Hi,
ich habe eine Nachfrage an die Halb- und Volljuristen hier. Womöglich liest ja auch jemand von den Gewerkschaften mit.
Ich formuliere es Mal ganz laienhaft:
In Hamburg hatte ja seinerzeit u.a. (?) ein A13er Hauptkommissar geklagt. Die Stadt Hamburg hat seinerzeit vor etlichen Jahren zugesagt, dass das Ergebnis der Klage dann auf alle Beamten übertragen wird. Niemand müsste noch selbst seiner Besoldung widersprechen oder klagen. Inzwischen liegt ja nun etwas schriftliches des Verwaltungsgerichts in Hamburg vor, wonach der Inhalt der Klage wohl tatsächlich berechtigt sein könnte und der Kläger aufgrund eines verfassungswidrigen Besoldungsgesetzes wohl Nachteile erfahren hat. Deshalb würde der Sachverhalt nun dem Verfassungsgericht übergeben. Die Stadt Hamburg hat dann für die Allgemeinheit schnell klargestellt, dass man zwar seinerzeit eine Zusage gemacht habe, aber dies nur für das damalige Besoldungsgesetzes gültig gewesen sei und man die die Folgejahre sehr wohl hätte widersprechen müssen. Sämtliche Ansprüche für diesen langen Zeitraum seien daher verjährt. Soweit so gut.
Nun hat das Personalamt in Hamburg wohl an seine Beamten Bescheide rausgeschickt, wonach nun das Ergebnis der Klage abgewartet wird und man bestätigt erneut, dass sämtliche Ansprüche für die letzten Jahre verjährt seien.
Interessant ist nun folgendes. Die Stadt Hamburg hat auch in Sachen der Klage des A13ers erklärt, dass sämtliche Ansprüche für die Folgejahre verjährt seien. Der Beamte hätte jedes Jahr erneut widersprechen müssen. Das Verwaltungsgericht hat in seinem Schriftsatz jedoch festgehalten, dass die Formulierung des Klägers so gelautet habe, dass sämtliche Folgejahre ab dem Zeitpunkt des Beklagten Besoldungsgesetzes eingeschlossen seien. Der Einwand der Stadt Hamburg wurde daher sehr deutlich zurückgewiesen. Es seien keine Ansprüche verjährt und keine weiteren Widersprüche notwendig
Vor dem Hintergrund, dass die Stadt zugesagt hat, die Klage und das Urteil auf sämtliche Beamte zu übertragen, müsste dann nicht auch die richterliche Feststellung, dass keine Verjährung vorliegt, für alle Beamten übernommen werden?
Versteht jemand was ich meine? Könnte man da nicht für die Hamburger Beamten ansetzen? Wenn ja, wäre Hamburg Pleite und würde in einem schwarzen Loch verschwinden.
Viele Grüße