Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2719523 times)

TonyBox

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2100 am: 09.09.2021 13:58 »
Wo genau ist jetzt das Problem daran, dass Swen/Torsten seine Zusammenfassung des Gutachtens hier verlinkt? Ich kann keine Paywall o. Ä. erkennen und bin froh, meinen Kolleginnen und Kollegen, die sich mit der Thematik nicht befassen, eine Zusammenfassung liefern zu können. Der Umgang hier in diesem Forum ist teilweise echt unter aller Sau.

https://www.berliner-besoldung.de/vernichtendes-urteil-berliner-senat-missachtet-das-bverfg/

Naja, also ich finde es schon fragwürdig, wenn der Sachverständige Dr. Torsten Schwan (Osnabrück) hier Eigenwerbung macht. Warum macht er das Reputation, traffic, etc.? Keine Ahnung!

Die Frage lautet Eher in welcher Thematik hat er seine Dissertation geschrieben (Pädagogik)?

Hat er denn einen Dr. in Rechtswissenschaften oder einen Dr. im öffentlichen Recht? Kann er überhaupt die Gesetzestexte in den Formen eines Juristen auslegen, hat er das entsprechende „know how“?

Ich frage ja nur, da viele hier Sie anscheinen alles glauben was er so schreibt... haben Sie das mal selber nachgeprüft?

Mich persönlich nervt es.. 

Ihr könnt mich gerne "Smiten", macht ruhig, der Zähler geht schon nicht kaputt  8)

Organisator

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2101 am: 09.09.2021 14:07 »
Die einzige Voraussetzung für die Teilnahme an diesem eForum ist neben einer Anmeldung die Einhaltung einer gewissen Netiquette.

Wenn man sich für ein Thema interessiert, sinnige Beiträge schreibt und auch noch Links auf andere sinnige Artikel postet ist das genau wofür ein solches Forum da ist. Der Austausch mit Gleichgesinnten.
Da ist die Qualifikation des Einzelnen völlig unerheblich und ergibt sich im Übrigen auch aus den Posts.

Die Frage ist daher nach der persönlichen Meinung und Bewertung eines Themas, nicht die Bildung. Wen das nervt, der kann ja andere Threads lesen und sich im Expertenforum tummeln.

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2102 am: 09.09.2021 14:14 »
Wo genau ist jetzt das Problem daran, dass Swen/Torsten seine Zusammenfassung des Gutachtens hier verlinkt? Ich kann keine Paywall o. Ä. erkennen und bin froh, meinen Kolleginnen und Kollegen, die sich mit der Thematik nicht befassen, eine Zusammenfassung liefern zu können. Der Umgang hier in diesem Forum ist teilweise echt unter aller Sau.

https://www.berliner-besoldung.de/vernichtendes-urteil-berliner-senat-missachtet-das-bverfg/

Naja, also ich finde es schon fragwürdig, wenn der Sachverständige Dr. Torsten Schwan (Osnabrück) hier Eigenwerbung macht. Warum macht er das Reputation, traffic, etc.? Keine Ahnung!

Die Frage lautet Eher in welcher Thematik hat er seine Dissertation geschrieben (Pädagogik)?

Hat er denn einen Dr. in Rechtswissenschaften oder einen Dr. im öffentlichen Recht? Kann er überhaupt die Gesetzestexte in den Formen eines Juristen auslegen, hat er das entsprechende „know how“?

Ich frage ja nur, da viele hier Sie anscheinen alles glauben was er so schreibt... haben Sie das mal selber nachgeprüft?

Mich persönlich nervt es.. 

Ihr könnt mich gerne "Smiten", macht ruhig, der Zähler geht schon nicht kaputt  8)

Dr. Torsten Schwan, Studium der Fächer Chemie, Geschichte sowie Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften, Studienrat an einer Osnabrücker Gesamtschule

Als offensichtlich verbeamtete Lehrkraft ist er natürlich an Besoldungsfragen interessiert.
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2103 am: 09.09.2021 14:18 »

Ich frage ja nur, da viele hier Sie anscheinen alles glauben was er so schreibt... haben Sie das mal selber nachgeprüft?

