@ uw
Es ist, wie Du schreibst: Noch gehen die meisten Länder dazu über, die Widersprüche ruhend zu stellen. Es wird interessant werden, ob das so bleiben wird.
@ lotsch
Es ist eine Mischung aus allen Gründen, die Du nennst. Dabei dürfte das Moment der Personalkosteneinsparung im Mittelpunkt des Interesses stehen, wie die Zahlen aus BW und TH ja zeigen. Die verfassungswidrigen Einsparungen der letzten rund 15 Jahre waren einfach viel zu groß, als dass man nun meinte, auf die verzichen zu können. Nicht umsonst dürfte man vonseiten der Dienstherrn nun bereits das (Neu-)Besetzen von Stellen nach hinten schieben oder gleich gar nicht mehr vollziehen wollen, was wiederum eine zentrale Befürchtung der Gewerkschaften und ein Grund für ihr nicht seltenes Stillhalten ist: Wenn die Beamten deutlich höher alimentiert werden, wird man ggf. Personal im öffentlichen Dienst abbauen, um die Mehrkosten zu verringern, was wiederum die Arbeitsbelastung erhöhte.
Genau deshalb ist es so unsinnig, was BW gerade plant. Denn die in höhere Besoldungsgruppen übergeleiteten Beamten werden allesamt irgendwann dann amtsangemessen zu alimentieren sein, sodass die jetzige Bestrebung, verfassungswidrig Personalkosten einzusparen, mittel- und langfristig dazu führen wird, Mehraufwendungen generieren zu müssen, die nicht anfielen, würde man nun einen verfassungskonformen Zustand herstellen. Wenn man ein Loch durch ein anderes stopfen möchte, stellt der Zahnarzt irgendwann nicht mehr Karies fest, sondern Zahnlosigkeit...