Der nächste Vorteil des Forums ist, dass man Neuigkeiten insbesondere aus den verschiedenen Ländern erfährt.
Der Besoldungsgesetzgeber kann im Sinne des BVerfG nur im engen Rahmen Familien- und Ortszuschläge kombinieren, da realitätsgerechte Bedingungen zu beachten sind; das dürfte ein GRund für das Scheitern des REZ sein: Das Mietenniveau ist im letzten Jahrzehnt generell stark gestiegen, nicht nur für vierköpfige Familien; ergo kann er nicht nur für sie die Alimentation deutlich erhöhen. Zugleich muss er die (sozial-)gesetzlichen Unterhaltssätze im Blick behalten. Auch ist ein einfacher Ortszuschlag nur in Grenzen an die regionalen Unerkunftskosten anzubinden, da es selbst lokal große Unterschiede in den Mietennuveaus gibt - und zwar in den Flächenstaaten grundsätzlich in der Nähe von Agglomerationen.
Der Hauptteil der anstehenden Alimentationserhöhungen wird am Ende über die Grundbesoldung erfolgen müssen - und da dem so ist, ist zu erwarten, dass die Tricksereien wie zurzeit im Bund, in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen noch so lange fortgeführt werden, wie es irgend möglich ist. Söder hat das für Bayern gerade erst auf den Punkt gebracht. Denn der Tenor war ja, auch Bayern habe nicht mehr so rosige Haushaltszeiten wie dereinst, habe in den letzten Jahren eine Menge gemacht, die Entscheidung des BVerfG bedeute nicht nur gute Sachen und alles Weitere müsse in die Zeit passen, um in diesem Zusammenhang die Übertragung der Tarifergebnisse für den Herbst in Ausicht zu stellen.
Wenn unlängst der Landesverband Berlin des Deutschen Richterbund in seiner Stellungnahme zum Berliner Reparaturgesetz schreibt: "Die Missachtung der aus der Entscheidung des BVerfG zwingend zu ziehenden Schlüsse empfinden wir als demokratiegefährdend", dann kann ein juristischer Verband wohl kaum mehr deutlicher werden - aber das wird ebenfalls kaum zum Umdenken animieren, ist zu vermuten...