Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1488442 times)

Der Obelix

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2355 am: 21.10.2021 08:36 »
Noch deutlicher können die Warnungen an den Gesetzgeber seitens eines unabhängigen Gremiums nicht sein. Jetzt sollte jeder thüringsche Landesbeamte schleunigst die Landtagskandidaten anschreiben.

Ebenso sollte die Landesgewerkschaft(en) maillisten zur Verfügung stellen damit wirklich ein ganzer Kreis Informationen bekommt.

Am Ende , wenn so beschlossen wird, könnte es wie ein geplanter Verfassungsbruch aussehen................

Just my 2 cents

lotsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2356 am: 21.10.2021 10:04 »
Wobei wir bei Amtshaftung bei unwirksamen Gesetzen sind. Da es sich bei den Beamten eines Bundeslandes um einen individuell begrenzten Personenkreis handelt, komme ich zu der Überzeugung, dass auch die Amtshaftung gegeben ist, besonders deshalb, weil diese Gesetzgebung wohl auch als grob fahrlässig gewertet werden muss.


Problem: Amtshaftung bei unwirksamer Rechtsverordnung
Einordnung: Staatshaftungsrecht
BGH, Urteil vom 28.01.2021 III ZR 25/20


Konkret hatte der BGH zu klären, ob ein rechtswidriges materielles Gesetz einen Amtshaftungsanspruch begründen kann.



Entscheidend: Betroffenheit eines individuell begrenzten Personenkreises

[17] […] Die Vorinstanzen haben zutreffend ausgeführt, dass die Regelung angesichts ihres räumlichen und persönlichen Geltungsbereichs nicht einzeln identifizierbare Mieter (und Vermieter) betrifft, sondern eine nicht überschaubare Vielzahl von Personen. Sie umfasst räumlich – vollständig oder in großen Teilen – 16 hessische Gemeinden, darunter die fünf einwohnerstärksten des Landes. Persönlich betrifft sie Mieter und Vermieter, bei deren in den fraglichen Gebieten belegenen Wohnungen es zu einer Nachvermietung kommt. Damit handelt es sich um einen unüberschaubar großen und nicht individuell begrenzten Personenkreis. Dementsprechend ist die Mietenbegrenzungsverordnung 2015 kein Maßnahme- oder Einzelfallgesetz im vorstehenden Sinne, sondern eine ihrem Zweck nach allein auf die Wahrung des Interesses der Allgemeinheit und nicht bestimmter Einzelner oder eines bestimmten Personenkreises gerichtete Regelung.“

Hier: Kein individuell begrenzter Personenkreis

Drittbezug wegen einer Grundrechtsverletzung
Möglicherweise ergibt sich der für die Amtshaftung notwendige Drittbezug der verletzten Amtspflicht aber daraus, dass ein rechtswidriger Grundrechtseingriff vorliegt.


FAZIT

Das Urteil sollte zunächst zum Anlass genommen werden, sich den Amtshaftungsanspruch noch einmal zu vergegenwärtigen. Das vom BGH intensiv erörterte Merkmal des Drittbezugs der verletzten Amtspflicht stellt auch in Klausuren typischerweise einen Prüfungsschwerpunkt dar. Im konkret entschiedenen Fall steht der Annahme des Drittbezugs letztlich die Wesentlichkeitstheorie entgegen: würde die Amtshaftung bei rechtsfehlerhaften Gesetzen zur Anwendung kommen, drohten die finanziellen Folgen den Staat zu überfordern. Mit seinen Ausführungen hat der BGH den wiederholten Versuchen in der Literatur, im Falle einer Grundrechtsverletzung automatisch einen Drittbezug anzunehmen, erneut eine Abfuhr erteilt. Ein solches Rechtsverständnis würde – wegen des umfassenden Grundrechtsschutzes durch Art. 2 I GG – das Merkmal des Drittbezugs letztlich aushebeln.

Die examensrelevante Ausnahmekonstellation, in der ein Drittbezug bei rechtsfehlerhaften Gesetzen doch einmal in Betracht kommt, ist der fehlerhafte Bebauungsplan (B-Plan). Denn die vom B-Plan betroffenen Grundstückseigentümer sind ein räumlich und individuell begrenzter Personenkreis, deren Interessen bei der Planaufstellung im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen sind.

