Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1490683 times)

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2325 am: 18.10.2021 13:07 »
Du hast das gesagt, was ich zitiert habe:

 "...vielleicht meint er, was ich hier schon mehrfach angedeutet habe...die Urteile könnten auch der Einstieg in die Abschaffung des Alimentationsprinzipes bzw. des Berufsbeamtentums bedeuten..."

Und Deine aktuelle Antwort ist gleichfalls falsch: Es kann nicht das gesamte GG durch Mehrheiten abgeschafft werden, denn da ist der Art. 79 Abs. 3 GG davor: "Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig."

Wenn das die argumentative Grundlage für deine zitierte Sicht auf die Dinge sein sollte, dann bleibt's ein weiteres Mal nur amüsant...

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2326 am: 18.10.2021 13:22 »
Du hast das gesagt, was ich zitiert habe:

 "...vielleicht meint er, was ich hier schon mehrfach angedeutet habe...die Urteile könnten auch der Einstieg in die Abschaffung des Alimentationsprinzipes bzw. des Berufsbeamtentums bedeuten..."

..und das bedeutet nichts Anderes, als dass es so sein könnte und nicht, dass es so kommen wird

Und Deine aktuelle Antwort ist gleichfalls falsch: Es kann nicht das gesamte GG durch Mehrheiten abgeschafft werden, denn da ist der Art. 79 Abs. 3 GG davor: "Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig."

..was nichts Anderes heisst, dass alles andere Änderungen zulässig sind....auch Änderungen beim Alimentationsprinzip oder beim Berufsbeamtentum...

Wenn das die argumentative Grundlage für deine zitierte Sicht auf die Dinge sein sollte, dann bleibt's ein weiteres Mal nur amüsant...

...und wir lachen dann alle mal, weil Lehrer eben immer alles besser wissen (um mal ein manchmal nicht ganz wirklichkeitsfremdes Vorurteil zu bedienen)...

Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2327 am: 18.10.2021 13:35 »
Du hast das gesagt, was ich zitiert habe:

 "...vielleicht meint er, was ich hier schon mehrfach angedeutet habe...die Urteile könnten auch der Einstieg in die Abschaffung des Alimentationsprinzipes bzw. des Berufsbeamtentums bedeuten..."

..und das bedeutet nichts Anderes, als dass es so sein könnte und nicht, dass es so kommen wird

Und Deine aktuelle Antwort ist gleichfalls falsch: Es kann nicht das gesamte GG durch Mehrheiten abgeschafft werden, denn da ist der Art. 79 Abs. 3 GG davor: "Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig."

..was nichts Anderes heisst, dass alles andere Änderungen zulässig sind....auch Änderungen beim Alimentationsprinzip oder beim Berufsbeamtentum...

Wenn das die argumentative Grundlage für deine zitierte Sicht auf die Dinge sein sollte, dann bleibt's ein weiteres Mal nur amüsant...

...und wir lachen dann alle mal, weil Lehrer eben immer alles besser wissen (um mal ein manchmal nicht ganz wirklichkeitsfremdes Vorurteil zu bedienen)...

Dann hoffen wir mal, dass es keine Reinkarnation gibt, sonst wirste in deinem nächsten Leben noch Ruderer, so wie du hier zurückruderst: Du hattest geschrieben: "letztendlich kann das gesamte Grundgesetz auch abgeschaft werden, wenn sich die entsprechenden Mehrheiten finden..." Nun schreibste: "..was nichts Anderes heisst, dass alles andere Änderungen zulässig sind...."

"Na, und dann – was machste? / Lachste." Recht hat der Tucholsky...

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2328 am: 18.10.2021 15:43 »
...für eine Grundgesetzänderung bzw. Abschaffung braucht es unter Umständen noch nicht mal eine Mehrheit...es gibt da - wie die Geschichte lehrt - auch ganz andere Wege...da stört sich dann niemand einer einer "Ewigkeitsgarantie" oder an der Wortwahl eines Artikels...

...aber ich will dich nicht weiter von deinen Ausarbeitungen abhalten...sonst fehlt dir noch was 8)
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SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2329 am: 18.10.2021 16:16 »
...für eine Grundgesetzänderung bzw. Abschaffung braucht es unter Umständen noch nicht mal eine Mehrheit...es gibt da - wie die Geschichte lehrt - auch ganz andere Wege...da stört sich dann niemand einer einer "Ewigkeitsgarantie" oder an der Wortwahl eines Artikels...

...aber ich will dich nicht weiter von deinen Ausarbeitungen abhalten...sonst fehlt dir noch was 8)

So viel zum Thema Recht haben wollen - ich halte also fest: "...vielleicht meint er [Söder], was ich hier schon mehrfach angedeutet habe...die Urteile könnten auch der Einstieg in die Abschaffung des Alimentationsprinzipes bzw. des Berufsbeamtentums bedeuten..." deiner Meinung nach könnten die letzten BVerfG-Entscheidungen den Einstieg in die Abschaffung des Alimentationsprinzips bzw. des Berufsbeamtentum bedeuten, so wie das deiner Meinung nach Markus Söder eventuell auch meinte, weil - wie du hier schon mehrfach angedeutet habest - die Möglichkeit bestehe, die offensichtlich derzeit deiner Meinung nach auch Markus Söder sehen könnte, dass - wie die Geschichte lehre - unser Grundgesetz ohne parlamentarische Mehrheit abgeschafft werden könnte. Dann wäre wohl nur zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht in nächster Zeit vom Verfassungsschutz zum Verdachtsfall erklärt werden würde, wenn es solche Entscheidungen trifft...

Ich befürchte mehr und mehr, dass du ein verkappter Anhänger der Legialisierung weicher Drogen bist... Was willst du hier in nächster Zeit noch alles an interessanten Thesen andeuten, um damit die thematische Diskussion im Forum weiter voranzubringen? Ich bin gespannt und freue mich schon auf den nächsten Beitrag. Hast du eventuell mal überlegt, dich als Writer bei der heute show zu bewerben? Du hast echt Talent!

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2330 am: 18.10.2021 16:51 »
...zuerst war es nur eine vage Vermutung, nun bin ich mir allerdings ziemlich sicher, dass du zu dem Personenkreis gehörst - und deine  Mitgliedschaft hast du dir dort redlich verdient - der unter den letzten Satz meiner Signatur fällt...

...ich werde natürlich weiterhin versuchen, dir zu helfen, kann das aus zeitlichen Gründen aber nicht in jedem Fall kurzfristig versprechen, da ich noch ein Leben außerhalb dieses Forums habe, dass mich vollkommen ausfüllt...

...deinen Kampf gegen Windmühlen werde ich aber auf jeden Fall interessiert verfolgen, auch wenn eigennützige Bedürfnisse dabei vorrangig sind...ich lache halt gerne... ;D
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SwenTanortsch

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« Antwort #2331 am: 18.10.2021 17:05 »
Super, lobe doch einer das Forum - jetzt habe ich sogar noch einen unentgeltlichen Therapeuten. Super Sache!

was_guckst_du

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« Antwort #2332 am: 19.10.2021 08:45 »
...wenn´s hilft.. ;D
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NWB

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2333 am: 19.10.2021 11:08 »
Ich finde es wirklich schade, dass dieses inhaltlich sehr interessante und spannende Thema durch diese "Privatfehde" unnötig aufgebläht wird.
Vor allem, weil auf der einen Seite in meinen Augen starke und nachvollziehbare, juristisch fundierte Argumentationen angeführt werden, die so manche Landesregierung arg ins schwitzen zu bringen scheint und auf der anderen Seite keine sachliche Gegenargumentation geführt wird, sondern einfach nur um des Schreibens willen geschrieben wird und mit vielen Sätzen eigentlich nichts gesagt wird, geschweige denn das Thema voran gebracht wird.


was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2334 am: 19.10.2021 11:16 »
...die so manche Landesregierung arg ins schwitzen zu bringen scheint...
...das Schwitzen kommt dann aber eher vom "Schenkelklopfen"...

...das Einzige worauf Landesregierungen reagieren, sind erfolgreich durchgeführte Klagen und nicht ellenlange Abhandlungen in irgendeinem Forum...
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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2335 am: 19.10.2021 11:26 »
...wenn´s hilft.. ;D

Also bitte, ist es denn notwendig, unbedingt immer das letzte Wort haben zu müssen?
Mal ganz abgesehen davon: SwenTanortsch trägt unbestreitbar substanziell zum Diskussionsverlauf bei und begründet seine Darlegungen.
Von dir kommen leider nur destruktive, süffisante Einlassungen und Killerphrasen. Wäre dieses Forum ein Klassenraum, dann hättest du die Rolle des permanenten Störers aus der letzten Bank, der gerne seine Kommentare zudem mit Sonnenbrillen-Emojis abschließt, um zu unterstreichen, für wie cool und geistreich er diese bzw. sich selbst hält. Kleine Auswahl:
"...die Familienplanung läuft also auf mindestens 3 Kinder hinaus?....ich denke eher, dass es in 25 bis 30 Jahren überhaupt keine Alimentation mehr für aktive Beamte gibt..."

