Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2673951 times)

cyrix42

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2490 am: 14.11.2021 13:11 »
Sorry, aber da gehen die Vergleiche schief. Dadurch, dass jemand anderes bevorteilt wird, wird man selbst noch lange nicht benachteiligt. Natürlich verschiebt sich ggf. der relative Vergleich, indem man weniger profitiert als andere. Aber absolut verliert hier niemand. Das sollte man schon auch genau so zur Kenntnis nehmen und nicht anders darstellen.
« Last Edit: 14.11.2021 13:25 von cyrix42 »

semper fi

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2491 am: 15.11.2021 21:03 »
https://www.google.de/amp/s/www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mehr-steuereinnahmen-als-erwartet-100~amp.html

494 Mio. Euro Haushaltsüberschuss aber für die amtsangemessene Besoldung ist natürlich kein Geld da. Stattdessen wird noch der Pensionsfonds der Beamten zweckentfremdet aufgelöst. Eine Anpassung der Besoldung wird nur bei kinderreichen Beamtenfamilien erfolgen, alle anderen gehen leer aus bzw. werden auf den Klageweg verwiesen. Vielen lieben Dank an die Thüringer Regierung von Rot-Rot-Grün für diese ausgesprochene Wertschätzung. Ein Musterklageverfahren und Ruhendstellung der Widerspruchsverfahren wird Frau Taubert sicher nicht zustimmen. Wozu auch? Personal ist lästig, schimpft über alles und sie wagen es sich auch noch eine Alimentation zu fordern, die ihnen von Verfassungs wegen zusteht. Wo kommen wir denn da hin, wenn eine Rot-Rot-Grüne Minderheitsregierung auch noch die Verfassung achten müsste und sich nicht nur das raus pickt, was ihnen nützlich erscheint? Es ist doch auch nur ein Artikel aus dem Grundgesetz, den kann man ruhig mal unbeachtet lassen, wird schon keiner merken und für die Beamten setzt sich sowieso keiner ein. Ein Drittel aller Beamten in Thüringen erhält doch immerhin eine Alimentation auf Hartz 4 Niveau und darüber wagt der Plebs auch noch zu meckern? Sollen froh sein, dass sie überhaupt etwas bekommen und die knädige Königin „Heike von und zu Taubert die Erste von Bodos Gnaden“ ihnen dies netterweise gewährt. Immerhin könnte sie das Geld viel besser für die eigene nächste Diätenerhöhung gebrauchen. Achja, die kommt ja eh automatisch. Egal, irgendein sinnentleertes Projekt wird sich schon finden. Zum Glück ist Frau Taubert ja auch Berufspolitikerin geworden und keine Beamtin, sonst müsste sie am Ende ja tatsächlich arbeiten und im schlimmsten Fall noch einen Zweitjob annehmen um über die Runden zu kommen, so wie ein großer Teil der Beamten in Thüringen dies schon tun muss.
Bei der nächsten Wahl werden die Beamten und ihre Familien es diesen gütigen, intelligenten und unfehlbaren Politikern der doch sooooo sozialen Parteien entsprechend an der Wahlurne vergelten. Das ist sicher der Respekt, den Olaf Scholz auf seinen Wahlplakaten meinte. „Respekt für dich“ stand dort in großen Lettern. Wusste gar nicht, dass ich ihm das „Du“ angeboten hatte aber egal. Jetzt wird mir jedenfalls klar, was genau er damit eigentlich meinte. Respekt, dass ihr alle für so einen beschissenen Lohn frühmorgens aufsteht und tagtäglich euren Dienst für das Land leistet. Respekt, denn ich würde es nicht machen für so ein paar lumpige Mücken. Diesen Respekt hat sich Frau Taubert offensichtlich auf die Fahne geschrieben, sie lebt es jeden Tag vor und respektiert alles, zumindest alles, was sie macht. Sie macht einen tollen Job, keiner, wirklich niemand auf der Welt könnte es besser. Man sieht ja trotz Corona gibt es einen Haushaltsüberschuss von fast einer halben Milliarde Euro. Das sind Steuergelder die sie ganz allein und ohne fremde Hilfe festgesetzt und erhoben hat. Es sind nur fast eine halbe Milliarde, weil sie 50 Millionen auf einer insolventen Bank verloren hat, kann ja mal passieren, Schwamm drüber. Also vielen Dank für nichts, ich suche mir jetzt einen anderen Dienstherren, denn unter so vorzüglichen Politikern sind meine Dienste und die der anderen Beamten offensichtlich nichts wert, das können die alles alleine viel besser  ;).