Der Obelix

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2357 am: 21.10.2021 13:00 »
Die Sitzung im Landtag war ja gestern, weiß jemand ob in Thüringen zugestimmt wurde?

Big T

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2358 am: 21.10.2021 13:33 »
@ obelix: Sitzung läuft über mehrere Tage. Vmtl kommt es heute zum showdown..

Hoffnung auf eine grundlegende Veränderung macht ein Antrag von CDU und FDP:

https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/hoffnung-gibt-ein-gemeinsamer-antrag-der-cdu-fraktion-und-der-gruppe-der-fdp/

ACDSee

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2359 am: 21.10.2021 13:35 »
Top 32 wurde noch nicht behandelt.
Hier kannst du live gucken: https://live.thueringer-landtag.de/Veranstaltung/Plenarsitzung_2021_60-62

A9A10A11A12A13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2360 am: 21.10.2021 14:27 »
Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben auch einen Entschließungsantrag eingebracht: Drucksache 7/4268

Beide haben im Grunde die gleichen Absichten
1. kurzfristig ins nächste Jahr verschieben.
2. langfristig ist die Besoldung, im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit des Freistaats von einer Regierung neu zu ordnen und zwar sind die haushalterischen Rahmenbedingungen (sprich Kassenlage) nach Rot,Grün, Rot einzubeziehen. Alles ungeachtet der Verfassungsgemäßheit der Alimentation.

Hoffnung?

Zitat
Hoffnung auf eine grundlegende Veränderung macht ein Antrag von CDU und FDP:
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/hoffnung-gibt-ein-gemeinsamer-antrag-der-cdu-fraktion-und-der-gruppe-der-fdp/

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2361 am: 21.10.2021 16:31 »
eher keine Hoffnung, sondern ein Placebo, s. https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/83659/thueringer_gesetz_zur_gewaehrleistung_einer_verfassungsgemaessen_alimentation_sowie_ueber_die_gewaehrung_einer_anerkennungsleistung_fuer_ehemalige_ang.pdf

Wollte man eine verfassungsgemäße Alimentation gewährleisten, bräuchte man ein entsprechendes Anpassungsgesetz heute oder morgen einfach verabschieden. Nun eine Bitte an die Landesregierung zu formulieren, um danach eine verfassungswidrige Alimentation zu verabschieden (TOP 32): https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/82048/thueringer_gesetz_zur_gewaehrleistung_einer_verfassungsgemaessen_alimentation_sowie_ueber_die_gewaehrung_einer_anerkennungsleistung_fuer_ehemalige_ang.pdf, ist weitgehend dasselbe, was gerade erst im Bund vollzogen worden ist. Was soll die Landesregierung bis Ende 2022 anderes sagen, als das, was sie jetzt sagt, nämlich dass der Thüringer Richterbund, der Verein der Thüringer Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen, der Thüringer Hochschullehrerbund,  der Thüringer Rechnungshof, der Thüringer Beamtenbund, das Battis-Gutachten und die Stellungnahme des wissenschaftlichen Diensts falsch liegen würden, während man selbst einen verfassungskonformen Gesetzentwurf vorgelegt habe, der am Ende bei Enthaltung der AfD von allen anderen Parteien verabschiedet worden ist, was ja zeigen müsse, dass das Gesetz verfassungskonform sein müsse, da verfassungswidrige Gesetze in Deutschland nicht verabschiedet werden dürfen.

Hätte also heute ein Abgeordneter des Thüringer Landtag Zweifel am verfassungskonformen Gehalt des aktuellen Gesetzentwurf, dürfte er jenem nicht zustimmen. Stimmt er ihm zu, kann er keinen Zweifel haben. Es wird sich also heute oder morgen zeigen, wer Zweifel hat und wer nicht. Berlin und der Bund grüßen schon aus der Ferne...

Der Obelix

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2362 am: 21.10.2021 18:14 »
Der tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.....

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2363 am: 21.10.2021 18:36 »
Das wäre schön: Allerdings hat augenscheinlich die CDU ihren Entwurf zurückgezogen (TOP 30); der TOP 32 bleibt aber in Ergänzung des Entschließungsantrags der CDU und FDP (Drs. 7/4264) und dem der Regierungsparteien (Drs. 7/4268) wie gehabt bestehen. Der TOP 32 wird entweder noch heute oder eben morgen behandelt. Weitere Anträge zu ihm sind offensichtlich nicht zu erwarten.

Der Obelix

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« Antwort #2364 am: 22.10.2021 07:40 »
Stimmt. Ich habe leider übersehen, dann wird es heute ja in der Tat doch noch interessant.


SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2365 am: 22.10.2021 10:12 »
Und man kann nur hoffen, dass die anderen Parteien in ihrer politischen Blindheit heute nicht ein weiters Mal die Höcke-AfD starkmachen. Und wenn man nun die Landesregierung bittet, bis zum Ende des nächsten Jahres die Thüringer Besoldung zu evaluieren, dann könnte diese eventuell in Betracht ziehen, damit z.B. einen Rechtsexperten zu beauftragen, den aktuellen Entwurf, der heute Gesetz wird, zu evaluieren. Man könnte beispielsweise Ulrich Battis nehmen, der sicherlich einer der maßgeblichen Experten ist. Und wenn man das nicht möchte, gibt es in Thüringen auch einen wissenschaftlichen Dienst des Landtags, den die Landesregierung - z.B. durch die Regierungspartei der Bündnisgrünen - beauftragen könnte, eine Stellungnahme zu erstellen. So könnte man dann bis Ende 2022 feststellen, ob eventuell der aktuelle Entwurf Schwächen beinhaltet. Da hätte man dann genügend Expertise... Auch hat die Landesregierung ja richtig großes Glück, dass sie sogleich ein neues Gesetz auf den Weg bringen kann, das direkt nach dem Abschluss der Tarifverhandlungen fällig wird. Sie braucht also gar nicht noch über ein Jahr zu warten, sondern kann gleich frisch ans Werk gehen, worüber sie ganz bestimmt sehr dankbar sein wird - nicht zuletzt, weil sie ganz sicherlich weitere tatkräftige Unterstützung vonseiten der Thüringer Gewerkschaften und Verbände erwarten kann. Die Finanzministerin freut sich bestimmt jetzt schon, dass sie dann wieder so kluge Kommentare geben kann, durch die sie erst unlängst wieder aufgefallen ist. Vielleicht wird sie ja auch heute wieder eine Rede halten, die zu den Sternstunden der Thüringer Verfassunsgeschichte gehören werden... Man kann dann darauf spätestens über das Parlamentsprotokoll zukünftig immer wieder zurückgreifen und der Thüringer SPD damit im Sinne der neuen SPD-Linie, dass allen Bürgerinnen und Bürgern umfassender Respekt gebührt, zeigen, welch Born der Inspiration von ihr ausgeht. Und die Linke überlegt sicherlich heute schon, wie sie es auch zukünftig schaffen wird, irgendwie noch drei Direktmandate im Bund zu erreichen, da sie ja mit ihrem hervorragenden Bundestagswahlergebnis, das ja von irgendwo herkommen muss, wieder einen Wahlerfolg gefeiert hat, der in Anbetracht der großen Stärke der anderen Parteien fast schon historisch zu nennen ist. Und zur Union und FDP braucht man hier nun nicht auch noch etwas zu schreiben, sie sind ja in Thüringen nur Oppositionsparteien, und es ist in Deutschland guter Brauch, dass Oppositionsparteien immer mit der Regierung stimmen - hier zeigen sich offensichtlich alte Werte christdemokratischer und liberaler Traditionen -; alles andere könnte ja dazu führen, dass sich ein Riss in der Gesellschaft auftäte und so die Einheit von Politik und Gesellschaft gefährdet werden würde. Es ist doch schön, dass in unserem Land politisch alles so herzerfrischend läuft und die Bevölkerung in keinem Teil irgendeinen politischen Verdruss verspürt, sondern vielmehr voller Hoffnung und guter Erwartung in die Zukunft schaut. So sieht gute politische Gestaltung aus...

