Wie muss ich den Rechtsmittel verstehen? Ich muss Klage eingereicht haben und der Widerspruch reicht nicht, um rückwirkend Geld zu erhalten?
Mit dem Gesetzesentwurf werden Nachzahlungsansprüche für Zeiträume vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2020 für alle Personen normiert, die im Hinblick auf ihre dritten und ggf. weiteren Kinder eine höhere Alimentation als die seinerzeit gesetzlich vorgesehenen Familienzuschläge durch einen Antrag schriftlich zeitnah geltend gemacht haben, soweit über ihre Anträge oder Rechtsbehelfe noch nicht abschließend entschieden worden ist.
Wichtig dabei ist, dass in jedem Jahr ein entsprechender Antrag gestellt worden sein muss und dieser Antrag nicht für die Folgejahre gegolten hat.
Da nach meiner Kenntnis erst ab dem Jahre 2017 seitens des Landes NRW einem Antrag auf Ruhen des Verfahrens zugestimmt wurde, dürften nur noch ganz wenige Fälle noch nicht abschließend entschieden worden sein.
Das ergibt sich auch aus den voraussichtlichen Mehrausgaben des Finanzministeriums NRW:
Jährliche Mehrkosten ab dem Jahr 2022: 88 Mio EUR pro Jahr
Einmalige Kosten im Jahr 2021: 120 Mio EUR
Rein mathematisch sind es also für alle Betroffenen für die gesamte Zeit vor dem 01.01.2021 lediglich rund 32 Mio EUR Nachzahlung.