Das passt beides aber nicht zusammen. Wenn der Ehepartner nicht bedürftig, aber Erziehungsberechtigter ist, trägt er ebenfalls Unterhaltsverpflichtungen. Würde in diesem Fall genauso alimentiert wie im Falle der Bedürftigkeit des Ehegatten, damit die Kinder immer den gleichen Lebensstandard haben können, hätte der nichtledige Eltern-Beamte mehr für sich als der kinderlose Single-Beamte.
Wenn der Ehepartner nicht bedürftig ist (also vom Ehegatten abhängig) dann muss der Ehepartner nichts aufwenden um die Bedürfnisse für den Ehepartner aufzubringen (außer freiwillig, Mann am Herd Frau geht arbeiten oder so).
Wenn der Ehepartner aber bedürftig ist, dann übernimmt der fürsorgliche Dienstherr eine Grundversorgung für den Ehegatten.
Jetzt bekommt man einfach ja auch so ein bisserl mehr für den Ehepartner, egal ob er zuhause ist oder Großverdiener, insofern verstehe ich deinen Einwand nicht.
Dein Ansatz ist also: 100% Kinderzuschlag wenn Ehepartner bedürftig und nichts zum Kinderwohl monetär einbringen kann.
50% wenn doch?
Klingt plausibel und spart Geld.
Somit würde bei vorhandenen Kinder automatisch 50% Kinderzuschlag bezahlt und auf Antrag 100%.
Sie versuchen es zzt. über höhere Familienzuschläge. Dies kann aber nur bis zu einem gewissen Grad funktionieren.
Was ja auch notwendig ist, denn wegen der Kinder rutschen die Beamten ja unter H4 Niveau!
Das BVerfG hat u.a. auf die höheren Unterkunfts- und Heizungskosten abgestellt. Diese seien nicht korrekt berücksichtigt worden bei der Bestimmung des Besoldungsminimums. Diese höheren Kosten fallen nicht nur bei Familien an, sondern bei allen. Sie sind nicht nur familiärer Mehrbedarf. Wenn dieser Mehrbedarf nun vollständig in höhere Familienzuschläge einfließt, dann wird damit auch nicht familiärer Mehrbedarf abgedeckt. Der verheiratete Eltern-Beamte hätte mehr für sich als der kinderlose Single-Beamte.
Deswegen wird es ja auch einen RegionalZuschlag zur Grundbesoldung orientiert am Bedarf des Singles geben (müssen).
(Die FamZuschläge müssen natürlich ebenfalls regionalisiert werden, außer in Berlin, da gibt es ja nur eine Region
)
Und wer die verzweifelten, krampfhaften Versuche der einzelnen 16+1 Hansels und Gretels sieht, der sieht bei denen, die schon mal aus der Deckung gekommen sind, jeweils ein Teil der von mir schon vor Monaten angesprochenen notwendigen Komponenten (meist dilettantisch und verfassungswidrig, aber zumindest als Ansatz) inkludiert.
Besoldungs abhängiger Kinderzuschlag
Regionalzuschläge
Massive Erhöhung der FamZuschläge
....
Schauen wir mal, was da so als nächstes kommt.