Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1489069 times)

tomhsv

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 29
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1920 am: 16.08.2021 23:33 »
In Hamburg geht es ja nicht nur um die Amtsangemessene Alimentation von kinderreichen Familien. Ausgangspunkt war die erhebliche Reduzierung der jährlichen Sonderzahlung und die weiteren Kürzungen im Hinblick auf die Finanzkrise.

Bei den Urteilen sind ja noch einige andere Parameter festgelegt worden, die sich nicht nur auf den Vergleich mit der 4 köpfigen Familie beziehen, auch diese wurden nicht eingehalten.

Natürlich sollte man die kinderreichen Familien überproportional berücksichtigen , was man ja auch tut und von mir aus auch noch stärker machen sollte, aber das darf nicht dazu führen das ein Beamter mit erheblich höherer Besoldungsstufe in Zukunft weniger verdient als sein kinderreicher Kollege.

Ich möchte dann mal sehen, wie solche Klagen von kinderlosen Beamten ausgehen würden. Erinnere nur an die Einführung der Erfahrungsstufe, aufgrund der Klagen wegen Ungleichbehandlung. Eine Besoldung im Vergleich, muß sich immer noch Größtenteils an Eignung und Befähigung orientieren und nicht wieviel Kinder man hat.
« Last Edit: 16.08.2021 23:42 von tomhsv »

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,403
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1921 am: 17.08.2021 00:11 »
[...] aber das darf nicht dazu führen das ein Beamter mit erheblich höherer Besoldungsstufe in Zukunft weniger verdient als sein kinderreicher Kollege.

Mit welcher Begründung? Noch mal: Hier geht es um die Alimentation der Kinder, nicht um die Besoldungsstufe des Beamten.

btw: Wenn ich die Zahlen richtig überblicke, dann erhält ein Beamter in Hamburg für A4, Stufe 1 derzeit ein Grundgehalt von 2448€/Monat, und in A10 in Stufe 1 3067€/Monat. Ist der A4-ler verheiratet und hat drei Kinder, erhält er einen Familienzuschlag von monatlich 263+121+375 Euro und hat damit schon mehr als der Single-A10-ler; mit dem siebten Kind "schlägt" der verheiratete und kinderreiche A4-ler auch den Single A14-ler in der ersten Stufe.

Du siehst: Deine unbegründete Forderung wird auch bisher schon nicht erfüllt.

tomhsv

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 29
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1922 am: 17.08.2021 00:25 »
 :) Das ist jetzt zwar ein extrem Vergleich weil noch Single/verheiratet. Kommt da noch der geplante regionale Ergänzungszuschlag hinzu sind es 475+290+266. Also mehr als A 11, wie soll man das der Öffentlichkeit draußen verkaufen, wo keiner nur deshalb mehr verdient weil er Kinder hat. Oder soll der Ergänzungszuschlag noch on Top kommen ?

DrStrange

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 224
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1923 am: 17.08.2021 07:27 »
Wie man das verkaufen soll in der Öffentlichkeit? Blick in die Verfassung reicht.

Die vielen Kinder kosten ja auch viel Geld. Das vergessen hier scheinbar einige. Und sind die Kinder nicht mehr kindergeldberechtigt, fällt ein ganzer Batzen Kohle wieder weg. Das ist ja nicht für ewig.

Ytsejam

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 119
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1924 am: 17.08.2021 07:40 »
aber das darf nicht dazu führen das ein Beamter mit erheblich höherer Besoldungsstufe in Zukunft weniger verdient als sein kinderreicher Kollege.

Ich habe recht jung eine Führungsposition bekommen und wegen der Altersstufen weit weniger verdient als die Kollegen "unter" mir, egal ob mit Kind oder ohne ;-) So groß muss der Altersunterschied auch gar nicht sein, A9 Stufe 3 ist weniger als A8 Stufe 5. oder A8 Endstufe ist gleich A10 Stufe 5.

tomhsv

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 29
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1925 am: 17.08.2021 08:01 »
Ok, nun habe ich mich hier in diesem Thread etwas mehr eingelesen. Hätte ich vielleicht vor meinen Kommentaren machen sollen, über die Frage ob ein kinderreicher Beamter wesentlich mehr verdienen sollte als sein kinderloser Kollege in der gleichen Besoldungsstufe ......  ist Ansichtssache und wohl der jeweiligen Lebenssituation geschuldet.

