Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2650176 times)

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1725 am: 21.05.2021 12:48 »
Warum machen die Verantwortlichen das nicht automatisch? Meiner Meinung nach müssten die Verantwortlichen wegen vorsätzlicher Missachtung der verfassung bestraft werden.

Weil es verdammt viel Geld kostet, dass der Staat lieber für anderen Quatsch raus haut.

sapere aude

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1726 am: 21.05.2021 18:31 »
Erfreulich, dass die Aufarbeitung der Jahre 2010 bis 2020 auch erfolgt ist. Ich verstehe allerdings nicht, warum ab 2021 von der "vorgeschrieben" Nettobetrachtung wieder abgewichen wird. Ist dies schon ein Vorgriff auf die Frage der Mindestalimentation?

Descartes

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1727 am: 21.05.2021 19:22 »
Du darfst dir nicht den durchschnittlichen Steuersatz anschauen, sondern die Erhöhung deines Einkommens wirkt sich in der Spitze mit. X% aus.

Ok, da hast du selbstverständlich recht und ich nicht aufgepasst. Erklärt die Diskrepanz aber leider immer noch nicht, da für alle Besoldungsgruppen der gleiche Betrag ausgezahlt wird und selbst unter Berücksichtigung des Spitzensteuersatzes von 42% (zzgl. Soli) am Ende noch 227,92€ übrig bleiben sollten. Den Spitzensteuersatz zahlen aber auch nur Beamte ab A12 Stufe 11 "aufwärts".

Jemand einen anderen Erklärungsansatz?

Descartes

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1728 am: 21.05.2021 19:23 »
@Big T:

Der Hinweis auf die Regelsätze hat, glaube ich, Licht ins Dunkel gebracht. Die sind nämlich zum Jahreswechsel um ~21€ gestiegen, womit auch bei Anwendung des Spitzensteuersatzes am Ende (knapp) der nötige Netto-Betrag für das dritte Kind übrig bliebe.

Das hat dann für die Zukunft zur Folge, dass den Besoldungsgruppen unterhalb A12 Stufe 11 mehr Netto für das dritte Kind bleibt, als "nötig" wäre (z.B. A5 Stufe 4 rund 315€). Da wollte man wohl einfach zumindest bei den Nachzahlungen sparen  ::)

Unter dieser Prämisse verstehe ich dann allerdings nicht, wieso der Bruttobetrag für die unteren Besoldungsgruppen dann noch einmal (leicht) höher ausfällt...

Descartes

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1729 am: 21.05.2021 19:31 »
Du versuchst also die differenz aus 204 Euro in 2020 und 227 euro  in 2021 zu ergründen? Du nimmst es aber genau;-)
Notw mindestalimentation(grundsicherung),
steuerlicher Grundfreibetrag usw.. haben sich ja mit dem Jahreswechsel vmtl auch verändert

Also liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich zahle - gerade mit dem ÖD-Rechner für 2021 ausgerechnet - 20,5 % ES und KS (verheiratet, 3 Kinder, A 14, Stufe 12) an durchschnittlicher Belastung. Wie passt das mit diesem horrenden Unterschied zwischen brutto und netto der Nachzahlungen zusammen. Und wo steht geschrieben, dass sich die Nachzahlungen am Netto-Niveau orientieren? Das soll keine Schelte sein, ich bin da wirklich völlig ahnungslos und ignorant!

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1730 am: 21.05.2021 20:51 »
Wenn du das als Mensch mit A14 nicht verstehst, haben wir wirklich ein Problem im ÖD...

Big T

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1731 am: 21.05.2021 20:58 »
Du gehst vom Durchschnittssteuersatz aus, solltest dich aber mal beim Begriff "Grenzsteuersatz" einlesen.
Wir haben keinen linear steigenden Steuersatz sondern einen progressiven.

Laut Rechtsprechung kommt es darauf an, was ein jeder Beamter Netto auf der Hand hat, daher müsste es nun eigentlich einer Vielzahl von verschiedenen Bruttozuschlägen bedürfen, damit wir nachher alle netto in etwa gleich viel "mehr" haben.

WasDennNun

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1732 am: 21.05.2021 22:37 »
Du gehst vom Durchschnittssteuersatz aus, solltest dich aber mal beim Begriff "Grenzsteuersatz" einlesen.
Wir haben keinen linear steigenden Steuersatz sondern einen progressiven.

Laut Rechtsprechung kommt es darauf an, was ein jeder Beamter Netto auf der Hand hat, daher müsste es nun eigentlich einer Vielzahl von verschiedenen Bruttozuschlägen bedürfen, damit wir nachher alle netto in etwa gleich viel "mehr" haben.
Das hast du sehr richtig dargestellt.
Was ich nur nicht verstehen, dass dieses vom Gericht geforderte Prinzip nur für die Kinderzuschläge ab Kind 3 gelten muss,
aber nicht für die Kinder 1 und 2 gelten darf.

TonyBox

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1733 am: 23.05.2021 19:54 »
Wenn du das als Mensch mit A14 nicht verstehst, haben wir wirklich ein Problem im ÖD...

Neidisch???

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1734 am: 24.05.2021 07:54 »
Wenn du das als Mensch mit A14 nicht verstehst, haben wir wirklich ein Problem im ÖD...

Neidisch???

Auf was? Auf das Unvermögen, das Einkommenssteuersystem nicht zu verstehen?

TonyBox

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1735 am: 24.05.2021 13:02 »
Nein, auf seine Besoldungsgruppe...

Warum sonst ein solcher Beitrag? Es muss ja nicht jeder aus dem Bereich Finanzen sein und sich damit auskennen. Wofür gibts denn Steuerberater 😎...


Außerdem ist sowas recht unangemessen...

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1736 am: 24.05.2021 14:11 »

Warum sonst ein solcher Beitrag? Es muss ja nicht jeder aus dem Bereich Finanzen sein und sich damit auskennen. Wofür gibts denn Steuerberater 😎...


Außerdem ist sowas recht unangemessen...

Es gibt einfach Themen, die gehören zum elementaren Grundwissen. Genau solche Nasen unterstützen dann Pläne zur Erhöhung des Einkommenssteuertarifes. Sie sind ja weit von den 42% weg ::)

bgler

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1737 am: 24.05.2021 15:21 »
Nein, auf seine Besoldungsgruppe...

Warum sonst ein solcher Beitrag? Es muss ja nicht jeder aus dem Bereich Finanzen sein und sich damit auskennen. Wofür gibts denn Steuerberater 😎...


Außerdem ist sowas recht unangemessen...

Neid und Missgunst sind die höchste Form der Anerkennung...

Finanzer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1738 am: 25.05.2021 13:00 »
Seine Besoldungsgruppe sei dem Nutzer von Herzen gegönnt, ich wüsste aber nicht warum jemand auf fehlende Allgemeinbildung neidisch sein sollte.