Aktuelles aus dem Beamtenbereich
Beamtenalimentation – Korrekturen sind fällig
– September 2021 –
Schon im vergangenen Jahr hatte sich das Bundesverfassungsgericht in mehreren Fällen mit der Beamtenalimentation befasst und dabei die Vorgaben für die Bemessung der verfassungsgemäßen Höhe der Besoldung konkreter gefasst und den veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst. Der BBB ist seitdem in Kontakt mit dem FM, um gemeinsam zu einer Umsetzung der Rechtsprechung auch im bayerischen Recht zur kommen.
Die Entscheidungen ergingen zur Höhe der Alimentation von Beamten, Richtern und Staatsanwälten in Berlin sowie zur Besoldung von Beamten mit mehr als zwei Kindern in Nordrhein-Westfalen (BVerfG Az 2 BvL 4/18; 2 BvL 6/17; 2 BvL 8/17; 2 BvL 7/17 vom 4. Mai 2020). Die aufgestellten Vorgaben sind differenziert und ihre Anwendung erfordert umfangreiche Berechnungen – ebenso wie eine gegebenenfalls erforderliche Korrektur.
Direkt nach Bekanntwerden der Entscheidungen hat sich der BBB mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat in Verbindung gesetzt. Auch die bayerische Besoldung muss sich an diesen Vorgaben messen lassen. Korrekturen sind erforderlich. In welchem Umfang dies notwendig ist, setzt eingehende Berechnungen und Vergleichserwägungen voraus. Von den vorzunehmenden Verbesserungen sollen möglichst alle Betroffenen profitieren.
Zeitnahe Geltendmachung erforderlich
Grundsätzlich kann der Einzelne, soweit er nicht am Verfahren beteiligt war, keine Ansprüche aus den Urteilen herleiten. Zwar hat eine Korrektur zu erfolgen, allerdings gelten die günstigeren Regelungen erst ab deren Inkrafttreten. Eine Ausnahme besteht, soweit der Anspruch auf höhere Besoldung rechtzeitig geltend gemacht wird, ein entsprechender Antrag gestellt wurde. Bei Besoldungsansprüchen kommt hinzu, dass diese bei zu niedrig bemessener Besoldung immer zeitnah, also im laufenden Haushaltsjahr, geltend gemacht werden müssen. Die Besoldung diene – so das Bundesverfassungsgericht in langjähriger Rechtsprechung – der Deckung eines gegenwärtigen Bedarfs.
Korrektur von Amts wegen für 2020
Aufgrund der Komplexität hat das Bayerische Staatsministerium bereits zu Beginn der Gespräche die Korrektur von Amts wegen rückwirkend zum Jahresbeginn zugesagt, in allen Fällen, in denen sich Korrekturbedarf ergibt. Gleichzeitig wurde auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung für das Jahr 2020 verzichtet. Für das Jahr 2021 steht dies noch aus. Ziel ist es, die notwendigen Berechnungen noch im laufenden Jahr zu Ende zu bringen.
Wo liegt das Problem?
Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass die Nettobesoldung 15 % über dem Grundsicherungsniveau liegen muss, um verfassungsrechtlichen Anforderungen zu genügen. Dabei stellt es im Grundsatz auf eine vierköpfige Alleinverdiener-Familie ab. Für Familien mit mehr als zwei Kindern wird der Nettobesoldungsabstand von Kind zu Kind ab dem dritten Kind mit dem Grundsicherungsbedarf eines Kindes verglichen.
Schon in früheren Entscheidungen hatte das Bundesverfassungsgericht auf das Grundsicherungsniveau abgestellt.
Dazu zählen die Regelsätze der Grundsicherung, die Wohnkosten, die Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder sowie die von staatlicher Seite gewährten Vergünstigungen, die im Sozialbereich geleistet werden. So z. B. kostenlose Kinderbetreuung für Grundsicherungsempfänger, Ermäßigungen beim öffentlichen Nahverkehr oder zu Eintritten in Schwimmbäder, Theater und Museen.
Die Neuerungen in der aktuellen Rechtsprechung
Gerade das letzte Element mit seinen zahlreichen, teilweise von Kommune zu Kommune divergierenden Ausgestaltungen, ist mit den aktuellen Entscheidungen als zu berücksichtigender Faktor neu in die Berechnungen mit aufgenommen worden.
Und auch bei den Wohnkosten hat sich eine bedeutende Neuerung ergeben. Statt wie bisher auf pauschalisierte Werte abzustellen, verlangt das Bundesverfassungsgericht nun, dass die tatsächlichen Verhältnisse in den jeweiligen Gebieten Berücksichtigung finden. Auch in Kommunen mit höheren Kosten für das Wohnen, muss das Grundsicherungsniveau gewahrt sein.
Man wird also Lösungen suchen müssen, die sehr viel enger an den tatsächlichen Verhältnissen anknüpfen.
Was bedeutet das?
Nun muss das aktuelle Besoldungsniveau in allen bayerischen Regionen an oben genannten Maßstäben gemessen werden. Nicht nur in München stellen hohe Mieten die Beschäftigten vor Herausforderungen, es gibt längst viele andere Bereiche, in denen die Wohnkosten in unterschiedlichen Höhen über das normale Maß hinaus angestiegen sind. Gleichzeitig sind die Unterstützungsleistungen zur Grundsicherung einzurechnen und das Gesamtergebnis auch mit dem Bedarf von Kindern abzugleichen. Es muss eine möglichst passgenaue, aber praktikable Lösung gefunden werden, die es auch in Zukunft erlaubt, die Höhe der Besoldung im Abstand zum Grundsicherungsniveau im Auge zu behalten.
Korrekturmöglichkeiten
Das Bundesverfassungsgericht hat selbst bereits einige Wege aufgezeigt, an welchen Stellschrauben nun zu drehen ist:
Zunächst weist es darauf hin, dass die Struktur der Besoldung nicht am Alleinverdiener ausgerichtet sein müsse. Der Gesetzgeber verfüge über einen weiten Ermessenspielraum. Es stehe im frei, etwa durch höhere Familienzuschläge bereits für das erste und zweite Kind stärker als bisher die Besoldung von den tatsächlichen Lebensverhältnissen abhängig zu machen. Stellschrauben, die verändert werden können.
Als weitere Stellschrauben sieht es die Anhebung der Grundgehaltssätze, Veränderungen bei den Fürsorgeleistungen, oder eine Neustrukturierung des Besoldungsgefüges oder regionale Differenzierungen.
Gleichzeitig betont es ausdrücklich, dass der Besoldungsgesetzgeber gefordert ist, die Entwicklung der Lebensverhältnisse zu beobachten, um Art und Ausmaß der geldwerten Vorteile (die der Staat jedermann zur Verfügung stellt) zu ermitteln und die Höhe der Besoldung diesen kontinuierlich im gebotenen Umfang anzupassen.
Eine große Herausforderung!
Bayern ist bereits seit Jahren Spitzenreiter in der Besoldung. Gleichwohl weist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf Korrekturbedarf hin. Der Ruf, den Bayern sich mit seinen Regelungen zum Beamtenrecht und der Ausgestaltung des öffentlichen Dienstes an sich erworben hat, lässt andere Länder nun gespannt auf die zu treffenden Regelungen schauen. Der BBB befindet sich in engem Austausch mit der Bayerischen Staatsregierung, um bestmögliche Lösungen zu finden.