Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2727400 times)

lumer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1770 am: 19.06.2021 12:43 »
@stressinger: Ich verstehe es noch nicht ganz: Eine Klage hemmt die Verjährung normalerweise. Gibt es da Sonderregeln in eurem Landesbesoldungsrecht? Und handelt es soch bei den dem BVerfG vorliegenden Nirmenkontrollanträgen um dieselben Besoldungsgesetze in der selben Fassung, die du angreifst? Wenn nicht, dann kann das VG zwar warten. Wenn es aber davon ausgeht, dass die Besoldungsgesetze verfassungswidrig sind, wird es dem BVerfG diese eh vorlegen.

stressinger

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1771 am: 19.06.2021 13:03 »
Ich kann dir leider nicht mit mehr Infos dienen. Ich habe gestern von meinem Anwalt nur kurz eine Mail bekommen, ob ich der Ruhendstellung zustimme.
"Bezüglich der verjährungsrechtlichen Problematik weise ich vorsorglich auf die Vorschrift des § 204 Abs. 2 8.3 BGB hin. Der Anspruch auf eine höhere Alimentation für das Jahr 2020 verjährt mit Ablauf des 31.12.2023. Im Gegensatz zur Aussetzung des Verwaltungsrechtsstreits ist im Falle des Ruhens des Verfahrens die Verjährung nicht gehemmt. Eine Aussetzung des Verwaltungsrechtsstreits möchte das Verwaltungsgericht aber mangels Vorliegens der Voraussetzungen nicht vornehmen."
Mehr weiß ich auch nicht, ich lasse das jetzt erstmal so laufen...

vishnuu

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1772 am: 21.06.2021 11:25 »
Gibt es aktuelle Infos wann mit dem Urteil zur A-Besoldung ungefähr zu rechnen ist?

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1773 am: 21.06.2021 11:29 »
Ja...in ein paar Jahren :D
Gruß aus "Tief im Westen"

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vishnuu

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1774 am: 21.06.2021 12:06 »
Ja...in ein paar Jahren :D

Ich hoffe, dass das ironisch gemeint ist  :'(
Hieß es nicht dieses Jahr noch?

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1775 am: 21.06.2021 12:10 »
...war nicht ironisch gemeint
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SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1776 am: 21.06.2021 12:33 »
Das Bundesverfassungsgericht hat nach Auskunft eines mit den Berliner Vorlageverfahren zur A-Besoldung beschäftigten Rechtsanwalts jene unter dem Aktenzeichen 2 BvL 4 bis 9/18 zusammengefasst; mit einer diesbezüglichen Entscheidung ist im nächsten Kalenderjahr zu rechnen.

SwenTanortsch

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was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1778 am: 21.06.2021 12:39 »
..wobei zu Bedenken ist, dass es in D 17 Besoldungsgesetze gibt, die bei einer verfassungsrechtlichen Entscheidung für Berlin (vielleicht im nächsten Kalenderjahr - oder aber auch später) noch hinsichtlich ihrer eigenen Verfassungsmäßigkeit zu prüfen und ggfls. zu ändern sind...
Gruß aus "Tief im Westen"

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EinMecklenburger

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1779 am: 22.06.2021 06:44 »
In MV haben gestern (zumindest in meiner Dienststelle) alle ein Schreiben bekommen, in dem die Ablehnung der Widersprüche angekündigt wird. Man kann sich nochmal melden und Vorwände einbringen, es lag aber schon die ausformulierte Widerspruchsentscheidung als Entwurf bei.

Kurzum sei mit 29a LBeSG MV alles getan und überhaupt liege man ja nicht unter 115 Prozent, siehe Landtagsdrucksache 7/4000

