Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Reisinger850:

--- Zitat von: calmac am 27.11.2021 09:26 ---In NRW waren es sieben Semester. LPO 2003, §32 Abs. 1
LPO 2003 lief auslaufend bis 2017, so dass es in der Theorie Lehrer gibt, die 2016 ein 1. Staatsexamen nach LPO 03 gemacht haben.

Ich bin auch ein Befürworter von A13 für alle. Ohne wenn und aber. Es gibt aber noch Aspekte zu klären.

--- End quote ---

BA/MA 2005 Modellversuch TU Dortmund 8 Semester ab 2007

Descartes:
So soll die Nachzahlung 2011-2020 in NRW funktionieren:

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/aenderung-beim-kinderanteil-im-familienzuschlag-ab-dem-dritten-kind

Ich freue mich schon auf die ESE 2021.

LehrerInNRW:
@ Descartes

Welche Auswirkungen hat das denn auf die Steuererklärung?

Rainer Hohn:
Guten Morgen zusammen,

auch in Sachsen beschäftigt man sich derzeit mit der Herstellung einer verfassungsgemäßen Alimentation.

Es wurde im Austausch mit den Gewerkschaften festgestellt, dass eine Lücke von ca. 12% zum Grundsicherungsniveau vorliegt (bezogen auf eine vierköpfige Familie).

Der Lösungsvorschlag des Finanzministeriums sieht folgendermaßen aus:

Schritt 1:
Die Besoldungsgruppe A4 wird entsprechend dem Vorhaben der Koalition
gestrichen. Niedrigste Besoldung wird A5 mit Amtszulage.

Schritt 2:
Der Beihilfesatz für beihilfeberechtigte Kinder wird auf 100 % erhöht. Dadurch
erspart der Referenzbeamte Aufwendungen für eine private Krankenversicherung in Höhe
von monatlich 38 €/Kind und erhöht sich das verfügbare Nettoeinkommen entsprechend.

Schritt 3:
Der Beihilfesatz für beihilfeberechtigte Ehe- oder Lebenspartner wird auf 100 %
erhöht. Dadurch erspart der Referenzbeamte Aufwendungen für eine private
Krankenversicherung in Höhe von monatlich ca. 260 € und erhöht sich das verfügbare
Nettoeinkommen entsprechend.

SwenTanortsch:

--- Zitat von: Rainer Hohn am 29.11.2021 08:18 ---Guten Morgen zusammen,

auch in Sachsen beschäftigt man sich derzeit mit der Herstellung einer verfassungsgemäßen Alimentation.

Es wurde im Austausch mit den Gewerkschaften festgestellt, dass eine Lücke von ca. 12% zum Grundsicherungsniveau vorliegt (bezogen auf eine vierköpfige Familie).

Der Lösungsvorschlag des Finanzministeriums sieht folgendermaßen aus:

Schritt 1:
Die Besoldungsgruppe A4 wird entsprechend dem Vorhaben der Koalition
gestrichen. Niedrigste Besoldung wird A5 mit Amtszulage.

Schritt 2:
Der Beihilfesatz für beihilfeberechtigte Kinder wird auf 100 % erhöht. Dadurch
erspart der Referenzbeamte Aufwendungen für eine private Krankenversicherung in Höhe
von monatlich 38 €/Kind und erhöht sich das verfügbare Nettoeinkommen entsprechend.

Schritt 3:
Der Beihilfesatz für beihilfeberechtigte Ehe- oder Lebenspartner wird auf 100 %
erhöht. Dadurch erspart der Referenzbeamte Aufwendungen für eine private
Krankenversicherung in Höhe von monatlich ca. 260 € und erhöht sich das verfügbare
Nettoeinkommen entsprechend.

--- End quote ---

Der zu erwartende Unsinn, wie wir ihn nun schon aus anderen Ländern kennen (und mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit in den nächsten Wochen noch von vielen anderen Ländern kennenlernen werden). Das Problem ist verfassungsrechtlich offensichtlich ein Besoldungsproblem und kann von daher nicht grundlegend über die Beihilfe gelöst werden. Mit jeder weiteren offensichtlich verfassungswidrigen Gestaltung der Alimentation treiben die Besoldungsgesetzgeber das BVerfG wohl dazu, dass es deren Spielräume zunehmend weiter begrenzen muss, um das Recht wieder zu seiner Geltung kommen zu lassen. Wenn das Land dann zugleich auch noch gezielt das systeminterne Abstandsgebot verletzt (siehe unter dem genannten Punkt 1) wie unlängst gerade auch Thüringen zum wiederholten Male, dann fragt man sich wirklich, wie unverantwortlich man sein kann. Denn langfristig wird es nur noch teurer, wenn man allenthalben untere Besoldungsgruppen verfassungswidrig auflöst und dann bald die entsprechend überführten Beamten ebenfalls verfassungskonform in den entsprechend höheren Besoldungsgruppen alimentieren muss. Das verfassungswidrige Handeln schafft dabei also neue Besitzstände, was nicht unendlich schwer zu verstehen ist. Der Schaden wird mit jeder weiteren verfassungswidrigen "Reform" nur immer noch größer und wird folglich zukünftig nur immer noch schwieriger zu reparieren sein. Die Thüringer Besoldungssystematik dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit kaum noch verfassungskonform zu reparieren sein und wird also einer grundlegend neuen Struktur bedürfen, um dann das systeminterne Abstandsgebot wieder erfüllen zu können, ohne dass ich mir vorstellen kann, wie eine solche Struktur aussehen sollte - und Sachsen befindet sich offensichtlich auf einem guten Weg, es Thüringen mehr und mehr gleichzutun. Wer beständig mit Art. 3 Abs. 1 GG einen der wichtigsten Baupfeiler unserer Demokratie verletzt, darf sich nicht wundern, wenn das auf solchem Handeln aufbauende Gebäude irgendwann wie nichts in sich zusammenfällt. Man muss schon wirklich mit politischer Blindheit geschlagen sein, um so unverantwortlich zu handeln!

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