Mich persönlich nervt es.. 


Hast du es nachgeprüft? Kannst du es?

Wirst du zum lesen gezwungen?

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2104 am: 09.09.2021 14:27 »
Wo genau ist jetzt das Problem daran, dass Swen/Torsten seine Zusammenfassung des Gutachtens hier verlinkt? Ich kann keine Paywall o. Ä. erkennen und bin froh, meinen Kolleginnen und Kollegen, die sich mit der Thematik nicht befassen, eine Zusammenfassung liefern zu können. Der Umgang hier in diesem Forum ist teilweise echt unter aller Sau.

https://www.berliner-besoldung.de/vernichtendes-urteil-berliner-senat-missachtet-das-bverfg/

Naja, also ich finde es schon fragwürdig, wenn der Sachverständige Dr. Torsten Schwan (Osnabrück) hier Eigenwerbung macht. Warum macht er das Reputation, traffic, etc.? Keine Ahnung!

Die Frage lautet Eher in welcher Thematik hat er seine Dissertation geschrieben (Pädagogik)?

Hat er denn einen Dr. in Rechtswissenschaften oder einen Dr. im öffentlichen Recht? Kann er überhaupt die Gesetzestexte in den Formen eines Juristen auslegen, hat er das entsprechende „know how“?

Ich frage ja nur, da viele hier Sie anscheinen alles glauben was er so schreibt... haben Sie das mal selber nachgeprüft?

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Was mein Grund für das Posten des betreffenden Links war, ist recht einfach: Mein Ziel ist, das Thema so weit, wie mir das möglich ist, weiter bekannt zu machen. Deshalb rufe ich hier wiederkehrend verschiedene Medien auf, da ich davon ausgehe, dass dort jeweils ebenfalls weitere interessante Informationen vorhanden sein dürften - aus wessen Feder auch immer. Und da ich mir hier das Recht herausnehme, wie jede und jeder andere auch unter einem Pseudonym zu schreiben, habe ich auf den Beitrag unter der Berliner Besoldung hingewiesen. Das ist alles. Mehr Motivation war nicht.

Und dass Dich meine Beiträge nerven, tut mir natürlich leid - nur leider kann ich deshalb nicht aufhören, hier zu schreiben. Insofern solltest Du Dich vielleicht nicht ärgern und besser meine Beiträge nicht lesen. Das dürfte gesünder für Dich sein - und da wir ja als Beamte auf unsere Gesundhaltung achten sollen, hätte das doch auch was für sich.

TonyBox

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2105 am: 09.09.2021 14:29 »

Ich frage ja nur, da viele hier Sie anscheinen alles glauben was er so schreibt... haben Sie das mal selber nachgeprüft?

Mich persönlich nervt es.. 


Hast du es nachgeprüft? Kannst du es?

Wirst du zum lesen gezwungen?

Um auf Ihre Fragen einzugehen: 1)Ja, 2) Ja, 3)Nein. Muss aber viel scrollen

TonyBox

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2106 am: 09.09.2021 14:32 »
@ Swen

Danke für die Klarstellung.

Rentenonkel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2107 am: 09.09.2021 15:51 »
Der Landtag NRW hat heute mit den Stimmen der CDU, FDP und der AfD das Gesetz zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften unverändert beschlossen. Damit dürfte sich die finanzielle Situation für alle kinderreichen Beamten zumindest rückwirkend ab dem 01.01.2021 deutlich verbessern.

Die SPD und die Grünen haben sich enthalten. Der zuvor seitens der SPD eingebrachte Änderungsvorschlag, der unter anderem vorsah, allen Beamten rückwirkend ab 2012 eine verfassungsgemäße Alimentation zu zahlen, wurde abgelehnt. Eine Nachzahlung für die Jahre vor 2021 haben somit nur diejenigen Beamten zu erwarten, die noch offene Rechtsmittelverfahren haben.

