Was geht denn nun hier wieder ab? Es scheint mir, als ob es vollkommen egal ist, was wassdennnun schreibt. Du würdest alles zurückweisen. Er/sie hat m.E. insofern recht, als dass es möglich ist, das Besoldungssystem umzugestalten. Das BVerfG wird dann nichts Anderes tun können, als es anhand der Verfassung zu prüfen und ggf. vollkommen neue Parameter aufzustellen oder die bisherigen zu modifizieren.
@clarion: Eine Bürgerversicherung für Krankheit wird man einführen können, eine für die Rente/Pension jedoch nicht. Es ist hergebrachter Grundsatz, dass sich die Pension aus der letzten Besoldungsgruppe ergibt. Das verträgt sich nicht mit einem Umlagensystem. Und ein kapitalgedecktes System wird nicht funktionieren wegen der schlechten Zinslage und weil nicht absehbar ist, mit welcher Besoldungsstufe jemand in den Ruhestand versetzt wird.
Nein, ich würde nicht alles zurückweisen - was ich zurückweise, sind haltlose Aussagen, die darüber hinaus aus dem hohlen Bauch getätigt werden und dabei letztlich nur subjektive Stimmungen transportieren, das aber als eine Tatsache hinstellen. Denn auch die weiteren Zahlen von 2,45 und 6,28 % haben nirgends eine Entsprechung, sondern sind erneut einfach nur rausgewürfelt und sollen über die Kommastellen eine Objektivität suggerieren, die sie nicht haben. In meinen Augen ist das eine reine zynische Rhetorik, da damit die verunsichert werden, die sich nicht auskennen und diesen Unsinn dann eventuell glauben, was gegen ihre eigenen Interessen steht.
Denn wie unlängst erst wieder sowohl das OVG Schleswig-Holstein als auch das VG Hamburg in Anwendung der vorgegebenen bundesverfassungsgerichtlichen Direktiven gezeigt haben, besteht in beiden Ländern eine deutliche Unteralimentation aller Beamten. Um es an Hamburg zu verdeutlichen (vgl. den Beschluss vom 29.09.2020 - 20 K 7506/17 -), dort wird im vom VG betrachteten Zeitraum zwischen 2011 bis 2019 durchgehend der erste Parameter (Vergleich mit den Tariflöhnen im öffentlichen Dienst) überschritten, auch der zweite (Vergleich mit dem Nominallohnindex) wird bis auf das Jahr 2011 (dort liegt der Wert mit 4,93 % 0,07 % unterhalb der Vergleichsschwelle) durchgehend überschritten, und zwar seit 2014 in extremer Art und Weise, die auch für Hamburg die Abkopplung der Besoldungsentwicklung von der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes dokumentiert (vgl. Rn. 73 f.). Von beiden Werten sind per definitionem alle Beamten betroffen, unabhängig vom Familienstand.
Insbesondere die extreme Abkopplung der Besoldung von der wirtschaftlichen Entwicklung, die der zweite Parameterwert zeigt, verdeutlicht ein weiteres Mal, wie es in Deutschland um die Beamtenalimentation steht; denn Hamburg gehört in Deutschland zu der Gruppe der Höchstbesolder. Die dargelegte Abkopplung kann nun nur geheilt werden durch eine deutliche Anhebung der Grundbesoldung, da eben ausnahmslos alle Beamten, unabhängig von ihrem Familienstand und einer eventuellen Kinderzahl, von jener Abkopplung betroffen sind - und das Maß der Grundbesoldung lässt sich wiederum anhand der Mindestalimentation bestimmen. Der Fehlbetrag liegt in Hamburg zwischen 2011 und 2019 zwischen 14 und 17 % oder in Euro: pro Jahr netto im Durchschnitt deutlich über 5.000,- € (vgl. ebd., Rn. 110).
Von alledem weiß allerdings WasDennNun nichts, da er sich mit der Thematik nicht beschäftigt, sondern stattdessen auf Grundlage von wiederkehrend erfundenen Daten einen Kenntnisstand vorzutäuschen versucht, den er nicht hat, um damit wiederkehrend insbesondere jungen Kolleginnen und Kollegen ihre Rechte ausreden zu wollen, denn jene sind im höheren Maße noch nicht verheiratet und noch eher kinderlos und sie sind zugleich von der Tendenz her leichter zu verunsichern als ältere Kolleginnen und Kollegen.
Und in Anbetracht der Summen, um die es hier geht, ist sein Verhalten meiner Meinung nach nicht tolerierbar. Wenn er auch nur eine Kollegin oder einen Kollegen dazu bringt, keinen Widerspruch einzulegen, weil sie seinem Gerede Glauben schenken, dann wird sich das für jene als bitter herausstellen - das nur umso mehr, als dass wir uns hier in einem hohen Prozentsatz an Teilnehmern sicher sind, dass es noch etwas länger dauern dürfte, bis rechtskräftige Entscheidungen vorliegen werden, dass aber Widersprüche nicht nachträglich gestellt werden können.
WasDennNun kann schreiben, was er will - und man kann auf sachlicher Grundlage unterschiedliche Sichtweisen haben. Nur gibt es diese sachliche Grundlage bei ihm vielfach nicht. Und bei aller Sympathie im Einzelnen ist das nicht hinehmbar. Es reicht, wenn Besoldungsgesetzgeber und Landesregierungen tricksen, die Unwahrheit sprechen und verunsichern. Hier ist dafür nicht der richtige Ort.