Hanky

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2492 am: 16.11.2021 09:05 »
Hallo zusammen,

durch Zufall bin ich über das Forum auf den Beschluss des BVerG gestoßen und stelle mir die Frage, ob es Sinn ergibt noch Widerspruch für 2021 einzulegen. Bin in BW tätig und nach A11 eingruppiert. Könnten durch den Widerspruch eventuell Nachteile entstehen?

Danke euch und beste Grüße
Hanky

wossen

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2493 am: 16.11.2021 09:08 »
semper fi schreibt:
Zitat
Ein Drittel aller Beamten in Thüringen erhält doch immerhin eine Alimentation auf Hartz 4 Niveau
Ahja...

semper fi

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2494 am: 16.11.2021 09:32 »
semper fi schreibt:
Zitat
Ein Drittel aller Beamten in Thüringen erhält doch immerhin eine Alimentation auf Hartz 4 Niveau
Ahja...

Was soll das "Ahja" heißen? Jede dritte Beamtenfamilie in Thüringen erhält eine Besoldung die nur knapp über dem Hartz 4 Niveau ist, das ist ein Fakt und vom Finanzministerium bestätigt. Ich rede natürlich nicht von den Kollegen mit B-Besoldung, das sollte schon klar sein denke ich. Ein Großteil befindet sich jedoch im mittleren Dienst und teilweise seit Jahrzehnten im Eingangsamt.
Hier mal ein Link: https://www.nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=293497


WasDennNun

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2495 am: 16.11.2021 10:20 »
semper fi schreibt:
Zitat
Ein Drittel aller Beamten in Thüringen erhält doch immerhin eine Alimentation auf Hartz 4 Niveau
Ahja...

Was soll das "Ahja" heißen? Jede dritte Beamtenfamilie in Thüringen erhält eine Besoldung die nur knapp über dem Hartz 4 Niveau ist, das ist ein Fakt und vom Finanzministerium bestätigt. Ich rede natürlich nicht von den Kollegen mit B-Besoldung, das sollte schon klar sein denke ich. Ein Großteil befindet sich jedoch im mittleren Dienst und teilweise seit Jahrzehnten im Eingangsamt.
Hier mal ein Link: https://www.nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=293497
Also nicht ein Drittel aller Beamten, sondern viele Beamtenfamilien mD / gD auf den untersten Stufen.
Und das seit Jahrzehnten.
Bei den Singles ist keiner nah am H4, oder?

Malkav

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2496 am: 16.11.2021 14:31 »
Die Zeit (https://www.zeit.de/wirtschaft/2021-11/erbschaftssteuer-superreiche-schenkungssteuer-erben-verfassung/komplettansicht) hat aktuell scheinbar erkannt wie wichtig die unbedingte Verfassungstreue der Politikerinnen und Poltikler auch und gerade in Koalitionsverhandlungen ist:

"In den anstehenden Tagen wird sich nun zeigen, ob die kommende Regierung hier endlich der Verfassung zu ihrem Recht verhelfen will. Auch für Koalitionsverhandlungen sollte gelten: Die Korrektur einer verfassungswidrigen Situation darf nicht Verhandlungsmasse im politischen Tauschhandel der Parteien sein. Sie muss als Pflicht aller rechtsstaatlich Denkenden akzeptiert werden. Der Streit darf sich um das "Wie" der Rückkehr zur verfassungsgemäßen Gesetzgebung drehen, nicht aber um das "Ob". "

Leider geht es nicht um Art. 33 GG, aber die Formulierungen sind einfach zu schön und eindeutig um Sie nicht auf die Besoldungssituation zu beziehen.

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2497 am: 17.11.2021 08:56 »
Aus Schleswig-Holstein:

Leider hinter Paywall: Einnahmen sprudeln: Für Finanzministerin Heinold „Es ist ein Tag der Freude“

Damit werden dann wieder tolle Projekte mit tollen Verträgen (Kopers) geschlossen. Andere sinnlose Möglichkeiten werden sich aber bestimmt schnell finden lassen. Vielleicht gründen wir auch mal wieder eine Landesbank ?!?

ProfTii

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« Antwort #2498 am: 17.11.2021 13:23 »
Ich hätte hier eine Frage, dich sich bestimmt in den tiefen des Threads versteckt, ich aber bisher leider nicht finden konnte bzw. sich mir keine eindeutige Antwort ergeben hat:

Wenn ich auf meinen Widerspruch ein persönliches Schreiben erhalten habe, in dem mein AG ausdrücklich erklärt, dass er auf die Einrede der Verjährung verzichtet, ist es dann dennoch notwendig (sicherer) jedes Jahr einen neuen Widerspruch einzulegen?

Big T

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2499 am: 17.11.2021 14:33 »
vertraue niemandem, schon garnicht Deinem Dienstherrn :-D

ACDSee

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2500 am: 17.11.2021 14:44 »
Ich hätte hier eine Frage, dich sich bestimmt in den tiefen des Threads versteckt, ich aber bisher leider nicht finden konnte bzw. sich mir keine eindeutige Antwort ergeben hat:

Wenn ich auf meinen Widerspruch ein persönliches Schreiben erhalten habe, in dem mein AG ausdrücklich erklärt, dass er auf die Einrede der Verjährung verzichtet, ist es dann dennoch notwendig (sicherer) jedes Jahr einen neuen Widerspruch einzulegen?

Es ist notwendig. Mit deinem Widerspruch beziehst du dich ja auf die aktuell gezahlte Besoldung (in der Regel die des laufenden Jahres). Gegen eine zukünftig erwartende Besoldungszahlung kannst du ja jetzt noch gar keinen Widerspruch einlegen, da diese der Höhe nach ja noch gar nicht feststeht.

Der Verzicht auf die Einrede der Verjährung heißt nur, dass ein möglicherweise erst sehr viel später ausgeurteilter Anspruch nicht vom Dienstherren als bereits verjährt zurückgewiesen wird.

Koi

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2501 am: 17.11.2021 19:38 »
Ich hätte hier eine Frage, dich sich bestimmt in den tiefen des Threads versteckt, ich aber bisher leider nicht finden konnte bzw. sich mir keine eindeutige Antwort ergeben hat:

Wenn ich auf meinen Widerspruch ein persönliches Schreiben erhalten habe, in dem mein AG ausdrücklich erklärt, dass er auf die Einrede der Verjährung verzichtet, ist es dann dennoch notwendig (sicherer) jedes Jahr einen neuen Widerspruch einzulegen?

Hallo! Mein Dienstherr hat auf Widersprüche in 2018 jedem Widerspruchsführer mit individuellem Schreiben zugesagt, den WS unter Verzicht auf die Einrede der Verjährung ruhend zu stellen bis zu einer endgültigen Entscheidung. Weiter wurde in dem Schreiben erklärt, dass ausdrücklich darauf verzichtet wird, dass der Widerspruch alljährlich wiederholt werden muss und der Widerspruch bis zur endgültigen Klärung auch für zukünftige Jahre anerkannt wird.

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2502 am: 18.11.2021 09:58 »
Hamburg und NRW sind Negativbeispiele dafür, dass solche Zusagen nicht eingehalten werden.
Der jährliche Widerspruch ist alleine schon deshalb nötig, damit man schwarz auf weiß hat, was man fordert.

Sie wollen eine amtsangemessene Besoldung? Bekommen sie. Was Sie wollten auch eine amtsangemessene Besoldung unter Berücksichtigung des Abstandgebots und eine Nachzahlung von Familienzuschlägen - nix gibts.

Koi

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« Antwort #2503 am: 18.11.2021 10:23 »
Hamburg und NRW sind Negativbeispiele dafür, dass solche Zusagen nicht eingehalten werden.
Der jährliche Widerspruch ist alleine schon deshalb nötig, damit man schwarz auf weiß hat, was man fordert.

Sie wollen eine amtsangemessene Besoldung? Bekommen sie. Was Sie wollten auch eine amtsangemessene Besoldung unter Berücksichtigung des Abstandgebots und eine Nachzahlung von Familienzuschlägen - nix gibts.

Das eine ist ja die Frage, ob man einen Widerspruch als zulässig erhoben ansieht. Über die andere, inhaltliche Frage - „wie hoch ist die geforderte amtsangemessene Besoldung“ - wird man sich mit dem Dienstherrn voraussichtlich ohnehin nicht einig werden. Falls eine Nachbesserung kommen sollte, wird man einen Abhilfebescheid bekommen, da der Dienstherr der Auffassung sein wird, dass das nun eine verfassungsgemäße Besoldung ist. Dagegen wird man dann Rechtsmittel (Klage? Welche?!) einlegen müssen. Oder sehe ich das ganz falsch?

uw147

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« Antwort #2504 am: 18.11.2021 11:08 »
Das sehe ich genauso - aber kann man denn Klage erheben, wenn man gar keinen Widerspruch eingelegt hat, weil der Dienstherr darauf verzichtet hat? Das wäre mir zu heikel - zumal ein jährlicher Widerspruch mit Sendungsverfolgung nur 10 Minuten Aufwand ist.