Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1490109 times)

Gickgack

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1425 am: 01.04.2021 23:17 »
Her mit den Scheinen...der Sprit für meinen 911er wird schließlich auch nicht billiger.... ;D


Big T

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1427 am: 08.04.2021 18:37 »
4,3 % sowie 480 euro/ monatlich bei zwei kindern klingt doch erstmal nicht verkehrt ;D
Textziffer 2.2.1

emdy

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1428 am: 09.04.2021 00:38 »
Ich möchte noch einmal ganz sachlich und prägnant einen Denkanstoß liefern, der verdeutlicht, weshalb auch die Grundbesoldung massiv angehoben werden muss.

Erster Leitsatz aus dem Beschluss 2 BvL 4/18:
Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG zählt das Alimentationsprinzip. Es verpflichtet den Dienstherrn, Richtern und Staatsanwälten nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung der rechtsprechenden Gewalt und des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren. Damit wird der Bezug der Besoldung sowohl zu der Einkommens- und Ausgabensituation der Gesamtbevölkerung als auch zur Lage der Staatsfinanzen hergestellt

Ich subsumiere die Immobilienpreisentwicklung unter allgemeine wirtschaftliche Verhältnisse. Ich subsumiere ferner die Möglichkeit, eine Immobilie zu erwerben als allgemeiner Lebensstandard für zwei Vollverdiener. Nun sind die Immobilienpreise in den Ballungsräumen in den letzten zehn Jahren um näherungsweise 40-50% gestiegen.

Ohne zu akademisch zu werden. Die alte Faustregel besagt, dass man ca. ein Drittel seines Einkommens für das Wohnen ausgeben soll. Wenn ich bei einem Gehalt von 3.000 netto 50% auf ein Drittel draufschlage, lande ich bei 500€ netto bzw. rd. 16,6%, erforderliche Besoldungserhöhung. Nominal mag es diese in den letzten zehn Jahren vielleicht gegeben haben. Der Kaufkraftverlust ist jedoch mehr als spürbar. Und das ist nur der Aspekt Wohnen. Jedenfalls wäre das die Größenordnung von der ich glaubte, dass der Dienstherr für mich sorgen würde, um mir den allgemeinen Lebensstandard zu ermöglichen. Und erst anschließend ist über Mehrbedarfe für Kinder zu entscheiden.

Es ist nur ein Wunsch. Aber die Generation Y möchte auch noch ein bisschen leben. Momentan müsste ich mich alle 2 Jahre befördern lassen um die Preissteigerungen aufzufangen, aber die A-Besoldung ist endlich.

Anstatt den Ledigen die Grundbesoldung zu kürzen um Familienzuschläge zu erhöhen könnte man ja auch einen Eigenheimzuschlag einführen für Hauseigentümer, wenn die Häuser noch auf der Tasche ihrer Eltern ähm Bauherren liegen. Die Besoldung soll sich ja am allgemeinen Lebensstandard und am tatsächlichen Bedarf orientieren. Ca. 2000€ netto monatlich mehr dürften hier gerade ausreichen.  :P

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1429 am: 09.04.2021 06:21 »
Es steht nirgends geschrieben, dass der Beamte das Recht auf ein Eigenheim hat...

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1430 am: 09.04.2021 06:40 »
...und auch nicht, dass der Staat ihm ein solches finanzieren muss :D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

emdy

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1431 am: 09.04.2021 06:46 »
Es steht nirgends geschrieben, dass der Beamte das Recht auf ein Eigenheim hat...

Richtig. Nur auf amtsangemessene Alimentation und eine Amtsausführung aus wirtschaftlich gesicherter Stellung.

Es mag Rumgejammere sein, aber während bei kinderreichen Familien eben der Abstand zur Grundsicherung eklatant unterschritten ist, ist es bei den jüngeren Beamten der Wohnungsmarkt der uns plagt und den Lebensstandard massiv absenkt ggü der vorherigen Generation. Wir haben alle unser Kreuz zu tragen.

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1432 am: 09.04.2021 06:49 »
ist es bei den jüngeren Beamten der Wohnungsmarkt der uns plagt und den Lebensstandard massiv absenkt ggü der vorherigen Generation. Wir haben alle unser Kreuz zu tragen.

Ich gehöre leider auch zu dieser Fraktion. Entweder man muss in Gegenden mit geringer Nachfrage oder Erben.
Es kommen auch wieder andere Zeiten...