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1780 am: 22.06.2021 09:49 »
Da der § 29a ein formal mathematisierendes Verfahren einführt, das als solches so offensichtlich nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Einklang zu bringen sein dürfte, ist auch hier das Verfahren in Zweifel zu ziehen. Zugleich hat der Landtag am 05.05.21 ein Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts (MV-Drs. 7/5440 v. 14.10.2020) verabschiedet (vgl. die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses v. 27.04.2021, MV-Drs. 7/6079), das wieder einen verfassungskonformen Zustand herstellen sollte, da das Anpassungsgsetz vom 19.11.2019, dessen Grundlage die Drs. 7/4000 v. 19.08.2019 darlegt, offensichtlich verfassungswidrig war. Jenes Neuregelungsgesetz beachtet allerdings ebenfalls vielfach nicht die Judikatur des BVerfG hinreichend; nicht zuletzt ist in der MV-Drs. 7/5440 keine Bemessung des Grundsicherungsniveaus und der Mindestalimentation vorgenommen worden, was ebenfalls auch nicht die MV-Drs. 7/6079 behebt, wodurch den prozeduralen Anforderungen nicht ausreichend nachgekommen worden ist. Es ist politisch durchaus interessant, die streckenweise turbulente Landtagssitzung nachzulesen, an deren Ende es jedoch ähnlich wie bislang auch in Berlin oder im Bund kaum Gegenstimmen gab (vgl. S. 26-34 des Plenarprotokolls 7/121  v. 05.05.2021; https://www.landtag-mv.de/parlamentsdokumente hier das pdf-Dokument PlPr07-0121.pdf).

Ich denke, alle Mecklenburger Mitglieder von Gewerkschaften und Verbänden sollten nun bei diesen recht schnell eine Rückfrage stellen, wie diese jetzt zu handeln gedenken, insbesondere ob sie Rechtsschutz gewähren bzw. wie ihr weiteres Vorgehen insgesamt aussieht, sofern sie keinen Rechtsschutz gewähren sollten. Eine Liste der Beteiligten findet man bspw. hier:  https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Ausschuesse/Finanzausschuss/FA-AEMitt-bisher101-Sitzung-14-01-2021.pdf

Der dbb m-v hat den 388-seitigen Wust an Redundanzen und Widersprüchlichkeiten der MV-Drs. 7/5440 offensichtlich nicht vollständig durchdrungen; denn ansonsten hätte er nicht folgende Stellungnahme verfasst, denke ich: https://www.dbb-mv.de/aktuelles/news/dbb-m-v-sicheres-fundament-fuer-weitere-verbesserungen-dennoch-bleiben-kritikpunkte/

Landsknecht

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1781 am: 23.06.2021 09:54 »
Ich habe den Link mit der Bitte um Stellungnahme dazu mal an den BBB und die komba Bayern geschickt, da von diesen bisher öffentlich zumindest nullkommanull kam.
Von der komba immerhin eine Eingangsbestätigung mit Hinweis auf eine spätere Antwort, den BBB habe ich wahrscheinlich nur beim Kuscheln mit der Staatskanzlei gestört...  >:(

Wenn was kommt, werde ich es hier mitteilen.

Die Antwort von der komba kam schnell und nichtssagend, Tenor: Bayerische Beamte sind dadurch nicht direkt betroffen....

Vom BBB seit August 20 nichts! https://www.bbb-bayern.de/bundesverfassungsgericht-zur-amtsangemessenen-alimentation-insbesondere-bei-kinderreichen-beamten/

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1782 am: 23.06.2021 11:43 »
Die Antwort von der komba kam schnell und nichtssagend, Tenor: Bayerische Beamte sind dadurch nicht direkt betroffen....
...die einzig richtige Beantwortung...alle nicht direkt Betroffenen können eben (noch) nicht die Hand aufhalten...

...dass das dem hier gängigen Mainstream stinkt, ist zwar nachvollziehbar aber insgesamt betrachtet, unbedeutend... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

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« Antwort #1783 am: 23.06.2021 13:01 »
Schade und ich hatte mir schon nen Porsche bestellt  8)

Westfale

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« Antwort #1784 am: 25.06.2021 11:05 »
Finanzausschuss NRW: TOP 1 – 24.6.2021, 9.30h: Alimentation kinderreicher Beamter: 14 Monate Zeit seit Mai 2020 vergeudet – Fraktionen in Düdo in Zeitlupe und auf Zeitspiel – Fraktionsanträge auf Gutachter/Berater ebenfalls 14 Monate versäumt – Bundesverfassungsgericht wird ignoriert – BVG-Frist 30.7.2021 Ausschuss gekippt – Gewaltenteilung ade? Schwarzgelbe Landesregierung lässt sich per Nasenring gegen die Beamten von der Opposition durch die Manege führen – SPD spielt unter dem Dauerpalaver mit 10 Grundvokabeln und „Soziale Gerechtigkeit“ auf Zeit – Grüne wollen nun nach 14 monatigem Tiefschlaf nach BVG-Spielschluss nun das eigene Informationsdefizit extern gestillt haben?