Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1468479 times)

clarion

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1320 am: 23.03.2021 13:13 »
@Unterbezahlt, herzlichen Dank für die vereinfachte und übersichtliche Darstellung.


SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1322 am: 24.03.2021 09:01 »
Nachdem das Schleswig-Holsteinische VG mit seiner Entscheidung vom 20.09.2018 die Alimentation der Besoldungsgruppe A 7 ab dem Jahr 2007 als verfassungswidrig zu gering beschieden und die Entscheidung als Vorlagebeschluss nach Karlsruhe überwiesen hatte (12 A 69/1), die weiteren Klagen gegen die Alimentation insbesondere der höheren Besoldungsgruppen A 13 (12 A 11/18; nur diesbezüglich ist eine weitere Entscheidung von der Schleswig-Holsteinischen Entscheidungsdatenbank online gestellt worden, leider genau die, die nicht zugelassen worden ist), A 15 und A 16 aber zurückgewiesen und zur Berufung zugelassen hatte (12 A 68/18, 12 A 79/18, 12 A 70/18, 12 A 80/18, 12 A 71/18), hat das OVG nun im Berufungsverfahren auch für diese drei Besoldungsgruppen auf Grundlage der Entscheidung aus dem letzten Mai die Verfassungswidrigkeit assistiert und sie nach Karlsruhe überwiesen (2 LB 93/18), vgl. https://www.zeit.de/news/2021-03/23/ovg-besoldung-von-lehrern-teils-verfassungswidrig-niedrig?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F. Wie schon Ende letzten Jahres in Hamburg zeigen die neuen Direktiven - insbesondere der präzisierte Grundsatz, dass ausnahmslos immer eine Gesamtabwägung zu erfolgen hat, auch wenn nicht mindestens drei Parameter der ersten Prüfungsstufe die Vermutung einer Unteralimentation indizieren würden - nun auch in Schleswig-Holstein Wirkung - und das wird sich fortsetzen, eben weil sich für alle Bundesländern zeigen lässt, dass die Alimentation in den letzten rund fünfzehn Jahren von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt worden ist. Da Schleswig-Holstein Ende letzten Jahres antragsunabhängiges Handeln zugesagt hat (https://www.dbb.de/artikel/verfassungswidrigkeit-der-besoldung-landesregierung-sagt-antragsunabhaengiges-handeln-zu.html), wird es nun interessant werden, ob den Worten auch tatsächlich Daten folgen werden oder ob auch hier über verkürzte Berechnungen und unstatthaftes Abwälzen der Problematik durch exorbitante Erhöhungen von (Familien-)Zuschlägen der Weg gegangen wird, der den eigenen Haushalt (zunächst) schont und das Rechtsstaatsprinzip für Landesbeamte weiterhin suspendiert. Wie bereits Mecklenburg angeplant, Berlin es vollzogen hat, der Bund durch seine dann allerdings zurückgezogene Entscheidung gleichfalls avisierte und Thüringen es derzeit in die Tat umzusetzen versucht, scheint mehr und mehr das offensichtliche Muster erkennbar zu werden, wie vonseiten des Bunds und der Länder mit der Entscheidung aus dem letzten Mai verfahren werden soll: nämlich mit wiederholt verkürzten und auch auf falschen Prämissen basierenden Berechnungen sowie anhand unstatthafter Besoldungsdifferenzierungen den bisherigen Weg weitgehend ungebrochen fortzusetzen. Es dürfte interessant werden - insbesondere, nachdem sich der Kanzlerkandidat der Herzen für den anständigen Weg sozialdemokratischer Politik entschieden hat -, wie nun die christlichdemokratischen und entsprechend sozialen Landesväter, die ähnliche Ambitionen hegen (Kandidat zu werden, um Herzen zu erobern, wenn sie sie denn hegen), ihren treuepflichtigen Weg gehen werden. Zu vermuten ist, dass dieser Weg sie zunächst einmal schnurstracks in die Kirche zum Beten führen wird, wenn diese denn ihre Türen öffnen dürfen, um dann zu dem Schluss zu kommen, dass erst auf himmlische Antworten und entsprechendem Beistand gewarten werden sollte, bis allfälliges Handeln möglich und also auch ratsam werden könnte. Nicht umsonst hat ja der Bayrische Löwe direkt nach der Veröffentlichung der aktuellen Entscheidung laut gebrüllt (https://www.bbb-bayern.de/bundesverfassungsgericht-zur-amtsangemessenen-alimentation-insbesondere-bei-kinderreichen-beamten/), um dann wohl doch eher sein(e) Schnurren wohlweislich fortzusetzen; und als alter Rheinländer weiß Armin der Dreiländereckcherusker nur zu gut, et kütt wie immer lasch. Geduld ist die Mutter der Porzellankiste (wer anderes behauptet, wird sie kennenlernen) und als Vater dürfte sich ein deutscher Politiker entpuppen, wenn denn endlich entsprechende Schnelltests in ausreichender Stückzahl zur Verfügung ständen.