So richtig versteht bei uns keiner, um was es speziell in Hamburg genau geht. Es wurde uns immer verkauft es geht um die Kürzung der jährlichen Sonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld), in deren Folge es zur einer unteralimentierung gekommen ist und somit bei obsiegen wieder auf den Stand vor 2011 gesetzt werden muss. Aber im Prinzip geht es doch um die allgemeine nicht angemessene Alimentierung aufgrund der festgelegten Parameter, die im Prinzip hauptsächlich kinderbezogen sind. Ich bin davon ausgegangen das Hamburg dann zumindest für 2011/2012 die Differenz zur Regelung der Sonderzahlung vor 2011, also 66% des Jahresgehalts und der danach ins Grundgehalt gerechneten 1000 Euro nachzahlen müßte. Oder soll das jetzt alles in einem Abwasch geregelt werden ?

https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/75130/bildung_von_rueckstellungen_im_jahresabschluss_2020_fuer_das_risiko_von_besoldungs_und_versorgungszahlungen_im_zusammenhang_mit_klageverfahren_auf_gew.pdf

Sowie ich es verstehe soll jeder Beamter für 2011 3,9 % und für 2012 4,3 % bekommen, für das Jahr 2020 mit Widerspruch 2,6 %. Zusätzlich bis zu 480 p. Monat für 2 Kinder rückwirkend ab 2011. So jedenfalls wurden die Rückstellungen gebildet. Das wären ungefähr bei einem Beamten mit 2 Kindern 7000 im Jahr mehr, seit 2011 bei entsprechender Hemmung der Verjährung.

 :) Sportlich





« Last Edit: 17.08.2021 08:15 von tomhsv »

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 644
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1926 am: 17.08.2021 10:31 »
Ich stelle mich darauf ein, dass ich mich bis zu meinem Lebensende mit meinem Dienstherrn über eine amtsangemessene Alimentation streiten muss, da der Dienstherr seine Beamten immer äußerst knapp und mit allen legalen und illegalen Tricks, nach den Regeln des Bundesverfassungsgerichts besolden wird.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,751
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1927 am: 17.08.2021 10:40 »
Ich stelle mich darauf ein, dass ich mich bis zu meinem Lebensende mit meinem Dienstherrn über eine amtsangemessene Alimentation streiten muss, da der Dienstherr seine Beamten immer äußerst knapp und mit allen legalen und illegalen Tricks, nach den Regeln des Bundesverfassungsgerichts besolden wird.

Stimmt. Wenn man mit 2xA11 oder 1xA13 einkommensmäßig schon zu den obersten 10% in Deutschland gehört, ists schon äußerst knapp...

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,308
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1928 am: 17.08.2021 11:07 »
Ich stelle mich darauf ein, dass ich mich bis zu meinem Lebensende mit meinem Dienstherrn über eine amtsangemessene Alimentation streiten muss, da der Dienstherr seine Beamten immer äußerst knapp und mit allen legalen und illegalen Tricks, nach den Regeln des Bundesverfassungsgerichts besolden wird.

Stimmt. Wenn man mit 2xA11 oder 1xA13 einkommensmäßig schon zu den obersten 10% in Deutschland gehört, ists schon äußerst knapp...

Was kann der ÖD dafür, wenn der Pöbel so wenig verdient? Durch die ganze Armutsmigration steigt man in der Leiter halt automatisch nach oben. Deshalb kann man sich aber nicht mehr kaufen...

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,751
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1929 am: 17.08.2021 11:19 »
Entschuldigung. Dass mal wieder die Migranten Schuld an der Misere sind hatte ich natürlich übersehen.

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,403
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1930 am: 17.08.2021 11:35 »
Durch die ganze Armutsmigration steigt man in der Leiter halt automatisch nach oben. Deshalb kann man sich aber nicht mehr kaufen...

