Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1468552 times)

lumer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1500 am: 24.04.2021 19:52 »
@SwenTanortsch: Wo hast du denn die Daten der Bundesagentur hat? Hast du da vielleicht einen Link? :)

LehrerInNRW

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1501 am: 25.04.2021 10:20 »
Info der komba gewerkschaft vom 23.04.2021

Der Landesgesetzgeber in Nordrhein-Westfalen ist der Verpflichtung durch das Bundesverfassungs-gericht  nachgekommen  und  hat  einen  Gesetzentwurf  vorgelegt  zurAlimentation  kinderreicher Familien.

@Was guckst du. Danke für die Info.

Kann man den Gesetzentwurf irgendwo lesen?

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1502 am: 25.04.2021 14:14 »
@SwenTanortsch: Wo hast du denn die Daten der Bundesagentur hat? Hast du da vielleicht einen Link? :)

Nein, es gibt keine Verlinkung - die Werte für NRW sind mir von dritter Seite zur Verfügung gestellt worden.

BStromberg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1503 am: 26.04.2021 06:44 »
Neues aus Bullerbü... ähm... aus NRW natürlich:

Ob aus der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts betreffend das Land Berlin zur allgemeinen Alimentation auch für das Land NRW Rechtsfolgen abzuleiten sind, wird die Landesregierung noch prüfen.

Komba Beamtenrechts-Info 4/2021


Sollte sich Armin mal beeilen, wenn er im September was reißen will. Frau Kraft kann ein Lied davon singen, wo man politisch landet, wenn man seine Staatsdiener zu lange und zu oft drangsaliert.
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

lumer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1504 am: 26.04.2021 08:44 »
@SwenTanortsch: Wo hast du denn die Daten der Bundesagentur hat? Hast du da vielleicht einen Link? :)

Nein, es gibt keine Verlinkung - die Werte für NRW sind mir von dritter Seite zur Verfügung gestellt worden.
Okay, schade.

Unterbezahlt

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1505 am: 26.04.2021 12:26 »
Neues aus Bullerbü... ähm... aus NRW natürlich:

Ob aus der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts betreffend das Land Berlin zur allgemeinen Alimentation auch für das Land NRW Rechtsfolgen abzuleiten sind, wird die Landesregierung noch prüfen.

Komba Beamtenrechts-Info 4/2021


Sollte sich Armin mal beeilen, wenn er im September was reißen will. Frau Kraft kann ein Lied davon singen, wo man politisch landet, wenn man seine Staatsdiener zu lange und zu oft drangsaliert.

Inzwischen sollte doch jedem klar sein, dass es sich hier um eine zermürbende Verarsche-Hinhaltetaktik handelt. Dass der hier zitierte Beschluss Auswirkungen auf das gesamte bundesdeutsche Besoldungsgefüge hat, kann kein Jurist mehr bestreiten. Und auch einzelne Bundesländer haben es bereits zugegeben.

Ich möchte nochmal einen Punkt aufgreifen, der hier schon mal angerissen wurde und der zwischenzeitlich durch den Bund mittels (inzwischen zurückgenommen) Vorschlages des REZ (Regionaler Ergänzungszuschlag) auf den Tisch kam.

Ich versuche gegenwärtig an der Hinhaltetaktik etwas Positives zu sehen. In Niedersachsen stehen die Chancen gut, dass für einen langen Zeitraum zurück die Besoldung durch das BVerfG als verfassungswidrig klassifiziert werden wird. Eine entsprechende Einschätzung des BVerwG besteht ja bereits.

Man wird nach m.E. hier im Flächenland ebenfalls eine Art REZ einführen müssen. Rückwirkend müsste man doch jeden, der mindestens einen statthaften Widerspruch eingereicht hat, in die Höchststufe des dann eingeführten REZ stecken. Dass würde alle begünstigen, die auf dem Land leben. Denn man kann mich nach meiner Rechtsauffassung nicht rückwirkend in eine Stufe eingruppieren, die es noch gar nicht gibt. Für die Zukunft dann natürlich in die Echtstufe.

Und das wird dann richtig teuer für den Dienstherrn. Das ist der größte Brocken. Sollte es so sein, dürfen die sich ruhig weiter Zeit lassen!

Wie steht ihr das?

Gleiche Frage stellt sich mir hinsichtlich der Krankenversicherungskosten. Wird man da im Einzelfall nachkonstruieren, was der Tarif des Beamten gekostet hat - oder mit Pauschalbeträgen arbeiten?

Die Einzelfallarbeit wäre ja ein krasser Verwaltungsaufwand.

MasterOf

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1506 am: 26.04.2021 13:00 »
Neues aus Bullerbü... ähm... aus NRW natürlich:

Ob aus der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts betreffend das Land Berlin zur allgemeinen Alimentation auch für das Land NRW Rechtsfolgen abzuleiten sind, wird die Landesregierung noch prüfen.

Komba Beamtenrechts-Info 4/2021


Sollte sich Armin mal beeilen, wenn er im September was reißen will. Frau Kraft kann ein Lied davon singen, wo man politisch landet, wenn man seine Staatsdiener zu lange und zu oft drangsaliert.

Inzwischen sollte doch jedem klar sein, dass es sich hier um eine zermürbende Verarsche-Hinhaltetaktik handelt. Dass der hier zitierte Beschluss Auswirkungen auf das gesamte bundesdeutsche Besoldungsgefüge hat, kann kein Jurist mehr bestreiten. Und auch einzelne Bundesländer haben es bereits zugegeben.