WasDennNun

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1323 am: 24.03.2021 09:54 »
eben weil sich für alle Bundesländern zeigen lässt, dass die Alimentation in den letzten rund fünfzehn Jahren von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt worden ist.
Ich finde es grade nicht, aber hattest du eigentlich die Höhe der Abkopplung nicht mal ausgerechnet?
Im Kern muss man da doch "nur" die Diff Jahresgehalt Beamter vs Tarifbeschäftiger nehmen, dass wäre doch die minimalste aller Erhöhungen des Grundgehaltes, oder?

Da die TBler ja auch von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt wurden, lässt es sich ja vermuten, dass da noch was druff muss, insbesondere in Mangelberufen wie Richter, MINT, etc. da dort ja die wirtschaftliche Entwicklung wesentlich stärker gestiegen ist als in den "einfachen" Verwaltungsbereichen.

Naja und das asoziale Verhalten, dass Beamte mit Kinder unterhalb des H4 Niveaus leben müssen, dass wollen wir ja nicht nochmal aufwäremen  8)

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1324 am: 24.03.2021 15:35 »
eben weil sich für alle Bundesländern zeigen lässt, dass die Alimentation in den letzten rund fünfzehn Jahren von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt worden ist.
Ich finde es grade nicht, aber hattest du eigentlich die Höhe der Abkopplung nicht mal ausgerechnet?
Im Kern muss man da doch "nur" die Diff Jahresgehalt Beamter vs Tarifbeschäftiger nehmen, dass wäre doch die minimalste aller Erhöhungen des Grundgehaltes, oder?

Da die TBler ja auch von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt wurden, lässt es sich ja vermuten, dass da noch was druff muss, insbesondere in Mangelberufen wie Richter, MINT, etc. da dort ja die wirtschaftliche Entwicklung wesentlich stärker gestiegen ist als in den "einfachen" Verwaltungsbereichen.

Naja und das asoziale Verhalten, dass Beamte mit Kinder unterhalb des H4 Niveaus leben müssen, dass wollen wir ja nicht nochmal aufwäremen  8)

Die Berechnung ist tatsächlich etwas komplexer.

WasDennNun

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1325 am: 24.03.2021 17:06 »
Die Berechnung ist tatsächlich etwas komplexer.
Ich meinte ja auch als Untergrenze was selbst depperte Politiker kapieren sollten.
Immerhin ist ja der Vergleich zu den TBler einer der 5 Prüfkriterien.
Und du hast ja zurecht auf die Abkopplung des öDs von der wirtschaftlichen Entwicklung gesprochen.
Und die Politiker werden ja sicherlich auch die Tarifbeschäftigten im Auge haben, wenn sie die Grundbesoldung für Single amtsangemessen erhöhen.

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1326 am: 24.03.2021 18:11 »
Die Berechnung ist tatsächlich etwas komplexer.
Ich meinte ja auch als Untergrenze was selbst depperte Politiker kapieren sollten.
Immerhin ist ja der Vergleich zu den TBler einer der 5 Prüfkriterien.
Und du hast ja zurecht auf die Abkopplung des öDs von der wirtschaftlichen Entwicklung gesprochen.
Und die Politiker werden ja sicherlich auch die Tarifbeschäftigten im Auge haben, wenn sie die Grundbesoldung für Single amtsangemessen erhöhen.

Das Bundesverfassungsgericht unterscheidet nicht zwischen deppert und nicht deppert, sondern legt die Rechtslage aus, unabhängig davon, ob die, die für sie verantwortlich zeichnen, deppert sind oder nicht.

