Ein weiteres Thema, das in dieser Runde angesprochen wurde, und das derzeit bundesweit die Dienstherren beschäftigt, ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr zur Alimentation. Dort wurden sehr weitreichende Ausführungen zur Alimentation von Beamten mit mehr als zwei Kindern und dem Abstandsgebot gemacht. Neu ist, dass auch das Mietpreisniveau und die Zusammensetzung sowie Höhe der Sozialleistungen zu zahlreichen Einzelpunkten zu erheben und zu berücksichtigen sind, um die Angemessenheit der den Beamtinnen und Beamten gewährleistete Alimentation zu überprüfen. Komplizierteste Berechnungen, die nicht nur das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat vor große Herausforderungen stellen. Ich bin sehr froh, dass wir uns nicht wie andere Bundesländer in Konfrontation mit der Staatsregierung begeben müssen. Der BBB hat selbstverständlich die volle Anpassung an die verfassungsrechtliche Rechtsprechung gefordert. Gemeinsam mit der Bayerischen Staatsregierung haben wir uns darauf geeinigt, dass nach Abschluss der erforderlichen Berechnungen eine umfassende Korrektur rückwirkend zum 1. Januar 2020 erfolgen wird, ohne dass Betroffene aktuell Rechtsmittel ergreifen müssen. (Nur um das an dieser Stelle kurz erwähnt zu haben: Das wäre eigentlich erforderlich, um von der angesprochenen Rechtsprechung zu profitieren.)
http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/82048/thueringer_gesetz_zur_gewaehrleistung_einer_verfassungsgemaessen_alimentation_sowie_ueber_die_gewaehrung_einer_anerkennungsleistung_fuer_ehemalige_ang.pdf
Damit werden die Vorgaben des BVerfG in vollem Umfang umgesetzt, oder?
Zitat von: MasterOf am 30.06.2021 09:56Damit werden die Vorgaben des BVerfG in vollem Umfang umgesetzt, oder?Sie belieben zu scherzen, oder?
Zitat von: Finanzer am 30.06.2021 10:16Zitat von: MasterOf am 30.06.2021 09:56Damit werden die Vorgaben des BVerfG in vollem Umfang umgesetzt, oder?Sie belieben zu scherzen, oder?Nein, ich meine die Frage ernst?!
Zitat von: MasterOf am 30.06.2021 10:20Zitat von: Finanzer am 30.06.2021 10:16Zitat von: MasterOf am 30.06.2021 09:56Damit werden die Vorgaben des BVerfG in vollem Umfang umgesetzt, oder?Sie belieben zu scherzen, oder?Nein, ich meine die Frage ernst?!Dann bitte ich den Ton meine Rückfrage zu entschuldigen.Die Stellungnahme des Tbb im oben angehängten Dokument haben Sie gelesen? Diese befindet sich am Ende des PDF´s und ist eine sehr gute Zusammenfassung.
Der geplante Kinderzuschlag erreichte dann ja Höhen - das mag ich wirklich Fertilitätsprinzip nennen.
Habe ich etwas falsch verstanden oder erhält dann eine 4 Köpfige Familie jetzt durch die Erhöhung der Familienzuschläge 405,38 € (2 Kinder) mehr Brutto im Monat?