Der Landtag NRW hat heute mit den Stimmen der CDU, FDP und der AfD das Gesetz zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften unverändert beschlossen. Damit dürfte sich die finanzielle Situation für alle kinderreichen Beamten zumindest rückwirkend ab dem 01.01.2021 deutlich verbessern.
Die SPD und die Grünen haben sich enthalten. Der zuvor seitens der SPD eingebrachte Änderungsvorschlag, der unter anderem vorsah, allen Beamten rückwirkend ab 2012 eine verfassungsgemäße Alimentation zu zahlen, wurde abgelehnt. Eine Nachzahlung für die Jahre vor 2021 haben somit nur diejenigen Beamten zu erwarten, die noch offene Rechtsmittelverfahren haben.
Die Berliner Rechtsprechung ist mit diesem Gesetzesentwurf allerdings noch nicht thematisiert worden. Sollte bis Ende des Jahres (und davon gehe ich derzeit aus) die Auswertung des Berliner Urteils noch nicht abgeschlossen sein, droht bei einer rückwirkenden Anpassung im Jahre 2022 jedem NRW-Beamten, der nicht rechtzeitig einen Antrag auf eine amtsangemessene Besoldung gestellt hat, die Verjährung seiner Ansprüche für das Jahr 2021.