Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2719775 times)

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,001
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2175 am: 20.09.2021 10:11 »
Im Jahr 2050 sind dann wegen Abschaffung der Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen alle Beamte mindestens in A14 Erfahrungsstufe 12. Hauptsache man muss nicht die Grundbesoldung erhöhen.

Der Obelix

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 318
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2176 am: 20.09.2021 10:21 »
Und am Ende des Gesetzentwurfes nun ein paar Worte, die jeden Landesbeamten aus Thüringen hunderte Dankesgebete in Richtung Landtag aussenden lassen sollten:

"Die Wirkungen der Nichteinhaltung des zweiten Parameters werden derzeit durch die erheblich zugunsten der Besoldung sprechenden Werte des dritten Parameters zumindest teilweise kompensiert. Zudem ist die qualitätssichernde Funktion der Alimentation in Thüringen gegeben. Diese zeichnet sich neben der im Länder-vergleich überdurchschnittlichen Besoldung in den Eingangsämtern auch  durch  die  bestehenden  Beihilferegelungen aus. "

Ja Herrgott nocheinmal. Was für eine großartige Situation dort in Thüringen ihr doch habt :P

Es wird in der Begründung noch ein Stückle besser, mit der folgenden Feststellung muss man sich dann fragen, ob hier noch bekannt ist, dass A 10 "Oberinspektor" ist. Also nicht A2 oder A3, sondern eine Laufbahn mit FH Studium und auch sozusagen Fernsehtauglichem Amt (Oberinspektor Derrick, der war doch A10 oder):

"Daraus ist erkennbar, dass ab der Besoldungsgruppe A10 im Jahr 2019 der Mindestabstand zur Grundsicherung eingehalten wurde."
« Last Edit: 20.09.2021 10:30 von Der Obelix »

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,325
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2177 am: 20.09.2021 21:34 »
Wow, ab 2019 und ab A10 (gemeint war A???) wurde verfassungsgemäß alimentiert, wirklich eine reife Leistung.

Manchmal bleibt hier der Mund offen, wie der Bund und die Bundesländer sehendes Auges und fortgesetzt verfassungswidrige Besoldungsgesetze auf den Weg bringen.
« Last Edit: 20.09.2021 21:47 von clarion »

Rentenonkel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 599
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2178 am: 21.09.2021 07:01 »
Das Gesetz zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften NRW ist heute im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2021 Nr. 69 vom 21.9.2021 verkündet worden und ist daher in Kraft.

Die weitere Umsetzung dieses Gesetzes durch die auszahlenden Besoldungsstellen bleibt abzuwarten.

mpai

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 135
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2179 am: 21.09.2021 10:29 »
Das Gesetz zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften NRW ist heute im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2021 Nr. 69 vom 21.9.2021 verkündet worden und ist daher in Kraft.

Die weitere Umsetzung dieses Gesetzes durch die auszahlenden Besoldungsstellen bleibt abzuwarten.

Für einen normalen Beamten (vh, 2 Kinder) ändert sich nichts?

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,531
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2180 am: 21.09.2021 13:27 »
...genau!
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

uw147

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 90
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2181 am: 21.09.2021 17:09 »
Das Gesetz zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften NRW ist heute im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2021 Nr. 69 vom 21.9.2021 verkündet worden und ist daher in Kraft.

Die weitere Umsetzung dieses Gesetzes durch die auszahlenden Besoldungsstellen bleibt abzuwarten.

Für einen normalen Beamten (vh, 2 Kinder) ändert sich nichts?

Laut FM Lienenkämper soll der andere Beschluss des BVerfG (Mindestabstand) für NRW im Rahmen der Übernahme des nächsten Tarifergebnisses berücksichtigt werden. Informationen in welcher Form das geschehen soll gibt es bislang keine.

Der Obelix

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 318
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2182 am: 22.09.2021 08:44 »


Die weitere Umsetzung dieses Gesetzes durch die auszahlenden Besoldungsstellen bleibt abzuwarten.
[/quote]

Für einen normalen Beamten (vh, 2 Kinder) ändert sich nichts?
[/quote]

Da wäre ich vorsichtig, wenn durch verschiedene Maßnahmen das Mindestabstandsgebot innerhalb der Besoldungsgruppen nicht mehr gewahrt wird, wäre auch hier die aktuelle Regelung möglicherweise verfassungswidrig.

Ebenso muss man ja sagen, dasss der aktuelle und verspätete Wurf des Landes NRW hinsichtlich einer Rechtmäßigkeit nicht geprüft wurde. Insofern sollte man also auch hier wieder jährlich Rechtsmittel einlegen.

So wäre zumindest meine Vorgehensweise.

Nach dem ganzen Pfusch und gebrochenen Zusagen der letzten Jahre muss man leider sagen: Vertrau nur dir selbst............aber in keinem Fall dem Besoldungsgesetzgeber.

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,531
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2183 am: 22.09.2021 08:47 »
...durch das  Gesetz zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien   ändert sich für den "normalen" Beamten erstmal nichts...

...alle anderen Begehrlichkeiten stehen auf einem anderem Papier...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Descartes

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 39
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2184 am: 22.09.2021 09:44 »
Erst mal abwarten, wann denn überhaupt die Umsetzung geplant ist und wann dann tatsächlich mit der Überweisung zu rechnen ist. Das LBV weiß jedenfalls noch von nichts….

nero

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 82
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2185 am: 22.09.2021 09:47 »
Ist der Rechner für die NRW-Beamten entsprechend schon angepasst?

Descartes

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 39
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2186 am: 22.09.2021 09:47 »
Admin! Wann ist mit der Berücksichtigung der neuen Familienzuschläge im Besoldungsrechner zu rechnen?
Vielen Dank für Ihre Mühe.

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,531
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2187 am: 22.09.2021 10:14 »
Admin! Und wann kommt die Nachzahlung?  8) :D ;)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Der Obelix

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 318
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2188 am: 22.09.2021 10:19 »
wir scheinen hier aber ein paar wirklich zeugungfreudige Mitglieder des Forums zu haben:-)

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,531
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2189 am: 22.09.2021 10:21 »
..was soll man auch mit der ganzen Zeit im HomeOffice anfangen?... ;)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen