Stufe 1" gelten, da für Kinder immer nur der Kindergeldempfänger berechtigt ist.
« Last Edit: 20.02.2021 16:43 von sapere aude »

Neuer12

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1232 am: 20.02.2021 20:40 »
Danke.

Und wo kann ich mietstufe und Familienzuschläge bzw. Änderungen jetzt nachlesen?

Yvonne

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1233 am: 21.02.2021 12:18 »
Danke.

Und wo kann ich mietstufe und Familienzuschläge bzw. Änderungen jetzt nachlesen?

http://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html

xap

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1234 am: 21.02.2021 21:56 »
Kann mich bitte jemand aufklären:

Wie viel hätte ein A11er mit 2 Kinder beim Bund jetzt mehr?
Und wo kann ich das nachlesen?

Danke
Kommt drauf an wo du wohnst (Mietstufe).

Nachzulesen im Thread der Bundesbeamten.

LehrerInNRW

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1235 am: 24.02.2021 17:52 »
Hat eigentlich mal eines der Bundesländer gezuckt, um den Urteilen gerecht zu werden?


sapere aude

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1236 am: 24.02.2021 18:14 »
Berlin war sogar schneller als der Bund. Anmerkung: schneller heißt nicht (unbedingt) besser.
Mecklenburg-Vorpommern hat den 3-Kinder-Beschluss versucht unzusetzen.
Thüringen ist in der politischen Diskussion.
Bayern ist bzgl. der selbstgesetzten "Frist" erheblich in Verzug.
Hessen wird bestimmt Urteil/Beschluss des VGH Kassel abwarten.

LehrerInNRW

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1237 am: 24.02.2021 18:52 »
Danke!

Mal gucken, wann Armin und Lutz aus der Deckung kommen.

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1238 am: 24.02.2021 20:43 »
...nicht mehr vor der Bundestagswahl... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

BStromberg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1239 am: 25.02.2021 06:13 »
Danke!

Mal gucken, wann Armin und Lutz aus der Deckung kommen.

Garantiert nicht vor der NRW Landtagswahl im nächsten Jahr, aber bis dahin ist der Thronfolger von Karl dem Großen ja quasi schon Kaiser Augustus geworden... er wird sich sagen: "Nach mir die Sintflut!"
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

nero

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1240 am: 25.02.2021 06:29 »
Gab es für NRW nicht eine Frist vom Gericht bis Mitte des Jahres? Zumindest für einen Teilaspekt, ich glaube das dritte Kind?

Mask

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1241 am: 25.02.2021 06:36 »
Hessen wird bestimmt Urteil/Beschluss des VGH Kassel abwarten.

Ist den aktuell diesbezüglich etwas in Kassel anhängig?

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1242 am: 25.02.2021 06:50 »
Gab es für NRW nicht eine Frist vom Gericht bis Mitte des Jahres? Zumindest für einen Teilaspekt, ich glaube das dritte Kind?
...NRW muss die Besoldung kinderreicher Richter aufstocken (muss bis Ende Juli 2021 geregelt werden). Die Entscheidung des BverfG bezieht sich auf die Besoldungsgruppe R2; hier ist ab dem 3. Kind die amtsangemessene Alimentation nicht mehr gegeben)
Gruß aus "Tief im Westen"

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sapere aude

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1243 am: 25.02.2021 07:34 »
Ja, beim VGH Kassel ist ein Musterverfahren anhängig. Dies war im Hinbkick auf die BVerfG-Verfahren ausgesetzt und ist nunmehr wieder aufgenommen worden. Der hessische Richterbund rechnet "alsbald" mit einer Entscheidung.

WasDennNun

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1244 am: 25.02.2021 07:44 »
Gab es für NRW nicht eine Frist vom Gericht bis Mitte des Jahres? Zumindest für einen Teilaspekt, ich glaube das dritte Kind?
...NRW muss die Besoldung kinderreicher Richter aufstocken (muss bis Ende Juli 2021 geregelt werden). Die Entscheidung des BverfG bezieht sich auf die Besoldungsgruppe R2; hier ist ab dem 3. Kind die amtsangemessene Alimentation nicht mehr gegeben)
Und wie es zu machen ist, ist ja auch unstrittig und kostet nicht sonderlich viel.
Ob sie da dieses gleich für A und B auch durchziehen? Würde mehr kosten, man könnte sich aber als Famfreundlich und ProAktiv feiern lassen.

Und bei dieser Erhöhung kann man ja nur wenig tricksen.