Die Berliner Rechtsprechung ist mit diesem Gesetzesentwurf allerdings noch nicht thematisiert worden. Sollte bis Ende des Jahres (und davon gehe ich derzeit aus) die Auswertung des Berliner Urteils noch nicht abgeschlossen sein, droht bei einer rückwirkenden Anpassung im Jahre 2022 jedem NRW-Beamten, der nicht rechtzeitig einen Antrag auf eine amtsangemessene Besoldung gestellt hat, die Verjährung seiner Ansprüche für das Jahr 2021.
« Last Edit: 09.09.2021 16:01 von Rentenonkel »

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2108 am: 10.09.2021 07:48 »
Man erlaube mir eine dumme Frage. Ich verfolge dieses Thema schon seit langem und habe mir nunmal die Mühe gemacht dies selsbt für mich auszurechnen, was denn 15% über Grundsicherung für mich bedeutet. Ich bin a7 Stufe 8 in SH, bin Verheirattet und habe 2 Kinder und Wohneigentum. Jedoch komme ich wenn ich die Grundsicherung ausrechne noch nicht mal irgendwie annähernd auf meine derzeitige Besoldung. Ich habe hier jedoch immer wieder gelesen, dass es gerade auch um meine Konstellation geht die Probleme machen soll. Denke ich falsch oder gibt es dazu mal Richtwerte?  Vielen Dank.

Finanzer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2109 am: 10.09.2021 08:20 »
@HansGeorg: Haben Sie auch die Kosten für eine angemessene Wohnung, Teilhabe und Bildung miteinberechnet?

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2110 am: 10.09.2021 08:39 »
Und mann muss von der niedrigsten Besoldungsstufe ausgehen. Das wäre in S-H A4.

Big T

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2111 am: 10.09.2021 08:47 »
@hansgeorg:
der "kleinste" beamte soll netto 15% mehr haben, als eine vergleichbare familie in Grundsicherung.
Und wenn dessen besoldung um xx % werden muss, hat das wegen des relativen abstandsgebots der unterschiedlichen besoldungsgruppen auch auswirkung auf alle beamten über ihm.

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2112 am: 10.09.2021 09:23 »
Alles klar vielen Dank. Gibt es für das Abstandsgebot auch einen Richtwert in %?

ACDSee

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2113 am: 10.09.2021 10:09 »
"Eine deutliche Verringerung der Abstände der Bruttogehälter in den Besoldungsgruppen infolge unterschiedlich hoher linearer Anpassungen bei einzelnen Besoldungsgruppen oder zeitlich verzögerter Besoldungsanpassungen indiziert daher einen Verstoß gegen das Abstandsgebot. Ein Verstoß liegt in der Regel vor bei einer Abschmelzung der Abstände zwischen zwei vergleichbaren Besoldungsgruppen um mindestens 10 v.H. in den zurückliegenden fünf Jahren. "

Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/05/ls20150505_2bvl001709.html - Randnummer 112

cyrix42

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2114 am: 10.09.2021 10:38 »
Alles klar vielen Dank. Gibt es für das Abstandsgebot auch einen Richtwert in %?

Zitat von: BVerfG, - 2 BvL 4/18 - Rn. 45
Ein im Rahmen der Gesamtabwägung zu gewichtendes Indiz für eine unzureichende Alimentation liegt vielmehr bereits dann vor, wenn die Abstände um mindestens 10 % in den zurückliegenden fünf Jahren abgeschmolzen wurden (vgl. BVerfGE 139, 64 <118 Rn. 112>; 140, 240 <286 Rn. 92>).

Allerdings vergleicht das BVerfG in diesem Urteil selbst nur die Grundbesoldungen und deren Abstände -- der Richterbund und so mancher hier hätte aber gern, die Gesamtsummen inkl. aller Bestandteile für 4K-Alleinverdiener-Beamten verglichen gesehen, damit die Anhebung der Familienzuschläge für die niedrigeren Ämter sich auch auf die höheren auswirken würde...