"...muss man als LehrerIn aber nicht unbedingt wissen...

"die Urteile könnten auch der Einstieg in die Abschaffung des Alimentationsprinzipes bzw. des Berufsbeamtentums bedeuten..."
[grammatikalisch nicht ganz korrekt, muss man als Hero Member aber nicht unbedingt wissen...]

"letztendlich kann das gesamte Grundgesetz auch abgeschaft werden" [sic]

Und was soll dieser Unsinn mit der von dir angebrachten "Ewigkeitsgarantie"? Weder unser Sonnensystem, die Erde oder Deutschland wird es ewig geben, aber auf der Grundlage dessen, dass in 25 Jahren weder das Berufsbeamtentum noch das komplette Grundgesetz abgeschafft sind - ich weiß, deiner Meinung nach eine steile These! - sollte man hier doch argumentieren können.

was_guckst_du

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« Antwort #2336 am: 19.10.2021 11:58 »
...was sich hier manche User doch für Mühen machen.. :D

...aber du hättest vielleicht noch etwas genauer suchen müssen, um feststellen zu können, von wem (Zitat) " dieser Unsinn mit der Ewigkeitsgarantie" denn wirklich stammt... ::)  obwohl, woher sollte ein Newbie das auch wissen ;)
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Fragmon

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« Antwort #2337 am: 19.10.2021 12:09 »
...wenn´s hilft.. ;D

Also bitte, ist es denn notwendig, unbedingt immer das letzte Wort haben zu müssen?
Mal ganz abgesehen davon: SwenTanortsch trägt unbestreitbar substanziell zum Diskussionsverlauf bei und begründet seine Darlegungen.
Von dir kommen leider nur destruktive, süffisante Einlassungen und Killerphrasen. Wäre dieses Forum ein Klassenraum, dann hättest du die Rolle des permanenten Störers aus der letzten Bank, der gerne seine Kommentare zudem mit Sonnenbrillen-Emojis abschließt, um zu unterstreichen, für wie cool und geistreich er diese bzw. sich selbst hält. Kleine Auswahl:
"...die Familienplanung läuft also auf mindestens 3 Kinder hinaus?....ich denke eher, dass es in 25 bis 30 Jahren überhaupt keine Alimentation mehr für aktive Beamte gibt..."

"...muss man als LehrerIn aber nicht unbedingt wissen...

"die Urteile könnten auch der Einstieg in die Abschaffung des Alimentationsprinzipes bzw. des Berufsbeamtentums bedeuten..."
[grammatikalisch nicht ganz korrekt, muss man als Hero Member aber nicht unbedingt wissen...]

"letztendlich kann das gesamte Grundgesetz auch abgeschaft werden" [sic]

Und was soll dieser Unsinn mit der von dir angebrachten "Ewigkeitsgarantie"? Weder unser Sonnensystem, die Erde oder Deutschland wird es ewig geben, aber auf der Grundlage dessen, dass in 25 Jahren weder das Berufsbeamtentum noch das komplette Grundgesetz abgeschafft sind - ich weiß, deiner Meinung nach eine steile These! - sollte man hier doch argumentieren können.

Dont't feed the troll.

lotsch

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« Antwort #2338 am: 19.10.2021 12:11 »
Bei Wikipedia nennt man solche Netznutzer Proll.

Als Troll bezeichnet man im Netzjargon eine Person, die im Internet vorsätzlich mit „zündelnden“ Flame-Kommentaren einen verbalen Disput entfachen oder absichtlich Menschen im Internet verärgern will. Dies geschieht zur Unterhaltung des Trolls normalerweise durch das Posten entzündlicher und abschweifender, irrelevanter oder nicht themenbezogener Nachrichten und Beiträge in einer Online-Community (beispielsweise einer Newsgroup, einem Forum, einem Chatroom oder einem Blog). Ihre Kommunikation in diesen Communities ist auf Beiträge beschränkt, die auf emotionale Provokation anderer Gesprächsteilnehmer zielen. Dies erfolgt mit der Motivation, eine emotionale Reaktion der anderen Teilnehmer zu erreichen.

lotsch

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« Antwort #2339 am: 19.10.2021 12:13 »
Ich meinte Troll, aber Proll stimmt vielleicht auch. War wahrscheinlich ein freudscher Versprecher.