Alles klar vielen Dank. Gibt es für das Abstandsgebot auch einen Richtwert in %?
Ein im Rahmen der Gesamtabwägung zu gewichtendes Indiz für eine unzureichende Alimentation liegt vielmehr bereits dann vor, wenn die Abstände um mindestens 10 % in den zurückliegenden fünf Jahren abgeschmolzen wurden (vgl. BVerfGE 139, 64 <118 Rn. 112>; 140, 240 <286 Rn. 92>).
Allerdings vergleicht das BVerfG in diesem Urteil selbst nur die Grundbesoldungen und deren Abstände -- der Richterbund und so mancher hier hätte aber gern, die Gesamtsummen inkl. aller Bestandteile für 4K-Alleinverdiener-Beamten verglichen gesehen, damit die Anhebung der Familienzuschläge für die niedrigeren Ämter sich auch auf die höheren auswirken würde...
Das Urteil liest sich für mich anders. Bei der Prüfung der Mindestalimentation wurde in dem Urteil folgendes geprüft: Dem Grundsicherungsniveau gegenüberzustellen ist die Nettoalimentation, die einer vierköpfigen Familie auf Grundlage der untersten Besoldungsgruppe zur Verfügung steht.
Dabei hat das BVerfG festgestellt, dass der Beamte mit zwei Kindern in der untersten Besoldungsgruppe rund 9.500 EUR pro Jahr (oder rund 29 %) zu wenig hat.
Weiter hat das BVerfG ausgeführt, dass dem Besoldungsgesetzgeber grundsätzlich freigestellt ist, wie er eine verfassungsgemäße Besoldung herbeiführt. Wenn allerdings eine verfassungsgemäße Besoldung einer 4K Familie nur dadurch erreicht werden kann, dass die neuen Familienzuschläge einen so erheblichen Umfang zum Gesamteinkommen (rund 40%) nehmen, dann stellt sich die Frage, ob das
Amt an sich bereits ausreichend alimentiert wird.
Es reicht also nach der Argumentation des BVerfG nicht aus, lediglich die Familienzuschläge anzuheben, sondern für den kleinsten Beamten müsste auch das Amt besser alimentiert werden. Wenn jedoch die Alimentation des kleinsten Beamten angehoben werden muss, dann gerät natürlich auch daraus folgend die gesamte Besoldungsstruktur in Schieflage und aufgrund des Abstandsgebotes innerhalb der Besoldungstabelle müssten demnach alle Ämter mehr oder weniger erhöht werden.
Nach meiner Meinung muss sich daher die Politik überlegen,
wie sie eine verfassungsgemäße Alimentation gewährleisten will. Folgende Möglichkeiten sind mir dabei über den Weg gelaufen:
1. Steuerliche Entlastung durch Kinderfreibeträge
2. Erhöhung des Kindergeldes
3. Einführung einer Kindergrundsicherung
4. Erhöhung der Beihilfesätze für Familien mit Kindern
5. Erhöhung des Familienzuschlages
6. Erhöhung der Grundalimentation
7. Einführung eines bedarfsorientierten Familienzuschlages (mit aus meiner Sicht zumindest verfassungsrechtlichen Bedenken)
8. Einführung eines Wohnortzuschlages in Anlehnung an die Wohngeldtabelle
9. Eine Kombination aus mehreren Punkten
Zumindest beim Punkt 6 dürften alle Beamten unabhängig von der Anzahl der Kinder von einer Erhöhung profitieren.