Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1469102 times)

Descartes

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1740 am: 29.05.2021 11:03 »
Mit Netto-Sätzen pro Jahr !

Descartes

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1741 am: 29.05.2021 11:11 »
Ich war allerdings mal wieder zu blöd und komme nur auf 3 Jahre…

Big T

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micha77

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1743 am: 02.06.2021 12:51 »
...auch die Verlinkung auf hiesiges Forum finde ich bemerkenswert.
Da können sich so manch andere Landesbünde ne Scheibe abschneiden.

stressinger

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1744 am: 07.06.2021 19:35 »
Zwischenstand für RLP:
Klage eingereicht. Fühlt sich schon etwas komisch an... :o

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1745 am: 08.06.2021 17:18 »
"Bundesbesoldung: Das Parlament stimmt über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022“ (19/28677) ab. Damit sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses vom 25. Oktober 2020 für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst werden. Der Abstimmung liegen eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit zugrunde. Der Bundesrat erhebt in seiner Stellungnahme (19/29571) keine Einwände gegen den Entwurf."
(https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw23-de-abschliessende-beratungen-843372)

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1746 am: 10.06.2021 16:43 »
Zwischenstand für RLP:
Klage eingereicht. Fühlt sich schon etwas komisch an... :o

Selber oder über einen Anwalt?
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stressinger

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1747 am: 10.06.2021 17:33 »
Zwischenstand für RLP:
Klage eingereicht. Fühlt sich schon etwas komisch an... :o

Selber oder über einen Anwalt?
Halte uns auf dem laufenden.
Über einen Anwalt. Ich werde berichten...

Verwaltungsgedöns

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1748 am: 10.06.2021 20:45 »
Hi,

ich habe eine Nachfrage an die Halb- und Volljuristen hier. Womöglich liest ja auch jemand von den Gewerkschaften mit.
Ich formuliere es Mal ganz laienhaft:

In Hamburg hatte ja seinerzeit u.a. (?) ein A13er Hauptkommissar geklagt. Die Stadt Hamburg hat seinerzeit vor etlichen Jahren zugesagt, dass das Ergebnis der Klage dann auf alle Beamten übertragen wird. Niemand müsste noch selbst seiner Besoldung widersprechen oder klagen. Inzwischen liegt ja nun etwas schriftliches des Verwaltungsgerichts in Hamburg vor, wonach der Inhalt der Klage wohl tatsächlich berechtigt sein könnte und der Kläger aufgrund eines verfassungswidrigen Besoldungsgesetzes wohl Nachteile erfahren hat. Deshalb würde der Sachverhalt nun dem Verfassungsgericht übergeben. Die Stadt Hamburg hat dann für die Allgemeinheit schnell klargestellt, dass man zwar seinerzeit eine Zusage gemacht habe, aber dies nur für das damalige Besoldungsgesetzes gültig gewesen sei und man die die Folgejahre sehr wohl hätte widersprechen müssen. Sämtliche Ansprüche für diesen langen Zeitraum seien daher verjährt. Soweit so gut.

Nun hat das Personalamt in Hamburg wohl an seine  Beamten Bescheide rausgeschickt, wonach nun das Ergebnis der Klage abgewartet wird und man bestätigt erneut, dass sämtliche Ansprüche für die letzten Jahre verjährt seien.

Interessant ist nun folgendes. Die Stadt Hamburg hat auch in Sachen der Klage des A13ers erklärt, dass sämtliche Ansprüche für die Folgejahre verjährt seien. Der Beamte hätte jedes Jahr erneut widersprechen müssen. Das Verwaltungsgericht hat in seinem Schriftsatz jedoch festgehalten, dass die Formulierung des Klägers so gelautet habe, dass sämtliche Folgejahre ab dem Zeitpunkt des Beklagten Besoldungsgesetzes eingeschlossen seien. Der Einwand der Stadt Hamburg wurde daher sehr deutlich zurückgewiesen. Es seien keine Ansprüche verjährt und keine weiteren Widersprüche notwendig

Vor dem Hintergrund, dass die Stadt zugesagt hat, die Klage und das Urteil auf sämtliche Beamte zu übertragen, müsste dann nicht auch die richterliche Feststellung, dass keine Verjährung vorliegt, für alle Beamten übernommen werden?

Versteht jemand was ich meine? Könnte man da nicht für die Hamburger Beamten ansetzen? Wenn ja, wäre Hamburg Pleite und würde in einem schwarzen Loch verschwinden.

Viele Grüße

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1749 am: 11.06.2021 06:14 »

Versteht jemand was ich meine?


Ja. Leider kann ich dir dazu nicht weiterhelfen, finde es aber sehr interessant ;D Ich gönne es allen Hamburger Beamten! :D

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1750 am: 11.06.2021 07:47 »
Die Frage wird am Ende das Bundesverfasungsgericht klären müssen - und wie in jedem Rechtsstreit wird es auf jedes Wort ankommen, das die Stadt ab 2012 verwendet hat. Das VG hat seine Meinung mit schlüssigen Argumenten vertreten (vgl. VG Hamburg 20. Kammer, Beschluss vom 29.09.2020, 20 K 7510/17 Rn. 31 ff.; http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bsharprod.psml?showdoccase=1&doc.id=JURE200017213&st=ent).

Pleite wird die Stadt, sofern dieser Argumentation des VG vonseiten des BVerfG entsprochen wird, nicht - andersherum wird wohl eher ein Schuh daraus: Der Bund genauso wie alle Länder haben durch die verfassungswidrige Alimentationspraxis im Verlauf der Nuller- und Zehnerjahren ein so hohes Maß an Kosten eingespart, dass das maßgeblichen Anteil am Erreichen der vor Corona von allen erzielten Haushaltskonsolidierung hatte. Nun müssen sie, sobald sie die grundgesetzgleichen Rechte ihrer Beamten anerkennen werden, andere Wege suchen, um ihre Haushalte im Rahmen der Verfassung anzupassen. Dazu lässt die Verfassung dem Gesetzgeber ausreichende Möglichkeiten - und andersherum ist es natürlich weiterhin scheinbar einfacher, wie gestern ein weiteres Mal der Bundestag gezeigt hat, die verfassungswidrige Alimentationspraxis fortzusetzen. Nur wird das den Gesetzgebern irgendwann vor die Füße fallen - das ist in Anbetracht der monetären Dimensionen, um die es geht, nur eine Frage der Zeit. Denn irgendwann werden die Medien auf das Thema anspringen, da der spätestens nach der aktuellen Entscheidung des BVerfG wiederkehrende Verfassungsbruch so groß ist, dass er früher oder später das Interesse der Medien auf sich ziehen wird.



MasterOf

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1753 am: 11.06.2021 14:20 »
Gibt es den Gesetzesentwurf aus Thüringen irgendwo zum nachlesen?

LehrerInNRW

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1754 am: 13.06.2021 15:42 »
Ich möchte nochmal etwas nachfragen bzgl. der Nettonachzahlungen in NRW.

Für 2020 werden 204,69 € pro Monat nachgezahlt.

Wird da seitens des LBV ein höherer Bruttobetrag überwiesen oder muss ich die Nachzahlung nicht versteuern?