Zur Information: Gestern wurde in Sachsen-Anhalt der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften in zweiter Lesung vom Landtag beschlossen.
Vorgangslink für alle Interessierten:
https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/portala/vorgang/V-195888Im Detail:
Mit dem Gesetz erfolgt die rückwürkende und fortlaufende Anpassung von Familenzuschlägen ab Stufe 2.
Auf den Dezember-Bezügemitteilungen ab Dezember 2015 hatte das MF jeweils die Zusage erteilt, dass die Erhebung eines Widerspruchs gegen die Besoldung für dieses Jahr entbehrlich sei und jeder so behandelt werde, als hätte er einen Widerspruch erhoben.
Die Nachzahlung der angepasssten Familienzuschläge erfolgt folglich ab 2015 für das erste und zweite Kind, ob nun mit oder ohne Wiederspruch automatisch noch in 2021. Die Bezügestelle wurde entsprechend angewiesen (MF hat dies bereits im Finanzanschuss am 22.10.2021 klären lassen).
Ab dem dritten Kind ist die Lage allerdings anders. Für das Dritte und alle weiteren Kinder werden Familienzuschläge nicht automatisch nachgezahlt, da MF mit Schreiben vom 28. September 2018 die allgemeine Zusage aus Dez. 2015 eingeschränkt hat. Mit genanntem Schreiben stellt MF im Jahr 2018 klar, dass die damalige Zusage nicht die Frage der amtsangemessenen Alimentation von Beamten und Richtern mit drei und mehr Kindern betreffe.
Beamte mit drei oder mehr Kindern erhalten folglich für den Zeitraum vom 01.01.20215 bis 31.12.2020 nur dann eine Nachzahlung, wenn sie damals Klage oder Widerspruch mit dem Ziel der expliziten Feststellung erhoben haben, dass die für ihr drittes und jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind gewährte Besoldung oder Versorgung nicht amtsangemessen ist.
Ein entsprechender Änderungsantrag der AFD, der darauf hinweist, dass die Beamten erstmals mit Schrieben aus 2018 über die Einschränkung der allgemienen Zusage Kenntnis erlangen konnten und somit keine Möglichkeit hatten 2015, 2016 oder 2017 WS einzulegen und daher das Land auch für das Dritte und weitere Kinder Zuschläge für 2015-2017 automatisch nachzahlen müsste, wurde abgelehnt.
Persönliche Meinung:
Es erscheint mir zum einen grotesk, dass ausgerchnet die AFD die Stellungnahme des GBD liest und entsprechende Schlüsse zieht um die Landesregierung vor dem Vorwurf des Wortbruchs zu entlasten und vor Klageverfahren zu bewahren. Zum anderen ist für mich unverständlich, dass selbst bei klaren und schweren Fehlern, die leicht geheilt werden können, den Parlamentarien bereits die Information zur einbringenden Fraktion vollständig zur Begründung des eigenen ablehnenden Abstimmungsverhalten genügt.
Ja, mit der AFD-Fraktion will man ums verrecken nicht zusammenarbeiten. Aber in diesem Einzelfall, führt dieses kindische Verhalten (mit denen will ich nicht spielen) halt dazu, dass man gegenüber Beamten mit drei oder mehr Kindern sein Wort bricht und diese zur Klage nötigt.
Ob es sich für das Land auszahlt, die prognostiziierten 9 Millionen Euro Mehraufwand gegenüber Vätern und Müttern mit drei oder mehr Kindern wegzusparen, die sich auf eine Zusage Ihres Dienstherren verlassen haben? Die Gerichte werden dieses Trauerspiel entscheiden.