Dass diese Aussage Blödsinn ist, lässt sich leicht überprüfen. So betrug 2009 nach Destatis [1] in Deutschland das Median-Netto-Äquivalenzeinkommen 18.586€. Als einkommensreich zählt man, wenn man mindestens 200% des Median-Netto-Äquivalenzeinkommens an laufenden Einnahmen zur Verfügung hat. Dies traf nach [2] i.W. etwa schon auf den Single-Bundesbeamten A13 in Stufe 10 zu.

Insofern müsstest du dich zumindest auf die Zeit von vor 2009 beziehen, in der deine postulierte "Armutsmigration" stattgefunden hat. Aber auch da lassen sich recht einfach Zahlen finden, die diese Aussage widerlegen sollten...

[1]: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Lebensbedingungen-Armutsgefaehrdung/Tabellen/einkommensverteilung-silc.html

[2]: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund/a/2009?id=beamte-bund-2009&g=A_13&s=10&stkl=1&r=&kk=15.5&z=100&zkf=&f=0&zulage=&zulageid=&stj=2009&zv=VBL

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,308
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1931 am: 17.08.2021 11:42 »
Schade, ich hab mich schon bei den Top5 gesehen.

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,403
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1932 am: 17.08.2021 23:48 »
Hm,

das sind ja verschiedene Metriken: Für 2019 gibt destatis (siehe oben) ein Median-Netto-Äquivalenz-Einkommen von ca. 23.500€ an, d.h., einkommens-reich wäre man als Single ab ca. 47.000€ Nettoeinkommen in dem Jahr. Das erreichte der A13-Bundesbeamte in der Endstufe.

Gleichzeitig habe ich folgenden Artikel im Spiegel -- [1] -- gefunden, der ein Werkzeug, basierend auf der gleichen Datengrundlage (SOEP) eine entsprechende Einordnung der Zahlen möglich macht. Demnach landet man als Single mit diesem Netto-Äquivalenz-Einkommen (also 3920€/Monat) unter den Top 7% aller Haushalte und Top 5% aller Single-Haushalte.

Im drittem Armuts- und Reichtums-Bericht der Bundesregierung von 2008 -- [2] -- findet man (auf Seite 45) die Zahl, dass damals ca. 6,4% der Haushalte die Definition des Einkommensreichtums (min. 200% des Median-Nettoäquivalenzeinkommens) erfüllten. (Im sechsten Bericht aus diesem Jahr heißt es, dass relativ konstant ca. 8% in den Jahren bis 2018, für die Zahlen vorlagen, diese Schwelle erreichten.)

Zusammenfassend lässt sich wohl sagen, dass man -- wie es Organisator oben schon schrieb -- als Single mit A13 oder sogar noch mehr als Ehepaar mit 2*A11 locker unter die Top 10% der Haushalte in Deutschland (was das Nettoäquivalenzeinkommen betrifft) schafft, sogar an der Reichtumsschwelle kratzt; oder sie gar überwindet.

[1]: https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/deutschland-einkommensauswertung-8-millionen-topverdiener-a-76e5a9fa-c4ce-4309-952b-5b4bf57aefb4

[2]: https://dserver.bundestag.de/btd/16/099/1609915.pdf

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,792
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1933 am: 18.08.2021 07:00 »
Ab A13 aufwärts gehört man offenbar zu den Reichen. Meiner Meinung nach gehören da eher zur gehobenen Mittelschicht. Das zeigt für mich aber auch, dass die Diskrepanz zwischen Immobilienpreisen und Einkommen aus dem Gleichgewicht ist. Denn se,bist ein A13Single Verdiener zahlt 30- 40 Jahre Kredite ab.

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,403
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1934 am: 18.08.2021 08:42 »
Ab A13 aufwärts gehört man offenbar zu den Reichen. Meiner Meinung nach gehören da eher zur gehobenen Mittelschicht.

Ja, diese Fehlvorstellung haben viele: "Ich reich? Nie im Leben..." Selbst, wenn man Einkommensmillionär ist, wie Herr Merz.

Wenn sich die "gehobene Mittelschicht" irgendwo dort bewegen sollte, wo über 90% der Haushalte nicht hingelangen, stellt sich die Frage, was daran noch "Mitte" ist.