https://www.rheingold-marktforschung.de/zukunftsstudie-2021-wie-deutsche-in-die-zukunft-blicken/
https://www.n-tv.de/politik/Die-rechte-Gefahr-naehert-sich-der-Mitte-article22866572.html

Big T

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« Antwort #2366 am: 22.10.2021 10:38 »
 ;D ;D ;D

SwenTanortsch

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« Antwort #2367 am: 22.10.2021 16:31 »
Der TOP 32 wurde gerade durch die Abgeordnete Janine Merz (SPD) eröffnet, die den Gang der Entwicklung des Gesetzentwurfs der Landesregierung referiert hat, ohne an einer Stelle eine inhaltliche Aussage zu machen. Im Anschluss hat Maik Kowallek seitens der Fraktion der CDU vor allem den gemeinsam mit der FDP-Fraktion eingebrachten Entschließungsantrag begründet, dabei zwar zukünftig deutliche Änderungen im Thüringer Besoldungsrecht angemahnt, jedoch durchgehend durchklingen lassen, dass der aktuelle Gesetzentwurf Stand heute für beide Fraktionen offensichtlich verfassungskonform sein sollte; denn ansonsten könnten die Abgeordneten beider Fraktionen dem Gesetzentwurf im Anschluss nicht zustimmen. Zwar hat er umfassende Gespräche und entsprechende Beteiligungen seitens insbesondere des tbb, aber auch der weiteren Gewerkschaften und Verbände angekündigt bzw. angemahnt. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den umfassend nachgewiesenen verfassungswidrigen Regelungen des Entwurfs hat allerdings auch er vermieden.

Daraufhin hat gerade die Abgeordnete Anja Müller vonseiten der Fraktion der Linke ausschließlich zu den vom Gesetz vorgesehenen Anerkennungsleistungen für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts Stellung genommen, dabei die eigenen diesbezüglichen Leistungen besonders gewürdigt und ansonsten zu keinem weiteren inhaltlichen Thema des Entwurfs oder des Verfahrens auch nur ein Wort verloren. Daran anschließend wird derzeit die nötige Lüftungspause vollzogen.

Der Obelix

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« Antwort #2368 am: 22.10.2021 17:04 »
Frau Ministerin Taubert hat eben gesagt: dass selbstverständlich ein verfassungsgemäßer Vorschlag vorgelegt wurde. Keiner habe gesagt, dass es ein verfassungswidriger Entwurf sei.

Nicht der Beamtenbund, nicht der Gutachterdienst, niemand hat eine Verfassungswidrigkeit angemahnt.

Es haben auch viele (Achtung sehr abwertend gemeint) Beamte geschrieben, die meinten, es müssen viele Ihre Meinung hören. Schade dass die Ministerin so denkt und solche Aussagen macht.

Jetzt gibts Programme die sowas berechnen können, sagt dann Ministerin dann hocherfreut. Tja, meine Meinung ist dann dass die Programme wohl leider falsch sind.

Auch müsse es nach Aussage der Ministerin aufkommensneutral sein. Jetzt wird der Bock für Sie und Ihre beiden Beamten die sie für dieses große Vorhaben hat, durchaus fett: Sie will keinen Ausspielen (Tarif gegen Beamte) und alles andere müsste ja woanders eingespart werden.

Schade, dass Sie damit die Argumentation des VferfG nicht verstanden hat. Plötzlich kommt die Ministerin auch mit dem Wort Gerechtigkeit: Seit wann wird denn bei Vergleichen die Gerechtigkeit bemüht? Doch immer nur dann wenn es finanziell passt. Insofern die eben immer noch laufende Begründung der Finanzministerin ein sehr sehr trauriges Bild ....Die Rede ist dann auch nach 5 Minuten zuende gewesen .

Die Rücküberweisung an den Haushalts und Finanzausschuss scheiterte.

