Wäre es noch zielführend den dbb und den ver.di Musterwiderspruch auf Mängelfreiheit zu prüfen und ob die Widersprüche auch in jeder Fallkonstellation greifen würde?
Es fällt schon auf
- das die "versorgten" Pensionäre bei der dbb Vorlage fehlt.
- ver.di meint der Personalstelle wird erst mit Widerspruch die tatsächlichen Familienkonstellationen offenbart.
- dbb 311 "Wörter" ver.di 594 "Wörter"
- dbb nimmt bezug auf 2 BvL 5/13, 2 BvL 4/18
- ver.di nimmt bezug auf -, 2 BvL 4/18, 2 BvL 6/17, sowie vorlaufend 2 C 32.17, 2 C 34.17, 2 BvR 883/14 und 2 BvR 905/14
- ver.di meint, dass die Besoldungsgruppe insgesamt nicht mehr dem Grundsatz amtsangemessener Alimentation entspricht, nicht die individuell gewährte Besoldung
- dbb schreibt, dass die mir gewährte Besoldung nicht ausreichend ist
- ver.di beantragt eine nachträgliche Anpassung; das klingt für mich wie eine zukünftige Anpassung ohne Nachzahlung
- dbb schreibt, dass sie mir eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende amtsangemessene Besoldung zu gewähren haben
- ver.di schreibt im allgemeinen davon, dass die verfassungskonforme Besoldung/Versorgung im Land Nordrhein-Westfalen nicht gewährt wird