WasDennNun

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1327 am: 24.03.2021 21:07 »
Richtig, und immerhin sind die Single Bundebeamten gegenüber den Tarifbeschäftigten ja nicht schlechter gestellt worden (Wenn man deine letzten 15 Jahre betrachtet) und daran werden sich die depperten Politiker sicherlich orientieren, wenn sie die Änderungen für die zukünftigen gesetzes-konforme Besoldungsstruktur verabschieden.
Bei den Ländern dürfte es anders ausschauen, da wurden ja durchaus einige Kinken mehr gebracht.

Aber wenn man sich die Unterschiedliche Steigerung der Bruttojahreseinkünfte der Bundesbeamten und Bundes -Tbler der letzten 15 Jahre anschaut, dann erkennt man, dass da kein Gap von 20% 10% oder 5% ist.

Und das Bundesverfassungsgericht zeigt ja gerade den Politikern, wie kaputt die innere Systematik der Besoldungsstruktur ist.

Ich frage mich, wann die merken, dass sie da richtig ran müssen, um das Finanziell zu Wuppen.
(Und das bedeutet für die zukünftige neue Besoldungsstruktur: idR kein Geld den Partner, Grundbesoldung ohne Fam Anteile, die Brutto FamZulage werden Einkommensabhängig für Kind 1+2 berechnet, damit der Beamte nicht weniger Netto hat, wenn er Kind 1+2 hat, so wie es das höchste Gericht jetzt schon für Kind 3+ verlangt )

Und bevor mir wieder Mantra vorgeworfen wird: Ich rede von einer neuen, zukünftigen und für alle gerechten Besoldungsgesetzgebung.
Jetzt macht ja der Single den Reibach, weil er sich mit der 4 K Familie in einem Topf suhlen kann.

und was lustig ist: Es ist eine Besoldungsgestzgebung, die vom BVerG gefordert wird, die sich ja mit jeder Steueränderung ändern müsste, zu mindestens für die mit mehr als 2 Kinder.


Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1328 am: 24.03.2021 22:17 »
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Jetzt macht ja der Single den Reibach, weil er sich mit der 4 K Familie in einem Topf suhlen kann.

Mach dich bitte nicht lächerlich... Reibach...

WasDennNun

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1329 am: 24.03.2021 22:36 »
.
Jetzt macht ja der Single den Reibach, weil er sich mit der 4 K Familie in einem Topf suhlen kann.

Mach dich bitte nicht lächerlich... Reibach...
Nicht falsch verstehen: Es ist gegönnt und auch ok, was der Single erhält.

Aber:

Bezogen auf die Situation 2 Kinder versus 3 Kinder wie es das BVerG sieht und dann mal umgekehrt gerechnet also Grundsold+ FamZuschlag für 2 Kids minus 2 x FamZuschlag für Kind 3 = Grundsold für Single
Verglichen mit Grundsold Single jetzt
Dann sieht man wieviel der Single nach dieser Vorgabe für sich mehr behalten kann, als der Beamte mit 1-2 Kinder.
Das sind einige Hundert Euro!
Und dass ist das was ich mandraartig hier versuche klar zu machen, dass das etwas ist, was den Singles (und dann den Pensionären) auf die Füße fallen kann, wenn der Gesetzgeber die 3+ Kinderregelung mal durchdrungen hat und auf Kind 1+2 rückrechnet.

Denn das "Mysterium" ist ja: Der Beamte darf wegen Kind 3 nicht weniger Netto haben als der mit 2 Kindern.
Der Single aber durchaus.
Und jetzt kommen die Singles und wollen pauschal einen 20% Erhöhung haben, weil diese mehr als gerechtfertigt ist für die 2 K Familie, insbesondere in den unteren A-Besoldung.

Wer macht sich da lächerlich?

(nur zur Erinnerung: Ich bin TB und ich haben keine Kinder mehr auf meiner Payroll, also nix Neid oder so was, sondern einfach nur Menschenverstand und von Außen betrachtet, was da besoldungsmäßig abgeht und denke das in einige Bereichen auch eine 20% Erhöhung für Singles angebracht wäre um wieder Konkurrenzfähig zu werden, aber nicht in allen)

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1330 am: 25.03.2021 06:29 »

Wer macht sich da lächerlich?

