Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2674671 times)

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2085 am: 08.09.2021 13:25 »
... und zwar nur für Kinder von Amtsträgern, die ausschließlich ein Geschwisterchen haben ...

Big T

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2086 am: 08.09.2021 13:25 »
Ich glaube, "die" nehmen eher mehrkosten hin, als das "nur für beamte" verkaufen zu müssen.

So geht man ja auch dem direkten vergleich zum TVöd/TVL ausm Weg.

Also, was meint Ihr, Volk und Steuerzahler?? Mehrkosten iO?



SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2087 am: 08.09.2021 13:51 »
Tendenziell gebe ich Dir Recht: Eine Kindergelderhöhung bzw. Anhebung der Kinderfreibeträge würde sich sicherlich besser verkaufen lassen. Allerdings würde selbst eine Verdoppelung in den meisten Ländern nicht ausreichen, um eine amtsangemessene Alimentation zu gewährleisten. Zugleich würden entsprechende Anhebungen mit der Gieskanne alle Steuerzahler mit Kindern besser stellen und wegen der Steuerprogression tendenziell sogar jene, die entsprechende Leistungen nicht benötigten, sogar noch einmal von der Tendenz her stärker.

Insofern dürfte es sicherlich überlegenswert sein, bedarfgerechte(re) Regelungen einzuführen - da davon aber insbesondere auch das Grundsicherungsniveau zumindest mittelbar betroffen wäre, führte das fast zwangsläufig zur nötigen Anhebung der Nettoalimentation ...

Wie schon vor ein paar Tagen geschrieben, die Besoldungsgesetzgeber haben sich mit ihrem seit 2015 weiterhin stur geradeaus fahrenden Handeln kaum ein Gefallen getan; denn die Direktiven der aktuellen Entscheidung dürften genau deshalb so kleinteilig ausgefallen sein (wenn das im Interesse des BVerfG gelegen hätte, hätte man jene bereits im November 2015 entsprechend erstellt). Da es dem BVerfG insbesondere um die Qualität der öffentlichen Verwaltung geht und diese in den Entscheidungen der Veraltungsgerichtsbarkeit in den letzten Jahren vielfach als abnehmend behandelt wurde - zu einem Zeitpunkt, da das Ringen um Fachkräfte eher größer geworden ist und zukünftig werden dürfte -, ist davon auszugehen, dass das BVerfG seine Rechtsprechung zukünftig noch einmal kleinteiliger vollziehen wird, wenn sich die juristisch unsinnige Schlupflochpolitik ungebrochen fortsetzte ...

nero

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2088 am: 08.09.2021 13:53 »
Hört sich erstmal nach einer logischen Lösung an. Ich persönlich (Besmter) würde die Kindergeldlösung favorisieren. Kinder werden in unserer Gesellschaft sowieso viel zu wenig wertgeschätzt. Im Grunde es Kinder erziehen ein teures Hobby. Bis auf ein bisschen Elterngeld und Kindergeld ist die Finanzierung reine Privatangelegenheit.

Ich denke es wird aber nicht als Lösung für die amtsangemesse Alimentation kommen. Hierzu müssten sich die Länder mit dem Bund abstimmen, wenn man sich die Flickschusterei der ersten Anpassungsgesetze anschaut, scheint da wenig Abstimmung zwischen den Ländern zu bestehen und der Bund muss ja auch noch sein ok geben.

cyrix42

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2089 am: 08.09.2021 15:05 »
Oder den Soli umwidmen in Solidaritätszuschlag für darbende Beamte? ;-)

2strong

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2090 am: 08.09.2021 17:24 »
Dann kann ich ihn ja gleich behalten ;)

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2091 am: 09.09.2021 08:51 »
Der tbb hat nun das von Ulrich Battis verfasste Rechtsgutachten vorgelegt, der mit seinen Kommentaren zum Grund- und Beamtengesetz einer der diesbezüglich wichtigsten und angesehensten Rechtswissenschaftler in Deutschland ist. Er würdigt den Gesetzentwurf und zeigt dabei seinen wiederkehrend sachwidrigen Gehalt auf, wie er zuvor über weite Strecken auch schon vom tbb nachgewiesen worden ist. Damit liegt ein maßgebliches Gutachten vor, das in seiner Expertise wohl kaum noch zu übertreffen sein dürfte. Es wird nun interessant werden, wie die Parteien und Abgeordneten in Thüringen darauf reagieren.

https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/wieso-weshalb-warum/

TonyBox

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2092 am: 09.09.2021 09:20 »
Oh je, selbst in Thüringen verdient man mehr als in NRW... auch wenn es nur ein paar Euro sind und dann winken die ohne mit der Wimper zu zucken alles durch...

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2093 am: 09.09.2021 10:56 »
Das Gutachten ist hier noch einmal in seinen wichtigsten Aussagen zusammengefasst worden: https://www.berliner-besoldung.de/battis-gutachten-veroeffentlicht/

TonyBox

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2094 am: 09.09.2021 12:35 »
Eigenwerbung?

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2095 am: 09.09.2021 12:40 »
Ich heiße nicht Battis und es haben nicht alle Zeit, die 33 Seiten zu lesen. Das liegt offensichtlich auf der Hand, wenn auch augenscheinlich nicht auf Deiner.

TonyBox

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2096 am: 09.09.2021 12:54 »
9. September 2021 Geschrieben von Torsten Schwan

konnte leider kein Bild einfügen... daher Copy & Paste

DeGr

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2097 am: 09.09.2021 13:25 »
Wo genau ist jetzt das Problem daran, dass Swen/Torsten seine Zusammenfassung des Gutachtens hier verlinkt? Ich kann keine Paywall o. Ä. erkennen und bin froh, meinen Kolleginnen und Kollegen, die sich mit der Thematik nicht befassen, eine Zusammenfassung liefern zu können. Der Umgang hier in diesem Forum ist teilweise echt unter aller Sau.

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2098 am: 09.09.2021 13:30 »
Eigenwerbung?
...was ist denn hier dran "echt unter aller Sau"? ::)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Organisator

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2099 am: 09.09.2021 13:41 »
Wo genau ist jetzt das Problem daran, dass Swen/Torsten seine Zusammenfassung des Gutachtens hier verlinkt? Ich kann keine Paywall o. Ä. erkennen und bin froh, meinen Kolleginnen und Kollegen, die sich mit der Thematik nicht befassen, eine Zusammenfassung liefern zu können.

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