Es geht nur um 2020.
Klage lohnt sich nicht, meint ihr? Ich habe mich mit den Kosten noch nicht auseinandergesetzt und weiß ja auch gar nicht, was am Ende bei einem "Sieg" finanziell rauskommen würde.
Muss jeder für sich klagen oder kann man da sammeln? Betrifft viele aus dem Kollegium, auch meine Frau.
Die Begründungen auf den S. 6 f. sind nachhaltig in Zweifel zu ziehen; denn auch in Rheinland-Pfalz als einem der am niedrigsten besoldenden Bundesländer wird die gewährte Nettoalimentation deutlich nicht das Mindestalimentationsniveau erreichen. Die vom Schreiben angeführten prozentualen Steigerungswerte dürften daran nichts ändern. Ein tatsächlicher Beweis der vom Landesamt eingenommenen Sichtweise anhand der zu Grunde zu legenden Daten erfolgt durch das Schreiben nicht.
Allerdings dürfte, wenn ich das richtig sehe, eine Klage von Deiner Seite auch für das Jahr 2020 keine Erfolgsaussichten haben, wenn die Aussage auf der S. 7 korrekt ist, dass Du Widerspruch für das Kalenderjahr 2020 erst im Jahr 2021 eingereicht habest. Denn in diesem Fall sollte der Widerspruch nicht zeitnah erfolgt sein. In diesem Sinne heißt es am Ende der aktuellen Entscheidung:
"Eine rückwirkende Behebung ist jedoch sowohl hinsichtlich der Kläger der Ausgangsverfahren als auch hinsichtlich etwaiger weiterer Richter und Staatsanwälte erforderlich, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist (vgl. BVerfGE 139, 64 <148 Rn. 195>; 140, 240 <316 Rn. 170>; 150, 169 <193 Rn. 64>). Dabei kommt es nicht darauf an, ob insoweit ein Widerspruchs- oder ein Klageverfahren schwebt. Entscheidend ist, dass sie sich gegen die Höhe ihrer Besoldung
zeitnah mit den statthaften Rechtsbehelfen gewehrt haben, so dass der Haushaltsgesetzgeber nicht im Unklaren geblieben ist, in wie vielen Fällen es möglicherweise zu Nachzahlungen kommen wird." (Rn. 183).
Eine Klage sollte von daher aus formalen Gründen niedergeschlagen werden, denke ich - mit welchem Datum hast Du Widerspruch für das Jahr 2020 eingelegt?
Insofern dürfte die Klage höchstwahrscheinlich ausschließlich für das aktuelle Kalenderjahr Erfolgsaussichten haben. Wenn ich es zeitlich schaffe, werde ich in den nächsten Tagen mal eine überschlagsmäßige Berechnung der Mindestalimentation für Rheinland-Pfalz erstellen, versprechen kann ich das allerdings nicht.