Der Antrag wurde dann insgesamt angenommen (Zustimmung durch Linke, SPD, B90, Enthaltung durch CDU, FDP, AFD, Abgeordneter Schütze).

Achtung Bundesverfassungsgericht: Post aus Thüringen ist unterwegs.




SwenTanortsch

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« Antwort #2369 am: 22.10.2021 17:40 »
Ich fasse auch noch einmal zusammen. Nach der Sitzungspause führte die Abgeordnete Janine Merz (SPD) aus, dass die Familienzuschläge verfassungskonform seien, auch sei das Abstandsgebot gewahrt, es würden 50 Mio. € an Mehrkosten aufgewendet, was nicht als Kosteneinsparung zu werten sei. Die Beamtinnen und Beamten seien an der Bewältigung der angespannten Haushaltslage zu beteiligen. Der Entschließungsantrag der Regierungsfraktion sei wichtig und richtig.

Im Anschluss führte Robert-Martin Kaufmann seitens der FDP aus, dass die Alimentation im Freistaat seit Jahre verfassungswidrig sei. Der Gesetzentwurf versuche, das zu beheben, könne aber nur eine Zwischenlösung sein, wobei viele Fragen offenblieben, nicht zuletzt die vom Entwurf vorgenommene centgenaue Berechnung. Zukünftig müsse das Besoldungsrecht verändert werden, nicht zuletzt auch deshalb, weil die Wertigkeit des Amts offensichtlich nicht genügend beachtet werde. Am Ende begründete er den gemeinsamen Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP.

Der Abgeordnete Ringo Mühlmann ging vonseiten der AfD zunächst zustimmend auf die Anerkennungsleistungen für die ehemalig angestellten Professoren neuen Rechts ein und bezeichnete den Gesetzentwurf im Anschluss als beschämend. Er zitierte danach korrekt die ablehnenden Stellungnahmen des BDVR sowie des tbb und des wissenschaftlichen Diensts sowie des Thüringer Rechnungshofs, um daraufhin ein Rosinenpicken zulasten der Beamten zurückzuweisen und hervorzuheben, dass die Thüringer Beamten zu Melkkühen gemacht werden würden. Am Ende beantragte er seitens der Fraktion der AfD die Rücküberweisung des Gesetzentwurfs in den Haushalts- und Finanzausschuss.

Die Finanzministerin Heike Taubert (SPD) betonte zunächst, dass das Thema schwierig sei, und wiederholte danach, dass  es außergewöhnlich schwierig sei. Der Gesetzentwurf sei verfassungskonform, was von keiner Seite anders gesehen werde. Der Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen würde dem Wunsch des tbb nachkommen. Zentral sei die Aufkommensneutralität und die Gerechtigkeit im öffentlichen Dienst. Denn der Dienstherr könne den Beamten nicht 400,- € brutto mehr zubilligen, da das Land als Arbeitgeber keine Handhabe habe, Tarifbeschäftigte entsprechend zu entlohnen. Die Ansicht des BDVR sowie des tbb als Interessensverbände sei von der jeweiligen Funktion des einzelnen Richters und Beamten zu unterscheiden, als solche würden sie eine andere Sichtweise an den Tag legen als als Interessensvertreter.

Die zweite Lesung vollzog sich wie folgt:

Der Antrag der Fraktion der AfD auf Rücküberweisung des Gesetzentwurfs in den Haushalts- und Finanzausschuss wurde bei Zustimmung vonseiten der AfD und Enthaltung vonseiten der FDP von allen anderen Fraktionen abgelehnt.

Die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses wurde bei Zustimmung der Regierungsfraktioneen und Enthaltung aller anderen Mitglieder des Landtags angenommen, um im Anschluss entsprechend die zweite und dritte Lesung des Entwurfs zu beenden, mit welcher letzterer das Gesetz verabschiedet wurde.

Der Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und FDP wurde einstimmig angenommen, jener der Regierungsfraktionen bei Zustimmung aller Parteien mit Ausnahme der Fraktion der AfD und ohne Enthaltungen ebenfalls.
« Last Edit: 22.10.2021 17:48 von SwenTanortsch »