Berlin
E5 2006 Brutto 28295 Netto 19128
E5 2020 brutto 39871 Netto 24641
E5 Steigerung 40,9% netto 28,8%
ohne PKV Abzüge
A5 2006 Brutto 23722 Netto 20455
A5 2020 brutto 33265 Netto 27686
A5 Steigerung 40,2% netto 35,3%
mit volle GKV (14,9%) Zahlung
A5 2006 Brutto 23722 Netto 17133
A5 2020 brutto 33265 Netto 22483
A5 Steigerung 40,2% netto 31,2%
Jeweils Endstufe Single
Keine Ahnung was ich da falsch ausgerechnet habe, sag du es mir. Sind die Zahlen von
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/be?id=beamte-berlin-2020&g=A_5&s=15&f=0&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2020&stkl=1&r=0&zkf=0etc. falsch?
Wo wurde übrigens vom BVerG jemals der Single ausgerechnet, und dort gesagt, wie viel ihm Netto vorenthalten wurde?
Und wenn eine Prüfegruppe der Vergleich zum öD ist, dann sagt uns das was?
Der öD ist vom Reallohnwachstum abgekoppelt?
Und deswegen schreibe ich weiterhin:
Der 4 K Familie sind auf asozialster Weise seit Jahrzehnten eine Besoldung unterhalb des Grundsicherungsniveaus ausgezahlt worden, was minimum einen Steigerung für die unteren Besoldungsgruppen von 20% notwendig macht.
Dem Single Beamten ist eine solche asoziale Unterschreitung der Besoldung nicht widerfahren, es sind also längst nicht 15-20% (Netto)besoldung vorenthalten worden.
Für den Single reichen eine Korrektur von ~5% damit die bundesverfassungsgerichtlichen Vorgaben erfüllt sind.
Die für die Familien notwendigen restlichen 15% werden über die Familienzuschläge geheilt werden.
In Flächenländer wird der Regionalzuschlag die notwendige Differenzierung vornehmen.
Solange keiner mir belegen kann, dass ein Single 15% mehr benötigen, damit die bundesverfassungsgerichtlichen Vorgaben erfüllt werden, solange bleibe ich bei meinen Behauptungen.
Ich würde jedoch es wirklich in einigen Berufsgruppen trotzdem absolut angemessen halten, dass dort die Singles 15-20% mehr bekommen, dass steht aber ja nicht zur Debatte.