Nachdem das Schleswig-Holsteinische VG mit seiner Entscheidung vom 20.09.2018 die Alimentation der Besoldungsgruppe A 7 ab dem Jahr 2007 als verfassungswidrig zu gering beschieden und die Entscheidung als Vorlagebeschluss nach Karlsruhe überwiesen hatte (12 A 69/1), die weiteren Klagen gegen die Alimentation insbesondere der höheren Besoldungsgruppen A 13 (12 A 11/18; nur diesbezüglich ist eine weitere Entscheidung von der Schleswig-Holsteinischen Entscheidungsdatenbank online gestellt worden, leider genau die, die nicht zugelassen worden ist), A 15 und A 16 aber zurückgewiesen und zur Berufung zugelassen hatte (12 A 68/18, 12 A 79/18, 12 A 70/18, 12 A 80/18, 12 A 71/18), hat das OVG nun im Berufungsverfahren auch für diese drei Besoldungsgruppen auf Grundlage der Entscheidung aus dem letzten Mai die Verfassungswidrigkeit assistiert und sie nach Karlsruhe überwiesen (2 LB 93/18), vgl.
https://www.zeit.de/news/2021-03/23/ovg-besoldung-von-lehrern-teils-verfassungswidrig-niedrig?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F. Wie schon Ende letzten Jahres in Hamburg zeigen die neuen Direktiven - insbesondere der präzisierte Grundsatz, dass ausnahmslos immer eine Gesamtabwägung zu erfolgen hat, auch wenn nicht mindestens drei Parameter der ersten Prüfungsstufe die Vermutung einer Unteralimentation indizieren würden - nun auch in Schleswig-Holstein Wirkung - und das wird sich fortsetzen, eben weil sich für alle Bundesländern zeigen lässt, dass die Alimentation in den letzten rund fünfzehn Jahren von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt worden ist. Da Schleswig-Holstein Ende letzten Jahres antragsunabhängiges Handeln zugesagt hat (
https://www.dbb.de/artikel/verfassungswidrigkeit-der-besoldung-landesregierung-sagt-antragsunabhaengiges-handeln-zu.html), wird es nun interessant werden, ob den Worten auch tatsächlich Daten folgen werden oder ob auch hier über verkürzte Berechnungen und unstatthaftes Abwälzen der Problematik durch exorbitante Erhöhungen von (Familien-)Zuschlägen der Weg gegangen wird, der den eigenen Haushalt (zunächst) schont und das Rechtsstaatsprinzip für Landesbeamte weiterhin suspendiert. Wie bereits Mecklenburg angeplant, Berlin es vollzogen hat, der Bund durch seine dann allerdings zurückgezogene Entscheidung gleichfalls avisierte und Thüringen es derzeit in die Tat umzusetzen versucht, scheint mehr und mehr das offensichtliche Muster erkennbar zu werden, wie vonseiten des Bunds und der Länder mit der Entscheidung aus dem letzten Mai verfahren werden soll: nämlich mit wiederholt verkürzten und auch auf falschen Prämissen basierenden Berechnungen sowie anhand unstatthafter Besoldungsdifferenzierungen den bisherigen Weg weitgehend ungebrochen fortzusetzen. Es dürfte interessant werden - insbesondere, nachdem sich der Kanzlerkandidat der Herzen für den anständigen Weg sozialdemokratischer Politik entschieden hat -, wie nun die christlichdemokratischen und entsprechend sozialen Landesväter, die ähnliche Ambitionen hegen (Kandidat zu werden, um Herzen zu erobern, wenn sie sie denn hegen), ihren treuepflichtigen Weg gehen werden. Zu vermuten ist, dass dieser Weg sie zunächst einmal schnurstracks in die Kirche zum Beten führen wird, wenn diese denn ihre Türen öffnen dürfen, um dann zu dem Schluss zu kommen, dass erst auf himmlische Antworten und entsprechendem Beistand gewarten werden sollte, bis allfälliges Handeln möglich und also auch ratsam werden könnte. Nicht umsonst hat ja der Bayrische Löwe direkt nach der Veröffentlichung der aktuellen Entscheidung laut gebrüllt (
https://www.bbb-bayern.de/bundesverfassungsgericht-zur-amtsangemessenen-alimentation-insbesondere-bei-kinderreichen-beamten/), um dann wohl doch eher sein(e) Schnurren wohlweislich fortzusetzen; und als alter Rheinländer weiß Armin der Dreiländereckcherusker nur zu gut, et kütt wie immer lasch. Geduld ist die Mutter der Porzellankiste (wer anderes behauptet, wird sie kennenlernen) und als Vater dürfte sich ein deutscher Politiker entpuppen, wenn denn endlich entsprechende Schnelltests in ausreichender Stückzahl zur Verfügung ständen.