Moin alle miteinander,
im hohen Norden gibt es mal wieder Neuigkeiten (vgl.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VI/Presse/PI/2021/210806_besoldung.html). Eine grüne Finanzministerin stellt sich ins Foyer eines Landtages und kündigt tatsächlich die Einführung einer Herdprämie ("Familienergänzungszuschläge 1 und 2") für EhepartnerInnen von Beamtinnen und Beamten an. Wenn ich CSU-Politiker wäre, wüsste ich nicht, ob ich dabei lachen oder weinen sollte
Daneben noch jede Menge weiterer Kniffe um ja nicht an die Grundbesoldungssätze ran zu müssen. Dass das Eingangsamt in SH
erst letztes Jahr von A4 auf A5 angehoben wurde, sollte nicht unerwähnt bleiben. Aber lest selbst:
Anhebung des untersten Einstiegamts von Besoldungsgruppe A5, Stufe 1 auf Besoldungsgruppe A6, Stufe 2
Erhöhung des Familienzuschlags um pauschal 40 Euro pro Kind
Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes für Ehegatten von 70 Prozent auf 90 Prozent (ohne Pflegeaufwendungen) bei Familien mit zwei oder mehr Kindern
Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes für Kinder von 80 Prozent auf 90 Prozent bei Familien mit drei oder mehr Kindern
Reduzierung des Anrechnungssatzes in der Heilfürsorge von 1,4 Prozent um 0,4 Prozent auf 1 Prozent
Wegfall des Selbstbehalts in der Beihilfe für die Besoldungsgruppen A6 bis A9
Hinzu kommen zwei Familienergänzungszuschläge, die in Abhängigkeit vom Familieneinkommen gezahlt werden sollen. Dies ist eine grundlegende Modernisierung des Besoldungsrechts, das bislang auf der Annahme des "Alleinverdiener-Modells" beruht.
Familienergänzungszuschlag 1: Zur Umsetzung des Urteils zur Sicherung des Abstands zur sozialen Grundsicherung wird ein Zuschlag eingeführt, um bedarfsgerecht im konkreten Fall den erforderlichen Abstand zur Grundsicherung gewährleisten zu können. Ein entsprechender Bedarf kann sich derzeit in unteren Besoldungsgruppen bis zum Eingangsbereich der Besoldungsgruppe A9 ergeben.
Familienergänzungszuschlag 2: Zur Umsetzung des Urteils zu Familien mit mehr als zwei Kindern wird ein bedarfsbezogener Erhöhungsbetrag ab dem dritten Kind eingeführt, wenn kein ausreichendes Einkommen des Ehegatten oder der Ehegattin, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners oder sonstigen Unterhaltspflichtigen vorhanden ist.
"Mit dem Schritt, bei den Familienergänzungszuschlägen künftig auch das Partnereinkommen zu berücksichtigen, lösen wir uns vom Bild der klassischen Alleinverdiener-Familie. Damit bildet das Besoldungsrecht die gesellschaftliche Veränderung ab, dass in der Regel mehr als das Einkommen eines Alleinverdienenden als Familieneinkommen zur Verfügung steht," so Heinold.
Die geplanten Änderungen führen insgesamt zu strukturellen Mehrausgaben für den Landeshaushalt von voraussichtlich rund 27 bis 33 Millionen Euro jährlich. Für die Jahre 2020 und 2021 ist eine pauschale Nachzahlung ab dem dritten Kind geplant von 80 Euro monatlich für das dritte und jedes weitere Kind zusätzlich 260 Euro monatlich für das dritte Kind und 317 Euro monatlich für jedes weitere Kind, wenn das Ehegatteneinkommen unter der Einkommensgrenze lag.