Dass es schmerzt, ist ein gutes Zeichen. Denn Schmerz geht ja zumeist der Heilung voraus. Ansonsten ist das, was Du als "Fakten" wahrnimmst, irgendwelche krauses Zeug, wie Du gerade ein weiteres Mal in Deiner Antwort an emdy nachgewiesen hast. Es dürfte Zeit werden, dass Du vielleicht irgendwann man anfängst, Dich mit dem Thema zu beschäftigen, bevor Du wiederkehrend das schreibst, was Dir gerade so in den Kopf springt.
Interessant ist ja, dass du entweder die Realitäten nicht erkennen kannst, oder nicht erkennen willst.
Insbesondre da du die von mir aufgeführten Fakten und die damit verbundene Probleme ignorierst.
Warum wohl: Betriebsblind, Scheuklappe oder Angst davor eine Erkenntnis dir nicht genehme Erkenntnis aus der aktuellen BVerGlichen Vorgaben zu finden.
Also wird es so kommen wie ich es schon vor Monaten prophezeite habe:
Grundbesoldung wird um ein paar Prozentchen erhöht (obwohl wahrscheinlich nicht nötig)
Evtl. sogar nur via Stundenreduktion
Ein Regionale Komponente wird für die Single den Ausgleich zwischen München und kleinkleckersdorf abbilden.
Alleine die FamZuschläge werden dafür sorgen, dass die Familie nicht mehr unter die Mindestbesoldung fällt.
Deine Träume von zweistelliger Grundbesoldungserhöhung für den Single werde ich nicht mehr erleben, denn sie sind nicht notwendig.
und warum ich das denke:
hier nochmals ein paar Lese Hinweise:
aus BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvL 4/18.- Rn47:
Die vierköpfige Alleinverdienerfamilie ist demnach eine aus der bisherigen Besoldungspraxis abgeleitete Bezugsgröße, nicht Leitbild der Beamtenbesoldung. Auch hinsichtlich der Strukturierung der Besoldung verfügt der Besoldungsgesetzgeber über einen breiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 44, 249 <267>; 81, 363 <376>; 99, 300 <315>). Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, die Grundbesoldung so zu bemessen, dass Beamte und Richter ihre Familie als Alleinverdiener unterhalten können. Vielmehr steht es dem Besoldungsgesetzgeber frei, etwa durch höhere Familienzuschläge bereits für das erste und zweite Kind stärker als bisher die Besoldung von den tatsächlichen Lebensverhältnissen abhängig zu machen.
Daher kann ich mir vorstellen, dass an der Grundbesoldung nicht nach oben gerührt wird (eher partiell nach unten), da der Mindestabstand zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (nach meinem Verständnis) ja überall eingehalten wird für Single. Und der Abstand für nicht Single mittels entsprechender höhere Familienzuschläge geheilt wird.
und dies steht ja eben dort auch schon (Rn49)
Allerdings hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum, wie er bei der Festsetzung der Bezüge den Anforderungen des Gebotes eines Mindestabstands zum Grundsicherungsniveau Rechnung trägt. Neben der Anhebung der Grundgehaltssätze und Veränderungen im Beihilferecht kommt insbesondere auch eine Anhebung des Familienzuschlags in Betracht (vgl. BVerfGE 140, 240 <287 Rn. 94>). Ob eine zur Behebung eines Verstoßes gegen das Mindestabstandsgebot erforderliche Neustrukturierung des Besoldungsgefüges zu einer Erhöhung der Grundgehaltssätze einer höheren Besoldungsgruppe führt, lässt sich daher nicht mit der für die Annahme eines Verfassungsverstoßes erforderlichen Gewissheit feststellen.
das das war schon vor 6 Monaten meine Meinung.
Und ich habe in dieser Zeit vieles dazu gelernt:
So zB die Erkenntnis, dass die Grundbesoldung zu niedrig ist, da der Famzuschlag zu niedrig sind.Und wenn zukünftig der FamZuschlag hochgenug ist, dann ist zukünftig die Grundbesoldung auch nicht mehr zu niedrig.
(bezogen auf die Mindestalimenationsproblematik und der 115% Grenze)
Und wie erwartet wird überall vom Gesetzgeber eben an dieser Schraube gedreht.
Das willst du aber nicht erkennen, weil es dir nicht in den Kram passt.
So wäre ich z.B. nicht erstaunt, wenn das BVerG zukünftig bei der Betrachtung des Abstandsgebots auf die dem Beamten zur Verfügungstehende Netto einkommen abstellt.
Denn wenn der A5 mit 2 Kindern in München (Achtung rein fiktive Werte) 4000€ Brutto hat und der A7 Kinderlos in Kleinklecksrdorf 3000€, dann dürfte der A7er trotzdem 1500€ Netto für sich haben und der A5er nur 1000€, womit es keine Kollision beim Abstandsgebot mehr gibt.Dort wird der A5er ja nicht besser besoldet als der A7er !! Und das ist ja etwas was du bisher leider nicht begriffen hast.Denn da das BVerG eine solche Netto Rechnung für die Richter ab Kind 3 aufgemacht hat, werden sie sicherlich dieses auch zukünftig weiter entwickeln, und damit fallen dann diverse deiner Kartenhäuser zusammen, die sich am "Brutto-Abstandsgebot" klammern.
Wait and see.