WasDennNun

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1433 am: 09.04.2021 08:35 »
Es steht nirgends geschrieben, dass der Beamte das Recht auf ein Eigenheim hat...

Richtig. Nur auf amtsangemessene Alimentation und eine Amtsausführung aus wirtschaftlich gesicherter Stellung.
Und die ist im Großem ganzen für den Single nicht gegeben, so dass eine zweistellige Prozenterhöhung notwendig ist?

Also behauptest du das die "Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards" für den Nicht Beamten sich extrem anders entwickelt hat.
Und das der normale Angestellte also die Möglichkeiten ein Eigenheim zu erwerben und der arme Beamte nicht?

Ja, da hast du in den Berufen Jurist, MINT möglicherweise Recht.
Bei allen Verwaltungsmenschen mitnichten, da ist die monetäre Entwicklung nicht so auseinandergelaufen ist bzgl. der restlichen Bevölkerung das da eine solch massive Erhöhung der Grundbesoldung notwendig ist.

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1434 am: 09.04.2021 08:47 »
...jetzt komm doch nicht mit Fakten!...wir Beamte jammern eben gerne ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WasDennNun

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1435 am: 09.04.2021 09:14 »
...jetzt komm doch nicht mit Fakten!...wir Beamte jammern eben gerne ;D
Und manche sogar zu Recht!  :o

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1436 am: 09.04.2021 10:07 »
ja...aber die, die hier das große Wehklagen fabrizieren, gehören überwiegend nicht dazu... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

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SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1437 am: 09.04.2021 12:36 »
Ich möchte noch einmal ganz sachlich und prägnant einen Denkanstoß liefern, der verdeutlicht, weshalb auch die Grundbesoldung massiv angehoben werden muss.

Erster Leitsatz aus dem Beschluss 2 BvL 4/18:
Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG zählt das Alimentationsprinzip. Es verpflichtet den Dienstherrn, Richtern und Staatsanwälten nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung der rechtsprechenden Gewalt und des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren. Damit wird der Bezug der Besoldung sowohl zu der Einkommens- und Ausgabensituation der Gesamtbevölkerung als auch zur Lage der Staatsfinanzen hergestellt

Ich subsumiere die Immobilienpreisentwicklung unter allgemeine wirtschaftliche Verhältnisse. Ich subsumiere ferner die Möglichkeit, eine Immobilie zu erwerben als allgemeiner Lebensstandard für zwei Vollverdiener. Nun sind die Immobilienpreise in den Ballungsräumen in den letzten zehn Jahren um näherungsweise 40-50% gestiegen.

Ohne zu akademisch zu werden. Die alte Faustregel besagt, dass man ca. ein Drittel seines Einkommens für das Wohnen ausgeben soll. Wenn ich bei einem Gehalt von 3.000 netto 50% auf ein Drittel draufschlage, lande ich bei 500€ netto bzw. rd. 16,6%, erforderliche Besoldungserhöhung. Nominal mag es diese in den letzten zehn Jahren vielleicht gegeben haben. Der Kaufkraftverlust ist jedoch mehr als spürbar. Und das ist nur der Aspekt Wohnen. Jedenfalls wäre das die Größenordnung von der ich glaubte, dass der Dienstherr für mich sorgen würde, um mir den allgemeinen Lebensstandard zu ermöglichen. Und erst anschließend ist über Mehrbedarfe für Kinder zu entscheiden.

Es ist nur ein Wunsch. Aber die Generation Y möchte auch noch ein bisschen leben. Momentan müsste ich mich alle 2 Jahre befördern lassen um die Preissteigerungen aufzufangen, aber die A-Besoldung ist endlich.

Anstatt den Ledigen die Grundbesoldung zu kürzen um Familienzuschläge zu erhöhen könnte man ja auch einen Eigenheimzuschlag einführen für Hauseigentümer, wenn die Häuser noch auf der Tasche ihrer Eltern ähm Bauherren liegen. Die Besoldung soll sich ja am allgemeinen Lebensstandard und am tatsächlichen Bedarf orientieren. Ca. 2000€ netto monatlich mehr dürften hier gerade ausreichen.  :P

Das, was Du schreibst, ist grundsätzlich richtig: Denn der Bundesverfassungsgericht kommt auf Grundlage seiner Prüfsystematik zum dem Schluss, dass in allen betrachteten Jahren die Grundgehaltssätze unvereinbar mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums sind und schließt dabei am Ende gezielt an den von Dir zitierten ersten Leitsatz an, indem es eine "teilweise drastische Abkopplung der Besoldung der Richter und Staatsanwälte von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung in Berlin" konzediert (Rn. 177). Wie die erste Prüfstufe zeigt, sind davon nicht nur vierköpfige Beamtenfamilien, sondern alle Beamte betroffen; deshalb sind insbesondere auch die Grundgehaltssätze zu korrigieren, unabhängig davon, dass das Exekutiven und Legislativen in Deutschland auf instrumenteller Grundlage anders sehen (wollen).

