Tendenziell gebe ich Dir Recht: Eine Kindergelderhöhung bzw. Anhebung der Kinderfreibeträge würde sich sicherlich besser verkaufen lassen. Allerdings würde selbst eine Verdoppelung in den meisten Ländern nicht ausreichen, um eine amtsangemessene Alimentation zu gewährleisten. Zugleich würden entsprechende Anhebungen mit der Gieskanne alle Steuerzahler mit Kindern besser stellen und wegen der Steuerprogression tendenziell sogar jene, die entsprechende Leistungen nicht benötigten, sogar noch einmal von der Tendenz her stärker.
Insofern dürfte es sicherlich überlegenswert sein, bedarfgerechte(re) Regelungen einzuführen - da davon aber insbesondere auch das Grundsicherungsniveau zumindest mittelbar betroffen wäre, führte das fast zwangsläufig zur nötigen Anhebung der Nettoalimentation ...
Wie schon vor ein paar Tagen geschrieben, die Besoldungsgesetzgeber haben sich mit ihrem seit 2015 weiterhin stur geradeaus fahrenden Handeln kaum ein Gefallen getan; denn die Direktiven der aktuellen Entscheidung dürften genau deshalb so kleinteilig ausgefallen sein (wenn das im Interesse des BVerfG gelegen hätte, hätte man jene bereits im November 2015 entsprechend erstellt). Da es dem BVerfG insbesondere um die Qualität der öffentlichen Verwaltung geht und diese in den Entscheidungen der Veraltungsgerichtsbarkeit in den letzten Jahren vielfach als abnehmend behandelt wurde - zu einem Zeitpunkt, da das Ringen um Fachkräfte eher größer geworden ist und zukünftig werden dürfte -, ist davon auszugehen, dass das BVerfG seine Rechtsprechung zukünftig noch einmal kleinteiliger vollziehen wird, wenn sich die juristisch unsinnige Schlupflochpolitik ungebrochen fortsetzte ...