Ähnliche Versuche haben verschiedene Länder durchgeführt, zuletzt auch Niedersachsen, indem die Besoldungsgruppen A2 bis A4 abgeschafft wurden und die wenigen Kollegen aus A4 nach A5 übergeleitet wurden. Das Problem ist allerdings, dass nach der nun bestätigten Berechnungsmethodik hier in Niedersachsen selbst die Besoldungsgruppe A 9 noch nicht den 15-prozentigen Abstand zum sozialhilferechtlichem Existenzminimum aufweist (jedenfalls war das 2019 so, für 2020 habe ich noch keine Berechnungen vorgenommen).
Zugleich hört sich das, was ich hier schreibe, vielfach völlig abstrus an (denke ich) - tatsächlich haben wir uns in den letzten 15 Jahren daran gewöhnt, dass die völlig abstruse Situation einer massiven Unteralimentation wie normal gewirkt hat, eben wegen des langen Zeitraums.
Das Hauptproblem der Gesetzgeber ist, dass es bislang keine rechtsverbindlichen Vorlage zur regionalen Differenzierung von Besoldungen gab (auch das könnte ich jetzt recht lang ausführen - es ist ein ebenfalls spannendes, weil historisch gewachsenes Thema) und dass das nun endet, da das BVerfG den Mietenindex bzw. die verschiedenen Mietenniveaus (oder einen aussagekräftigen anderen Indikator) als rechtskräftig beschlossen hat. Damit erhöht sich das zum Vergleich herangezogene sozialhilferechtliche Existenzminimum gewaltig, woraus sich die extremen neuen Werte ergeben.
Hätten die Gesetzgeber ab 2012, als sich das BVerfG zunehmend der Thematik annahm, angefangen, die zunehmend schärferen Beschlüsse des BVerfG ernstzunehmen, wäre es vielleicht nie zu der jetzigen Situation gekommen. Allerdings blieb dem BVerfG ob der vielen Tricksereien und der streckenweise massiven Missachtung der (zunächst noch nicht konkreten oder konkretisierten) Vorgaben kaum anderes übrig, als nun einen engen Rahmen zu schaffen, aus dem die Gesetzgeber - da nun klare Operationalisierungen vorliegen - nicht mehr ausbrechen können. Nun gibt es eine klare Berechnungsgrundlage für die Bestimmung des sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveaus - und dahinter kann keiner mehr zurück.
Und PS. Niedersachsen ist nicht Berlin - wie hoch hier die Nachzahlung sein wird, wird sich erst noch zeigen. Und fast noch mehr als das Geld freut mich, dass endlich wieder Recht wird, was offensichtlich Recht ist. Die Kolleginnen und Kollegen mittlerweile mehr als 15 Jahre unterzualiminieren und zugleich das typische Dienstherrngebaren an den Tag zu legen, war deutlich ätzender als der reale Gehaltsverlust, finde ich.