Um die Entwicklung auf den Wohnungsmärkten realitätsgerecht zu berücksichtigen, hat es das 95 %-Perzentil entwickelt, das maßgebliche Auswirkung auf die zukünftige Bemessung der Nettoalimentation und damit auch auf die Grundbesoldungssätze entfaltet. Nicht umsonst hat das VG Hamburg auf Grundlage der BVerfG-Prüfsystematik für die Jahre 2012 bis 2019 einen durchschnittlichen jährlichen Netto-Fehlbetrag von rund 5.100,- € bzw. 15,2 % festgestellt, nachdem es mit Ausnahme für das Jahr 2019 die Mehrzahl der Prüfparameter der ersten Prüfungstufe als erfüllt angesehen hat (VG Hamburg, Beschluss vom 29.09.2020 - 20 K 7509/17 u. a. - S. 39 f.), während der Hamburger Senat erfolglos versucht hat, das zu unterbinden (ebd., S. 31 f.). Die Nettoalimentation muss in den Jahren um durchschnittlich mindestens rund 18 % erhöht werden, um ein verfassugskonformes Niveau zu erreichen - und das ist durch ausschließliche Erhöhung der Familienzuschläge, wie es Berlin vorgemacht hat, Thüringen und Mecklenburg in ihren Reparaturgesetzen planen und der Bund zunächst geplant hatte, auf Grundlage der bundesverfassungsgerichtlichen Judikatur nicht möglich. Auch die aktuelle Hamburger Idee bemisst die Familienzuschläge offensichtlich zu hoch, was sich ab Herbst - so ist zu vermuten - in allen anderen Ländern entsprechend fortsetzen wird.

Genau deshalb muss eben weiterhin Wierspruch gegen die Besoldung eingelegt werden. Das Bundesverfassungsgericht wird auch die genannten und ggf. zukünftige gleichartige Versuche auf Grundlage seiner Besoldungsdogmatik zurückweisen, da sie in Widerspruch zu ihr stehen. Die Mühlen der Justiz mahlen zwar langsam; aber sie mahlen und sie werden auch die genannten und ggf. entsprechend zukünftigen Gesetze zu Staub verarbeiten.

PS. Was übrigens nicht mehr richtig sein dürfte und eventuell so kaum mehr wiederkehren wird, ist die einstmalige Faustregel, dass das Wohnen rund ein Drittel des monatlichen Einkommens ausmache. Sie gilt vielfach noch für Altmieter und Alteigentümer - solange der Zins weltweit so gering wie in den Jahren seit der Finanzkrise bleibt, wird sich das freie Kapital nach wie vor neben Aktien den Weg in die Immobilien suchen: mit der Folge weiter steigender Unterkunftskosten. Ob in ein paar Jahren gegenläufige Entwicklungen einsetzen werden, steht in den Sternen (und dieses Mal nicht derer von Daimler, sondern denen der Deutschen Bank, die bekanntlich in bar auszahlt: https://www.reuters.com/article/deutschland-immobilienpreise-idDEKBN2B0152).

Verwaltungsgedöns

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« Antwort #1438 am: 09.04.2021 13:12 »
Hamburg hat mal ausgerechnet,  was das Problem aus 2011 kostet. Sie rechnen mit einem Urteil in 2025...
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/75130/bildung_von_rueckstellungen_im_jahresabschluss_2020_fuer_das_risiko_von_besoldungs_und_versorgungszahlungen_im_zusammenhang_mit_klageverfahren_auf_gew.pdf

Verstehe ich das richtig, dass dieses Bundesland es so auslegt, dass nach jedem Besoldungsanpassungsgesetz ein neuer Widerspruch gegen die Besoldung hätte eingelegt werden müssen?

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1439 am: 09.04.2021 13:35 »
So lese ich es. Man merkt wohl, das es ansonsten zu teuer wird...