Ich möchte nochmal einen Punkt aufgreifen, der hier schon mal angerissen wurde und der zwischenzeitlich durch den Bund mittels (inzwischen zurückgenommen) Vorschlages des REZ (Regionaler Ergänzungszuschlag) auf den Tisch kam.

Ich versuche gegenwärtig an der Hinhaltetaktik etwas Positives zu sehen. In Niedersachsen stehen die Chancen gut, dass für einen langen Zeitraum zurück die Besoldung durch das BVerfG als verfassungswidrig klassifiziert werden wird. Eine entsprechende Einschätzung des BVerwG besteht ja bereits.

Man wird nach m.E. hier im Flächenland ebenfalls eine Art REZ einführen müssen. Rückwirkend müsste man doch jeden, der mindestens einen statthaften Widerspruch eingereicht hat, in die Höchststufe des dann eingeführten REZ stecken. Dass würde alle begünstigen, die auf dem Land leben. Denn man kann mich nach meiner Rechtsauffassung nicht rückwirkend in eine Stufe eingruppieren, die es noch gar nicht gibt. Für die Zukunft dann natürlich in die Echtstufe.

Und das wird dann richtig teuer für den Dienstherrn. Das ist der größte Brocken. Sollte es so sein, dürfen die sich ruhig weiter Zeit lassen!

Wie steht ihr das?

Gleiche Frage stellt sich mir hinsichtlich der Krankenversicherungskosten. Wird man da im Einzelfall nachkonstruieren, was der Tarif des Beamten gekostet hat - oder mit Pauschalbeträgen arbeiten?

Die Einzelfallarbeit wäre ja ein krasser Verwaltungsaufwand.

Darf ich fragen ob du glaubst, dass im Bund der (mittlerweile zurück gezogene) REZ doch noch in absehbarer Zeit kommen könnte?
Der damalige Entwurf hat sich ja sehr gut lesen lassen eigentlich ..

WasDennNun

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1507 am: 26.04.2021 13:02 »
Denn man kann mich nach meiner Rechtsauffassung nicht rückwirkend in eine Stufe eingruppieren, die es noch gar nicht gibt. Für die Zukunft dann natürlich in die Echtstufe
....
Wie steht ihr das?
Aber man kann sich sehr gut vorstellen, dass die nicht davor zurückschrecken es trotzdem zu tun.

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1508 am: 26.04.2021 13:04 »

Darf ich fragen ob du glaubst, dass im Bund der (mittlerweile zurück gezogene) REZ doch noch in absehbarer Zeit kommen könnte?
Der damalige Entwurf hat sich ja sehr gut lesen lassen eigentlich ..
...wenn deine Frage hier mit ja beantwortet werden sollte, bringt dich das wirklich weiter? 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

clarion

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1509 am: 26.04.2021 13:19 »
@ Unterbezahlt.

Wenn diese elend lange Hinhalterei mit 4 % über Basiszinssatz verzinst wird, können die ruhig noch länger die Füße still halten.  Aber abgesehen davon ich hätte das Geld  schon gerne bald, sagen wir mal  wenn man wieder so richtig Urlaub machen kann.

Mal sehen wieviel für mich ohne eigenen Nachwuchs überhaupt abfällt.

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1510 am: 26.04.2021 13:41 »
@clarion So viel ich weiß, werden bei einem Widerspruch gegen die Besoldung überhaupt keine Zinsen für den Dienstherr fällig, falls dieser am Ende etwas nachzahlen muss.

Nur bei einer Klage müsste der Dienstherr Prozesszinsen zahlen.

Ytsejam

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1511 am: 26.04.2021 14:39 »
@clarion So viel ich weiß, werden bei einem Widerspruch gegen die Besoldung überhaupt keine Zinsen für den Dienstherr fällig, falls dieser am Ende etwas nachzahlen muss.

Nur bei einer Klage müsste der Dienstherr Prozesszinsen zahlen.

So war es zumindest bei der Altersdiskriminierung in NRW.

Studienrat

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« Antwort #1512 am: 26.04.2021 14:52 »
“Der schlaueste Weg, Menschen passiv und gehorsam zu halten, ist, das Spektrum an akzeptabler Meinung streng zu beschränken, aber eine sehr lebhafte Debatte innerhalb dieses Spektrums zu ermöglichen – sogar die kritischeren und die Ansichten der Dissidenten zu fördern.
 Das gibt den Menschen ein Gefühl, dass es ein freies Denken gibt, während die Voraussetzungen des Systems durch die Grenzen der Diskussion gestärkt werden.”
Noam Chomsky

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1513 am: 26.04.2021 15:06 »
...ich hatte das am 02.04.2021 hier https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.345.html etwas drastischer formuliert... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

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TonyBox

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« Antwort #1514 am: 26.04.2021 15:11 »
Möchte nicht einer von den Schreibern mal zum Rechtsanwalt gehen und Klage einreichen?

Hier im Forum schreiben bringt leider keine Ergebnisse. 🙈🙉🙊

Ich würde mich aufs Trittbrett stellen 😎 bzw. möchte nicht einer hier eine Sammelklage organisieren?

Auch wenn ich hier dafür einige Prügel bekomme aber das ganze wirkt dreht sich hier doch nur noch im Kreis ....

=> 🐖💨💩