(nur zur Erinnerung: Ich bin TB und ich haben keine Kinder mehr auf meiner Payroll, also nix Neid oder so was, sondern einfach nur Menschenverstand und von Außen betrachtet, was da besoldungsmäßig abgeht und denke das in einige Bereichen auch eine 20% Erhöhung für Singles angebracht wäre um wieder Konkurrenzfähig zu werden, aber nicht in allen)

Ich bin ebenso (noch) TB, also ist mir bisher auch egal. Wie genau sollte man das in der Praxis den handhaben? Alle Grundgehälter um -20 bis -30% und das frei gewordene Geld in die Zuschläge stecken? Na dann prost Mahlzeit. Bei dem vom Bund vorgelegten Beschluss machten die Zuschläge für die unteren Besoldungsgruppen doch schon ca. 35-40 des Gesamsoldes aus. Soll der Anteil auf 50% wachsen? Dagegen wurde doch auch schon argumentiert. 5-10% gibts also bestimmt für die Singles...

clarion

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« Antwort #1331 am: 25.03.2021 07:14 »
Hm ich frage mich, wie es motivationsmäßig  in den Ämtern aussieht, wenn verbeamtete Kollegen für jedes Kind mehrere 100 € brutto mehr  bekommen, die Tarifbeschäftigten aber nicht, und dann auch noch für ein Kind des A16er brutto noch mal deutlich mehr als für ein Kind des A6er gezahlt würde. Ich glaube,  es wäre zumindest bei uns verheerend, da TB und Beamte bei uns teilweise dieselben Aufgaben erfüllen.

BausD

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« Antwort #1332 am: 25.03.2021 07:44 »
Hm ich frage mich, wie es motivationsmäßig  in den Ämtern aussieht, wenn verbeamtete Kollegen für jedes Kind mehrere 100 € brutto mehr  bekommen, die Tarifbeschäftigten aber nicht, und dann auch noch für ein Kind des A16er brutto noch mal deutlich mehr als für ein Kind des A6er gezahlt würde. Ich glaube,  es wäre zumindest bei uns verheerend, da TB und Beamte bei uns teilweise dieselben Aufgaben erfüllen.

Das wird genau so aussehen wie aktuell auch, wenn der A6 Tätigkeiten nach A9 ausübt, jahrelang auf seine Beförderungen wartet und durch PKV, Weihnachtsgeld und LOB dem Eg9a mind. 7k netto im Jahr nachsteht. Bei 41h-Woche vs. 39h-Woche natürlich :-)

WasDennNun

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« Antwort #1333 am: 25.03.2021 07:48 »
Hm ich frage mich, wie es motivationsmäßig  in den Ämtern aussieht, wenn verbeamtete Kollegen für jedes Kind mehrere 100 € brutto mehr  bekommen, die Tarifbeschäftigten aber nicht, und dann auch noch für ein Kind des A16er brutto noch mal deutlich mehr als für ein Kind des A6er gezahlt würde. Ich glaube,  es wäre zumindest bei uns verheerend, da TB und Beamte bei uns teilweise dieselben Aufgaben erfüllen.
Ja, das wird ein emotionales Problem für die TBler, weil sie nicht begreifen, warum das so ist.
Allerdings hatten sie sicher auch keine Probleme damit, dass die Einkommenssteigerung der Beamten (auch als Single) in den letzten 15 Jahren teilweise hinter der eigenen hinkte.
(Wobei die Steigerung des Jahresbruttoeinkommens von TB und Beamte beim Bund nicht auseinander klafft, und der Staat rechnerisch am einfachsten Einkommenserhöhungen produzieren könnte, wenn er die Wochenstunden anpasst-> kostet kein Geld)

Noch grösser wird das Problem, wenn die Beamten 15% extra Aufschlag als Single bekommen, so wie es sich einige erträumen, denn das ist dann nicht mehr vermittelbar, auch nicht mit Verweise auf das BVerG.

Was vermittelbar ist, ist dass der E3er mit viel Kind und Kegel ja Stütze vom Staat bekommen kann, der Beamte nicht und das deswegen hier eine Änderung ran muss.
« Last Edit: 25.03.2021 08:01 von WasDennNun »

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1334 am: 25.03.2021 07:52 »
Noch grösser wird das Problem, wenn die Beamten 15% extra Aufschlag als Single bekommen, so wie es sich einige erträumen, denn das ist dann nicht mehr vermittelbar, auch nicht verweise auf das BVerG.

...dafür hagelt es bestimmt Negativbewertungen...denn das ist doch die größte Gruppe der Jammerer hier ;D ;D ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

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