Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2674138 times)

Glockner

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1830 am: 13.07.2021 14:55 »
- Wegfall Kleidergeld

- Verharren auf einer Wegstreckenentschädigung von 0,30 € seit zig Jahren

martin0312

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1831 am: 13.07.2021 15:10 »
Gab es da zwischenzeitlich eigentlich Überlegungen die Wegstreckenentschädigung auf 0,35€ anzupassen? Die Pendlerpauschale wurden ja auch inzwischen angepasst.

Treudiener

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1832 am: 13.07.2021 16:08 »
- Absenkung der Eingangsbesoldung

Glockner

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1833 am: 13.07.2021 23:00 »
- Heraufsetzung der Dienstjahre zur Erreichung des vollen Ruhehaltssatzes von 35 auf 40

- Herabsetzung des Ruhegehaltsatzes von 75 % auf 71,75 %

Ytsejam

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1834 am: 14.07.2021 07:03 »
- Mehrmalige Absenkung der Besoldungserhöhung um 0,2% für die "Pensionsrücklage"

Stefan35347

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1835 am: 14.07.2021 07:17 »
https://www.bbb-bayern.de/offensive-heimat-bayern-2025-fueracker-stellt-heimatstrategie-vor/

Das ist hingegen für den BBB interessant und ein spannendes Thema....

Finanzer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1836 am: 14.07.2021 08:37 »
Dagegen ist der TBB wahrlich ein Vorbild an Aktivität. Wären unsere Hessischen Gewerkschaften ähnlich motiviert würde  ich über einen Beitritt nachdenken.

Zusammenfassung der Reden im Landtag zu Erfurt:
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/zusammenfassung-der-reden-im-thueringer-landtag/

lotsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1837 am: 14.07.2021 10:01 »
„…Und was wir jetzt als Faktum haben, ich habe es vorhin kurz angerissen ist, dass wir Arbeiten, die im öffentlichen Dienst vorhanden sind und die unter A6 Stufe 2 sind, nicht mehr an einen Beamten geben können (Anm. d. Red. bereits seit 2015 sind Besoldungsgruppen unterhalb der A6 abgeschafft). Diese Urteile (Anmerkung: gemeint sind sicher die des Bundesverfassungsgerichtes) sagen das nochmal sehr, sehr deutlich. Und das heißt, um das ganz krass zu sagen, die Drecksarbeit können die einfachen Tarifbeschäftigten machen. Und das ist nicht gerecht …“.

Man versucht wieder das alte Spiel zu spielen, teile und herrsche. Wer hat denn die unteren Besoldungsgruppen abgeschafft, und warum?

micha77

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1838 am: 15.07.2021 14:01 »
Der TBB macht weiter Druck:
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/thueringen-spart-zu-lasten-seiner-bediensteten-1/

Der Herr Battis hatte m.M.n. auch für Hessen ein Gutachten erstellt, wenn ich mich dunkel dran erinnern kann.
Aber außer einem 7min Podcast hört man in Hessen ja nichts mehr davon. Wollen wir mal hoffen, dass es zu einer der Musterklagen vom VGH Kassel alsbald zu einer Entscheidung kommen wird.

TonyBox

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1839 am: 15.07.2021 14:12 »
Sorry, wenn ich auch noch mal Frage.

Aber wie ist denn der Stand in NRW, ich habe hier irgendwie den Faden verloren.

VG

Tony

LehrerInNRW

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1840 am: 15.07.2021 14:31 »
In NRW gibt es bislang nur einen Gesetzentwurf zum Thema 3. und weitere Kinder und der steckt im Finanzausschuss fest.

Das ist mein Informationsstand.

Weiß vielleicht jemand, warum es zur Sitzung vom 24.6. noch kein Protokoll gibt?

Finanzer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1841 am: 15.07.2021 14:34 »
Der TBB macht weiter Druck:
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/thueringen-spart-zu-lasten-seiner-bediensteten-1/

Der Herr Battis hatte m.M.n. auch für Hessen ein Gutachten erstellt, wenn ich mich dunkel dran erinnern kann.
Aber außer einem 7min Podcast hört man in Hessen ja nichts mehr davon. Wollen wir mal hoffen, dass es zu einer der Musterklagen vom VGH Kassel alsbald zu einer Entscheidung kommen wird.

Sie erinnern sich richtig, Herr Battis hatte im Auftrag des DBB Hessen ein entsprechendes Gutachten erstellt.
Von der Klage hat man seit langer Zeit nichts mehr gehört.

sapere aude

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1842 am: 15.07.2021 19:13 »
Zum Ende 2020 hieß es von den Gewerkschaften und Verbänden, eine Entscheidung des VGH Hessen wird zeitnah erwartet.
Ich hoffe, dass Hessen sich an die Entscheidung (auch wenn es ein Vorlagebeschluss zum BVefG sei  wird) gebunden fühlt und gesetzgeberisch tätig wird.

nero

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1843 am: 15.07.2021 22:23 »
In NRW gibt es bislang nur einen Gesetzentwurf zum Thema 3. und weitere Kinder und der steckt im Finanzausschuss fest.
Danke für die Erinnerung. Bin davon ausgegangen, dass der Besoldungsrechner für NRW den erhöhten Familienzuschlag schon drin hat. Wollte schonmal gucken wie es bei mir ab Dezember aussieht. Aber muss ja dann noch mal ca. 400€ brutto dazu rechnen.  ;D

newT

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1844 am: 15.07.2021 23:23 »
https://www.bbb-bayern.de/offensive-heimat-bayern-2025-fueracker-stellt-heimatstrategie-vor/

Das ist hingegen für den BBB interessant und ein spannendes Thema....
Ich bin echt gespannt, was Bayern zur nächsten Besoldungsrunde aus dem Hut zaubert, nachdem sie jetzt schon knapp ein Jahr hinter verschlossenen Türen eine Lösung ausbrüten  ???
Ich gehe ja immer vom Besten aus und hoffe, dass hier wirklich eine verfassungskonforme Lösung gesucht wird, aber ich stell mich schonmal auf den worst case ein und es gibt lediglich einen regionalen Familienergänzungszuschlag und der Rest geht leer aus und muss sich durchklagen :-[
Mit Kindern sollte aber auch in Mietenstufe IV noch was hängen bleiben :D